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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.

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8. Und so soll ein Jeder nach unserm löblichen Turn-
brauch sich richten und nicht neusüchtig Neuerungen
aufbringen, ohne vorherige Rücksprache und Be-
rathung.

C. Besondere Turngesetze.
(Übungsgesetze)

1. Jeder Turner soll nur nach Ablegung von Rock und
Stock, Hut und Halstuch turnen.

2. Jeder Turner soll nach der Ordnung turnen, wie er
auf den einzelnen Turnstellen ankommt, und seine
Reihe halten.

3. Die Turner theilen sich bei den Übungen in Riegen.*)

4. Die Richtzahl einer Riege darf nicht überschritten
werden.

5. Es darf kein Turner von einer Riege zur andern
laufen, so lange die Mitturner bei dieser Übung
bleiben; es sei dann, daß ihm diese zu schwer fiele.

6. Es darf sich keiner in eine Riege eindrängen oder
einschleichen, sondern muß, wenn sie vollzählig ist,
auf der Reede**) warten, bis einer abgeht, oder
die ganze Riege aufhört.

7.
*) S. Erst. Abschn.; II, Laufen A., 1. Anmerk.
**) Reede (die): Ort, wo man sich zu etwas bereit macht:
(daher dann auch ein Platz, wo sich die Schiffe zur Ab-
fahrt bereit machen).

8. Und ſo ſoll ein Jeder nach unſerm löblichen Turn-
brauch ſich richten und nicht neuſüchtig Neuerungen
aufbringen, ohne vorherige Rückſprache und Be-
rathung.

C. Beſondere Turngeſetze.
(Übungsgeſetze)

1. Jeder Turner ſoll nur nach Ablegung von Rock und
Stock, Hut und Halstuch turnen.

2. Jeder Turner ſoll nach der Ordnung turnen, wie er
auf den einzelnen Turnſtellen ankommt, und ſeine
Reihe halten.

3. Die Turner theilen ſich bei den Übungen in Riegen.*)

4. Die Richtzahl einer Riege darf nicht überſchritten
werden.

5. Es darf kein Turner von einer Riege zur andern
laufen, ſo lange die Mitturner bei dieſer Übung
bleiben; es ſei dann, daß ihm dieſe zu ſchwer fiele.

6. Es darf ſich keiner in eine Riege eindrängen oder
einſchleichen, ſondern muß, wenn ſie vollzählig iſt,
auf der Reede**) warten, bis einer abgeht, oder
die ganze Riege aufhört.

7.
*) S. Erſt. Abſchn.; II, Laufen A., 1. Anmerk.
**) Reede (die): Ort, wo man ſich zu etwas bereit macht:
(daher dann auch ein Platz, wo ſich die Schiffe zur Ab-
fahrt bereit machen).
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[237/0307] 8. Und ſo ſoll ein Jeder nach unſerm löblichen Turn- brauch ſich richten und nicht neuſüchtig Neuerungen aufbringen, ohne vorherige Rückſprache und Be- rathung. C. Beſondere Turngeſetze. (Übungsgeſetze) 1. Jeder Turner ſoll nur nach Ablegung von Rock und Stock, Hut und Halstuch turnen. 2. Jeder Turner ſoll nach der Ordnung turnen, wie er auf den einzelnen Turnſtellen ankommt, und ſeine Reihe halten. 3. Die Turner theilen ſich bei den Übungen in Riegen. *) 4. Die Richtzahl einer Riege darf nicht überſchritten werden. 5. Es darf kein Turner von einer Riege zur andern laufen, ſo lange die Mitturner bei dieſer Übung bleiben; es ſei dann, daß ihm dieſe zu ſchwer fiele. 6. Es darf ſich keiner in eine Riege eindrängen oder einſchleichen, ſondern muß, wenn ſie vollzählig iſt, auf der Reede **) warten, bis einer abgeht, oder die ganze Riege aufhört. 7. *) S. Erſt. Abſchn.; II, Laufen A., 1. Anmerk. **) Reede (die): Ort, wo man ſich zu etwas bereit macht: (daher dann auch ein Platz, wo ſich die Schiffe zur Ab- fahrt bereit machen).

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/307>, abgerufen am 28.03.2024.