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Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.

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Alß:
1. Graff Heinrich zu Stolbergk. 2. Graff Joachim Friderich zu Mansfeldt. 3. Graff Hans Georg von Manßfelt 4. Graff Herman zur Lippe. 5. Graff Georg Herman zu Holstein vnd Schaumburgk / etc. 6. Wulff Gebhart / Edler Herr zu Warbergk. 7. Graff Philip von Manßfeldt. Nachfolgende vom Adel. 9. Jobst von Bergkefeldt. 10. Hans Christoff von Barleben. 11. Peter Lavesier. 12. Herr Aschen von Campen.

Was an Grafen mangelt / sol mit diesen gesetzten Junckern erfüllet werden.

Die Fürst. Leiche widerumb im platz aufsheben / vnd biß vor das Thamthor tragen / vnd daselbst wider nieder setzen / An welchem orthe die vorgemelten zwölffe vom Adel die Fürstl. Leiche wider auffnemen / vnd dieselbe biß vor die Heinrichstädter Kirchen tragen / vnd daselbst nieder setzen sollen / inmittest aber die Herrn Graffen an jrer statt in die ordnung treten sollen.

Alß:
1. Graff Heinrich zu Stolbergk. 2. Graff Joachim Friderich zu Mansfeldt. 3. Graff Hans Georg von Manßfelt 4. Graff Herman zur Lippe. 5. Graff Georg Herman zu Holstein vnd Schaumburgk / etc. 6. Wulff Gebhart / Edler Herr zu Warbergk. 7. Graff Philip von Manßfeldt. Nachfolgende vom Adel. 9. Jobst von Bergkefeldt. 10. Hans Christoff von Barleben. 11. Peter Lavesier. 12. Herr Aschen von Campen.

Was an Grafen mangelt / sol mit diesen gesetzten Junckern erfüllet werden.

Die Fürst. Leiche widerumb im platz aufsheben / vnd biß vor das Thamthor tragen / vnd daselbst wider nieder setzen / An welchem orthe die vorgemelten zwölffe vom Adel die Fürstl. Leiche wider auffnemen / vnd dieselbe biß vor die Heinrichstädter Kirchen tragen / vnd daselbst nieder setzen sollen / inmittest aber die Herrn Graffen an jrer statt in die ordnung treten sollen.

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                     vnd daselbst wider nieder setzen / An welchem orthe die vorgemelten zwölffe vom
                     Adel die Fürstl. Leiche wider auffnemen / vnd dieselbe biß vor die
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[0017] Alß: 1. Graff Heinrich zu Stolbergk. 2. Graff Joachim Friderich zu Mansfeldt. 3. Graff Hans Georg von Manßfelt 4. Graff Herman zur Lippe. 5. Graff Georg Herman zu Holstein vnd Schaumburgk / etc. 6. Wulff Gebhart / Edler Herr zu Warbergk. 7. Graff Philip von Manßfeldt. Nachfolgende vom Adel. 9. Jobst von Bergkefeldt. 10. Hans Christoff von Barleben. 11. Peter Lavesier. 12. Herr Aschen von Campen. Was an Grafen mangelt / sol mit diesen gesetzten Junckern erfüllet werden. Die Fürst. Leiche widerumb im platz aufsheben / vnd biß vor das Thamthor tragen / vnd daselbst wider nieder setzen / An welchem orthe die vorgemelten zwölffe vom Adel die Fürstl. Leiche wider auffnemen / vnd dieselbe biß vor die Heinrichstädter Kirchen tragen / vnd daselbst nieder setzen sollen / inmittest aber die Herrn Graffen an jrer statt in die ordnung treten sollen.

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Zitationshilfe: Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/17>, abgerufen am 29.03.2024.