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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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nehmer, sich der Abstimmung zu enthalten oder ihren Verdienst zu opfern, wollen
sie ihrer Pflicht genügen! Jn den großgewerblichen Bezirken, in denen, wie in
Oberschlesien, in Rheinland-Westfalen mit ihren Hüttenwerken, ihren Gruben
die Aussicht und die Beeinflussung durch die Arbeitsherren und ihre Beamten
eine geradezu abscheuliche ist, in den Stammsitzen der Junkerschaft, die ihre
Hörigen vom Hof oder Acker zum Stimmkasten führt, wie das Lamm zur
Schlachtbank, kommt dieser Mißstand haarscharf zum Ausdruck; die Wahl-
einsprüche geben Zeugnis davon. Auf dem platten Lande fällt noch weiter ins
Gewicht, daß nur zu oft sehr weite und schlechte Wege zum Wahlort zurückzu-
legen sind, so daß der an die Scholle gefesselte Landmann statt zur Wahl zu
gehen, daheim bleibt. Die Erfüllung der höchsten Bürgerpflicht, die Ausübung
des höchsten staatsbürgerlichen Rechts muß gesetzlich gesichert sein. Nur wenn
ein Ruhetag, durch ein Gesetz verbrieft und besiegelt, schneidig überwacht, rück-
sichtslos durchgeführt, innegehalten und beobachtet, der breiten Masse in Stadt
und Land die Bahn zur Urne geebnet hat, dann kann von einer wirklichen Wahl-
freiheit die Rede sein. Freilich, handelt es sich um bürgerliche Streitfragen, so
ist man eher bereit, Zugeständnisse zu machen. Die Berliner Kirchenwahlen, bei
denen die heftigsten Kämpfe zwischen Liberalen und Konservativen sich abspielen,
finden an einem Sonntage statt.

Entschädigung für die gewählten Vertreter

Das allgemeine Wahlrecht ist von den herrschenden Parteien Deutschlands
sofort durchlöchert worden. Die Zahlung von Taggeldern (Diäten) an die Ab-
geordneten ist durch den Artikel 82 der Reichsverfassung: "Die Mitglieder des
Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen" rund
und nett ausgeschlossen worden.

Die verbündeten Regierungen, an ihrer Spitze der "blutrote Reaktionär"
Bismarck und das Großbürgertum erblickten in der Diätenlosigkeit der Abgeord-
neten, um mit dem höfischen Staatsrechtslehrer Bluntschli zu reden, -ein aristo-
kratisches Gegengewicht gegen das demokratische allgemeine Stimmrecht mit
seinen Gefahren eines rohen Uebergewichts der ungebildeten Massen. Mit
anderen Worten: das Erfordernis eines bestimmten Einkommens oder Ver-
mögens, das durch das allgemeine gleiche direkte Wahlrecht ausgeschieden war,
wurde durch die Hintertür wieder eingelassen, die Reichen sollten ein Vorrecht
auf die Abgeordnetenstellung erhalten, der Besitz und seine Vertreter sollten im
Reichstage den Ausschlag geben. Ein bürgerlicher konservativer Geschichts-
schreiber, Dahlmann, hat einst gesagt, "daß nur die Diäten dem Volk verbürgen,
daß seine Wahlkammer dem bürgerlichen Verdienst auch ohne das Geleit des
Reichtums offen stehe". Auch die Diätenlosigkeit war ein Schachzug gegen die
Arbeiterklasse, deren Vertretung man vom Reichstage ausschließen wollte. Daß
dank dem bewundernswerten Opfermute des Proletariats die schandlichsten
Machenschaften unserer Gegner durchkreuzt worden sind, daß es Heller für Heller
aus seinen Mitteln seinen Vertretern Taggelder zahlt, ist eine der rühmlichsten
Taten der deutschen Arbeiterschaft, aber es mindert nicht die handgreifliche Un-
gerechtigkeit. Von den noch unter dem Sozialistengesetz 1884 gegen Hasenclever,
Kräcker usw. angestrengten schmählichen Diätenprozessen und der Tatsache ganz
zu schweigen, daß zwar die mit Taggeldern begabten preußischen Landboten,
Junker, Unternehmer, Landräte, bei ihrer Steuererklärung die Taggelder vom
steuerbaren Einkommen in Abzug bringen dürfen, die auf sich selbst angewiesenen
Reichsboten dagegen ihre Auslagen auch noch versteuern müssen, eine anmutende
Zugabe zur Diätenlosigkeit.

