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Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896.

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und in der treuen Beobachtung der Gebote bei ihm
ausharren. Wenn mich daher solche hören, die bisan
von keinem Tischgebet etwas wissen wollten, so bitte und
beschwöre ich sie, Gott dem Herrn gegenüber doch etwas
Anstand zu lernen und zu üben. Sollte aber eine Familie
so unglücklich sein, daß ein gemeinsames Tischgebet nicht
einmal geduldet wird, dann sollen doch die, welche den
Glauben noch bewahrt haben, für sich im Stillen etwas
beten, damit der Segen nicht nach und nach ganz dem
Unsegen und dem Fluche weiche. Ihr Alle aber, die ihr
die Sitte frommer Ahnen noch bewahrt habet, haltet daran
fester als je, und so weit euer Einfluß reicht, sorget, daß
sie auch dort, wo sie längst verschwunden, wieder ihren
segensreichen Einzug halte.

Wenn ihr so familienweise mit euern Dienstboten
und Arbeitern betet und beim reichlich oder ärmlich be-
setzten Tische sitzet, dann blicket himmelwärts, wo die
Gerechten und Frommen an jener wonniglichen Tafelrunde
Gottes ewig frohlocken, und betet mit der hl. Kirche: Zur
Mahlzeit des ewigen Lebens führe uns der König der
ewigen Herrlichkeit und mache uns theilhaftig der himm-
lischen Tafelrunde.

XXX.
Besuch des Gottesdienstes.

Die christliche Familie ist verpflichtet, nicht bloß Haus-
andachten zu halten, zu denen auch das Tischgebet gehört,
sondern auch den öffentlichen Gottesdienst zu besuchen.
Ich betone "christliche Familie"; denn nicht bloß der
Einzelne ist verpflichtet, sondern so weit möglich die Familie
als Familie. Damit wir diese Wahrheit klar auffassen

und in der treuen Beobachtung der Gebote bei ihm
ausharren. Wenn mich daher solche hören, die bisan
von keinem Tischgebet etwas wissen wollten, so bitte und
beschwöre ich sie, Gott dem Herrn gegenüber doch etwas
Anstand zu lernen und zu üben. Sollte aber eine Familie
so unglücklich sein, daß ein gemeinsames Tischgebet nicht
einmal geduldet wird, dann sollen doch die, welche den
Glauben noch bewahrt haben, für sich im Stillen etwas
beten, damit der Segen nicht nach und nach ganz dem
Unsegen und dem Fluche weiche. Ihr Alle aber, die ihr
die Sitte frommer Ahnen noch bewahrt habet, haltet daran
fester als je, und so weit euer Einfluß reicht, sorget, daß
sie auch dort, wo sie längst verschwunden, wieder ihren
segensreichen Einzug halte.

Wenn ihr so familienweise mit euern Dienstboten
und Arbeitern betet und beim reichlich oder ärmlich be-
setzten Tische sitzet, dann blicket himmelwärts, wo die
Gerechten und Frommen an jener wonniglichen Tafelrunde
Gottes ewig frohlocken, und betet mit der hl. Kirche: Zur
Mahlzeit des ewigen Lebens führe uns der König der
ewigen Herrlichkeit und mache uns theilhaftig der himm-
lischen Tafelrunde.

XXX.
Besuch des Gottesdienstes.

Die christliche Familie ist verpflichtet, nicht bloß Haus-
andachten zu halten, zu denen auch das Tischgebet gehört,
sondern auch den öffentlichen Gottesdienst zu besuchen.
Ich betone „christliche Familie“; denn nicht bloß der
Einzelne ist verpflichtet, sondern so weit möglich die Familie
als Familie. Damit wir diese Wahrheit klar auffassen

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[285/0297] und in der treuen Beobachtung der Gebote bei ihm ausharren. Wenn mich daher solche hören, die bisan von keinem Tischgebet etwas wissen wollten, so bitte und beschwöre ich sie, Gott dem Herrn gegenüber doch etwas Anstand zu lernen und zu üben. Sollte aber eine Familie so unglücklich sein, daß ein gemeinsames Tischgebet nicht einmal geduldet wird, dann sollen doch die, welche den Glauben noch bewahrt haben, für sich im Stillen etwas beten, damit der Segen nicht nach und nach ganz dem Unsegen und dem Fluche weiche. Ihr Alle aber, die ihr die Sitte frommer Ahnen noch bewahrt habet, haltet daran fester als je, und so weit euer Einfluß reicht, sorget, daß sie auch dort, wo sie längst verschwunden, wieder ihren segensreichen Einzug halte. Wenn ihr so familienweise mit euern Dienstboten und Arbeitern betet und beim reichlich oder ärmlich be- setzten Tische sitzet, dann blicket himmelwärts, wo die Gerechten und Frommen an jener wonniglichen Tafelrunde Gottes ewig frohlocken, und betet mit der hl. Kirche: Zur Mahlzeit des ewigen Lebens führe uns der König der ewigen Herrlichkeit und mache uns theilhaftig der himm- lischen Tafelrunde. XXX. Besuch des Gottesdienstes. Die christliche Familie ist verpflichtet, nicht bloß Haus- andachten zu halten, zu denen auch das Tischgebet gehört, sondern auch den öffentlichen Gottesdienst zu besuchen. Ich betone „christliche Familie“; denn nicht bloß der Einzelne ist verpflichtet, sondern so weit möglich die Familie als Familie. Damit wir diese Wahrheit klar auffassen

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Zitationshilfe: Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/297>, abgerufen am 29.03.2024.