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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.

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Anlaufs bedürfen, oder ob die Niedersprungsstelle
zugleich die Aufsprungsstelle sein soll. -- Bocksprin-
gen muß aber immer nur von Gleichgroßen, Gleich-
alten, und Gleichstarken getrieben werden. --

Das Schwingen darf immer nur unter Aufsicht
und mit steter Unterweisung eines Sachverständigen ge-
trieben werden, der immer bei der Hand ist, nöthigen
Falles die erforderlichen Hülfen zu geben. Diese sind
nur dann richtig, wann sie den Schwung des Schwin-
gers vermehren, ohne ihn in der Bewegung zu stören;
und ihn vor dem Fallen bewahren.


Anlaufs bedürfen, oder ob die Niederſprungsſtelle
zugleich die Aufſprungsſtelle ſein ſoll. — Bockſprin-
gen muß aber immer nur von Gleichgroßen, Gleich-
alten, und Gleichſtarken getrieben werden. —

Das Schwingen darf immer nur unter Aufſicht
und mit ſteter Unterweiſung eines Sachverſtändigen ge-
trieben werden, der immer bei der Hand iſt, nöthigen
Falles die erforderlichen Hülfen zu geben. Dieſe ſind
nur dann richtig, wann ſie den Schwung des Schwin-
gers vermehren, ohne ihn in der Bewegung zu ſtören;
und ihn vor dem Fallen bewahren.


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[71/0141] Anlaufs bedürfen, oder ob die Niederſprungsſtelle zugleich die Aufſprungsſtelle ſein ſoll. — Bockſprin- gen muß aber immer nur von Gleichgroßen, Gleich- alten, und Gleichſtarken getrieben werden. — Das Schwingen darf immer nur unter Aufſicht und mit ſteter Unterweiſung eines Sachverſtändigen ge- trieben werden, der immer bei der Hand iſt, nöthigen Falles die erforderlichen Hülfen zu geben. Dieſe ſind nur dann richtig, wann ſie den Schwung des Schwin- gers vermehren, ohne ihn in der Bewegung zu ſtören; und ihn vor dem Fallen bewahren.

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/141>, abgerufen am 29.03.2024.