Jst es nicht ein sonnenklarer Beweis für die Absichten, welche die Herrschen-
den mit der Diätenlosigkeit der Reichsboten verfolgen, daß alle diejenigen Ver-
tretungen, bei denen das Wahlrecht auf den Nachweis eines bestimmten Steuer-

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nehmer, sich der Abstimmung zu enthalten oder ihren Verdienst zu opfern, wollen
sie ihrer Pflicht genügen! Jn den großgewerblichen Bezirken, in denen, wie in
Oberschlesien, in Rheinland-Westfalen mit ihren Hüttenwerken, ihren Gruben
die Aussicht und die Beeinflussung durch die Arbeitsherren und ihre Beamten
eine geradezu abscheuliche ist, in den Stammsitzen der Junkerschaft, die ihre
Hörigen vom Hof oder Acker zum Stimmkasten führt, wie das Lamm zur
Schlachtbank, kommt dieser Mißstand haarscharf zum Ausdruck; die Wahl-
einsprüche geben Zeugnis davon. Auf dem platten Lande fällt noch weiter ins
Gewicht, daß nur zu oft sehr weite und schlechte Wege zum Wahlort zurückzu-
legen sind, so daß der an die Scholle gefesselte Landmann statt zur Wahl zu
gehen, daheim bleibt. Die Erfüllung der höchsten Bürgerpflicht, die Ausübung
des höchsten staatsbürgerlichen Rechts muß gesetzlich gesichert sein. Nur wenn
ein Ruhetag, durch ein Gesetz verbrieft und besiegelt, schneidig überwacht, rück-
sichtslos durchgeführt, innegehalten und beobachtet, der breiten Masse in Stadt
und Land die Bahn zur Urne geebnet hat, dann kann von einer wirklichen Wahl-
freiheit die Rede sein. Freilich, handelt es sich um bürgerliche Streitfragen, so
ist man eher bereit, Zugeständnisse zu machen. Die Berliner Kirchenwahlen, bei
denen die heftigsten Kämpfe zwischen Liberalen und Konservativen sich abspielen,
finden an einem Sonntage statt.

Entschädigung für die gewählten Vertreter

Das allgemeine Wahlrecht ist von den herrschenden Parteien Deutschlands
sofort durchlöchert worden. Die Zahlung von Taggeldern (Diäten) an die Ab-
geordneten ist durch den Artikel 82 der Reichsverfassung: „Die Mitglieder des
Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen“ rund
und nett ausgeschlossen worden.

Die verbündeten Regierungen, an ihrer Spitze der „blutrote Reaktionär“
Bismarck und das Großbürgertum erblickten in der Diätenlosigkeit der Abgeord-
neten, um mit dem höfischen Staatsrechtslehrer Bluntschli zu reden, –ein aristo-
kratisches Gegengewicht gegen das demokratische allgemeine Stimmrecht mit
seinen Gefahren eines rohen Uebergewichts der ungebildeten Massen. Mit
anderen Worten: das Erfordernis eines bestimmten Einkommens oder Ver-
mögens, das durch das allgemeine gleiche direkte Wahlrecht ausgeschieden war,
wurde durch die Hintertür wieder eingelassen, die Reichen sollten ein Vorrecht
auf die Abgeordnetenstellung erhalten, der Besitz und seine Vertreter sollten im
Reichstage den Ausschlag geben. Ein bürgerlicher konservativer Geschichts-
schreiber, Dahlmann, hat einst gesagt, „daß nur die Diäten dem Volk verbürgen,
daß seine Wahlkammer dem bürgerlichen Verdienst auch ohne das Geleit des
Reichtums offen stehe“. Auch die Diätenlosigkeit war ein Schachzug gegen die
Arbeiterklasse, deren Vertretung man vom Reichstage ausschließen wollte. Daß
dank dem bewundernswerten Opfermute des Proletariats die schandlichsten
Machenschaften unserer Gegner durchkreuzt worden sind, daß es Heller für Heller
aus seinen Mitteln seinen Vertretern Taggelder zahlt, ist eine der rühmlichsten
Taten der deutschen Arbeiterschaft, aber es mindert nicht die handgreifliche Un-
gerechtigkeit. Von den noch unter dem Sozialistengesetz 1884 gegen Hasenclever,
Kräcker usw. angestrengten schmählichen Diätenprozessen und der Tatsache ganz
zu schweigen, daß zwar die mit Taggeldern begabten preußischen Landboten,
Junker, Unternehmer, Landräte, bei ihrer Steuererklärung die Taggelder vom
steuerbaren Einkommen in Abzug bringen dürfen, die auf sich selbst angewiesenen
Reichsboten dagegen ihre Auslagen auch noch versteuern müssen, eine anmutende
Zugabe zur Diätenlosigkeit.

