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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790.

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Vorrede.

Man kann das Vermögen der Erkenntnis aus
Principien a priori die reine Vernunft und
die Untersuchung der Möglichkeit und Grenzen der-
selben überhaupt die Critik der reinen Vernunft
nennen, ob man gleich unter diesem Vermögen nur
die Vernunft in ihrem theoretischen Gebrauche ver-
steht, wie es auch in dem ersten Werke unter jener
Benennung geschehen ist, ohne noch ihr Vermögen,
als practische Vernunft nach ihren besonderen Prin-
cipien in Untersuchung ziehen zu wollen. Jene
geht alsdenn blos auf unser Vermögen Dinge
a priori zu erkennen und beschäftigt sich also nur
mit dem Erkenntnisvermögen, mit Ausschließung
des Gefühls der Lust und Unlust und des Begeh-
rungsvermögens, und unter den Erkenntnisvermö-
gen mit dem Verstande, nach seinen Principien
a priori mit Ausschließung der Urtheilskraft

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Vorrede.

Man kann das Vermoͤgen der Erkenntnis aus
Principien a priori die reine Vernunft und
die Unterſuchung der Moͤglichkeit und Grenzen der-
ſelben uͤberhaupt die Critik der reinen Vernunft
nennen, ob man gleich unter dieſem Vermoͤgen nur
die Vernunft in ihrem theoretiſchen Gebrauche ver-
ſteht, wie es auch in dem erſten Werke unter jener
Benennung geſchehen iſt, ohne noch ihr Vermoͤgen,
als practiſche Vernunft nach ihren beſonderen Prin-
cipien in Unterſuchung ziehen zu wollen. Jene
geht alsdenn blos auf unſer Vermoͤgen Dinge
a priori zu erkennen und beſchaͤftigt ſich alſo nur
mit dem Erkenntnisvermoͤgen, mit Ausſchließung
des Gefuͤhls der Luſt und Unluſt und des Begeh-
rungsvermoͤgens, und unter den Erkenntnisvermoͤ-
gen mit dem Verſtande, nach ſeinen Principien
a priori mit Ausſchließung der Urtheilskraft

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[0009] Vorrede. Man kann das Vermoͤgen der Erkenntnis aus Principien a priori die reine Vernunft und die Unterſuchung der Moͤglichkeit und Grenzen der- ſelben uͤberhaupt die Critik der reinen Vernunft nennen, ob man gleich unter dieſem Vermoͤgen nur die Vernunft in ihrem theoretiſchen Gebrauche ver- ſteht, wie es auch in dem erſten Werke unter jener Benennung geſchehen iſt, ohne noch ihr Vermoͤgen, als practiſche Vernunft nach ihren beſonderen Prin- cipien in Unterſuchung ziehen zu wollen. Jene geht alsdenn blos auf unſer Vermoͤgen Dinge a priori zu erkennen und beſchaͤftigt ſich alſo nur mit dem Erkenntnisvermoͤgen, mit Ausſchließung des Gefuͤhls der Luſt und Unluſt und des Begeh- rungsvermoͤgens, und unter den Erkenntnisvermoͤ- gen mit dem Verſtande, nach ſeinen Principien a priori mit Ausſchließung der Urtheilskraft a 2

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Zitationshilfe: Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/9>, abgerufen am 29.03.2024.