Jst es nicht ein sonnenklarer Beweis für die Absichten, welche die Herrschen-
den mit der Diätenlosigkeit der Reichsboten verfolgen, daß alle diejenigen Ver-
tretungen, bei denen das Wahlrecht auf den Nachweis eines bestimmten Steuer-

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[33/0035] nehmer, sich der Abstimmung zu enthalten oder ihren Verdienst zu opfern, wollen sie ihrer Pflicht genügen! Jn den großgewerblichen Bezirken, in denen, wie in Oberschlesien, in Rheinland-Westfalen mit ihren Hüttenwerken, ihren Gruben die Aussicht und die Beeinflussung durch die Arbeitsherren und ihre Beamten eine geradezu abscheuliche ist, in den Stammsitzen der Junkerschaft, die ihre Hörigen vom Hof oder Acker zum Stimmkasten führt, wie das Lamm zur Schlachtbank, kommt dieser Mißstand haarscharf zum Ausdruck; die Wahl- einsprüche geben Zeugnis davon. Auf dem platten Lande fällt noch weiter ins Gewicht, daß nur zu oft sehr weite und schlechte Wege zum Wahlort zurückzu- legen sind, so daß der an die Scholle gefesselte Landmann statt zur Wahl zu gehen, daheim bleibt. Die Erfüllung der höchsten Bürgerpflicht, die Ausübung des höchsten staatsbürgerlichen Rechts muß gesetzlich gesichert sein. Nur wenn ein Ruhetag, durch ein Gesetz verbrieft und besiegelt, schneidig überwacht, rück- sichtslos durchgeführt, innegehalten und beobachtet, der breiten Masse in Stadt und Land die Bahn zur Urne geebnet hat, dann kann von einer wirklichen Wahl- freiheit die Rede sein. Freilich, handelt es sich um bürgerliche Streitfragen, so ist man eher bereit, Zugeständnisse zu machen. Die Berliner Kirchenwahlen, bei denen die heftigsten Kämpfe zwischen Liberalen und Konservativen sich abspielen, finden an einem Sonntage statt. Entschädigung für die gewählten Vertreter Das allgemeine Wahlrecht ist von den herrschenden Parteien Deutschlands sofort durchlöchert worden. Die Zahlung von Taggeldern (Diäten) an die Ab- geordneten ist durch den Artikel 82 der Reichsverfassung: „Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen“ rund und nett ausgeschlossen worden. Die verbündeten Regierungen, an ihrer Spitze der „blutrote Reaktionär“ Bismarck und das Großbürgertum erblickten in der Diätenlosigkeit der Abgeord- neten, um mit dem höfischen Staatsrechtslehrer Bluntschli zu reden, –ein aristo- kratisches Gegengewicht gegen das demokratische allgemeine Stimmrecht mit seinen Gefahren eines rohen Uebergewichts der ungebildeten Massen. Mit anderen Worten: das Erfordernis eines bestimmten Einkommens oder Ver- mögens, das durch das allgemeine gleiche direkte Wahlrecht ausgeschieden war, wurde durch die Hintertür wieder eingelassen, die Reichen sollten ein Vorrecht auf die Abgeordnetenstellung erhalten, der Besitz und seine Vertreter sollten im Reichstage den Ausschlag geben. Ein bürgerlicher konservativer Geschichts- schreiber, Dahlmann, hat einst gesagt, „daß nur die Diäten dem Volk verbürgen, daß seine Wahlkammer dem bürgerlichen Verdienst auch ohne das Geleit des Reichtums offen stehe“. Auch die Diätenlosigkeit war ein Schachzug gegen die Arbeiterklasse, deren Vertretung man vom Reichstage ausschließen wollte. Daß dank dem bewundernswerten Opfermute des Proletariats die schandlichsten Machenschaften unserer Gegner durchkreuzt worden sind, daß es Heller für Heller aus seinen Mitteln seinen Vertretern Taggelder zahlt, ist eine der rühmlichsten Taten der deutschen Arbeiterschaft, aber es mindert nicht die handgreifliche Un- gerechtigkeit. Von den noch unter dem Sozialistengesetz 1884 gegen Hasenclever, Kräcker usw. angestrengten schmählichen Diätenprozessen und der Tatsache ganz zu schweigen, daß zwar die mit Taggeldern begabten preußischen Landboten, Junker, Unternehmer, Landräte, bei ihrer Steuererklärung die Taggelder vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen dürfen, die auf sich selbst angewiesenen Reichsboten dagegen ihre Auslagen auch noch versteuern müssen, eine anmutende Zugabe zur Diätenlosigkeit. Jst es nicht ein sonnenklarer Beweis für die Absichten, welche die Herrschen- den mit der Diätenlosigkeit der Reichsboten verfolgen, daß alle diejenigen Ver- tretungen, bei denen das Wahlrecht auf den Nachweis eines bestimmten Steuer- 3

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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/35>, abgerufen am 18.04.2024.