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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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c) Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Jndustriezweige,
die ihrer Natur nach aus technischen Gründen oder aus Gründen
der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit erheischen.

Alle Aerzte und Sozialpolitiker sind sich über die schädlichen Einwirkungen
der Nachtarbeit auf die Gesundheit der Arbeiter einig. Aus Gier nach Gewinn
raubt der Kapitalist den Arbeitern die natürliche Ruhezeit und zwingt sie zu
einer aufreibenden Tätigkeit, die den Verfall und die Arbeitsunfähigkeit be-
schleunigt. Und zwar geschieht dies in einer Unzahl von Unternehmungen, welche
der Nachtarbeit nicht bedürfen, bloß aus dem Grunde, um die Kräfte der Lohn-
sklaven bis zum Aeußersten auszunützen und die Einstellung von mehr Arbeitern,
als ob es davon nicht zur Genüge gäbe, zu vermeiden. Wirft man einen Blick in
die Fabrikinspektorenberichte, so erschrickt man über die weite Verbreitung der
Nachtarbeit. Es versteht sich, daß in den Betrieben, welche ihrer Natur nach
eine Unterbrechung nicht gestatten oder im Jnteresse der öffentlichen Wohlfahrt
Nachtarbeit bedürfen, von einem vollkommenen Verbote nicht die Rede sein kann;
aber auch in diesen letztgenannten ist sie auf das Allernotwendigste einzuschränken,
da ja in den meisten Fällen nur eine Ueberwachung bestimmten Arbeitsprozesse
(wie in der chemischen Jndustrie usw.) erforderlich ist.

d) Eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden
in jeder Woche für jeden Arbeiter.

Nach einer Wochenarbeit eine genügende Ruhepause, und das Werktags-
gewand ablegen, einmal ohne widrige Unterbrechung sich und den Seinen leben,
mit öffentlichen Angelegenheiten sich ausgiebiger beschäftigen zu können, das ist
eine bescheidene, eine billige Forderung. Wir fordern eine Pause von sechsund-
dreißig Stunden, damit die freie Zeit nicht bloß gerade dazu ausreicht, daß der
abgeplagte, zum Tod erschöpfte Arbeiter sich einmal ausschläft, um dann sofort
wieder ins Joch zu gehen. Er soll seines Daseins froh werden, und aller Ar-
beitspein entledigt, Mensch unter Menschen sein.

e) Verbot des Trucksystems (der Bezahlung der Arbeiterin
Waren statt in Geld).

Eine entschieden durchgreifende Maßregel tut not gegenüber dem heute scham-
los sich breit machenden Truckunfug. Die schwächlichen Strafbestimmungen der
Gewerbeordnung werden unzählige Male umgangen. Statt baren Geldes er-
hält der Arbeiter Waren, die er nicht brauchen kann oder die er viel zu teuer be-
zahlt, er wird bei Strafe der Maßregelung und Entlassung gezwungen, in den
vom Unternehmer oder seinen Angestellten gehaltenen Läden seine Bedürfnisse zu
decken, zu höheren Preisen als anderswo, er wird mit minderwertigen Waren
abgespeist, zum Schuldenmachen durch schmählichen, ihm aufgedrungenen Lotter-
kredit genötigt. Die Hungerpeitsche wirft, und keine scharfe Aufsicht, kein schnei-
diges Gesetz packt die Frevler, welche den von ihnen ausgebeuteten Proletarier auch
noch außerhalb der Werkstätte des Fabriksaales schinden und prellen. Dazu
kommt, daß eine der gefährlichsten Arten des Trucks, die Lieferung von Roh-
stoffen, wie sie vor allem bei den Heimarbeitern im Schwange ist (Korbmacher
in Lichtenfels, Spielwarenmacher in Sonneberg, schlesische Weber usw.) noch
heute Dank dem vom Reichstag angenommenen Antrage des Königs Stumm ge-
setzlich gestattet und in ausgiebigster Weise ausgenützt wird. An den Erzeug-
nissen, die für ein Spottgeld verschleudert werden, klebt das Blut der Haus-
industriellen, welche den Verlegern für Hungerlöhne fronden und ihnen die Roh-
stoffe hundert Prozent und mehr noch über den Marktpreis abkaufen müssen.
Ebenso verwerflich sind die versteckten Truck-Arten, bei denen die Schelmerei
hinter der Gewährung von Wohnung, Hausbrand, Ackerland sich versteckt.

c) Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Jndustriezweige,
die ihrer Natur nach aus technischen Gründen oder aus Gründen
der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit erheischen.

Alle Aerzte und Sozialpolitiker sind sich über die schädlichen Einwirkungen
der Nachtarbeit auf die Gesundheit der Arbeiter einig. Aus Gier nach Gewinn
raubt der Kapitalist den Arbeitern die natürliche Ruhezeit und zwingt sie zu
einer aufreibenden Tätigkeit, die den Verfall und die Arbeitsunfähigkeit be-
schleunigt. Und zwar geschieht dies in einer Unzahl von Unternehmungen, welche
der Nachtarbeit nicht bedürfen, bloß aus dem Grunde, um die Kräfte der Lohn-
sklaven bis zum Aeußersten auszunützen und die Einstellung von mehr Arbeitern,
als ob es davon nicht zur Genüge gäbe, zu vermeiden. Wirft man einen Blick in
die Fabrikinspektorenberichte, so erschrickt man über die weite Verbreitung der
Nachtarbeit. Es versteht sich, daß in den Betrieben, welche ihrer Natur nach
eine Unterbrechung nicht gestatten oder im Jnteresse der öffentlichen Wohlfahrt
Nachtarbeit bedürfen, von einem vollkommenen Verbote nicht die Rede sein kann;
aber auch in diesen letztgenannten ist sie auf das Allernotwendigste einzuschränken,
da ja in den meisten Fällen nur eine Ueberwachung bestimmten Arbeitsprozesse
(wie in der chemischen Jndustrie usw.) erforderlich ist.

d) Eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden
in jeder Woche für jeden Arbeiter.

Nach einer Wochenarbeit eine genügende Ruhepause, und das Werktags-
gewand ablegen, einmal ohne widrige Unterbrechung sich und den Seinen leben,
mit öffentlichen Angelegenheiten sich ausgiebiger beschäftigen zu können, das ist
eine bescheidene, eine billige Forderung. Wir fordern eine Pause von sechsund-
dreißig Stunden, damit die freie Zeit nicht bloß gerade dazu ausreicht, daß der
abgeplagte, zum Tod erschöpfte Arbeiter sich einmal ausschläft, um dann sofort
wieder ins Joch zu gehen. Er soll seines Daseins froh werden, und aller Ar-
beitspein entledigt, Mensch unter Menschen sein.

e) Verbot des Trucksystems (der Bezahlung der Arbeiterin
Waren statt in Geld).

Eine entschieden durchgreifende Maßregel tut not gegenüber dem heute scham-
los sich breit machenden Truckunfug. Die schwächlichen Strafbestimmungen der
Gewerbeordnung werden unzählige Male umgangen. Statt baren Geldes er-
hält der Arbeiter Waren, die er nicht brauchen kann oder die er viel zu teuer be-
zahlt, er wird bei Strafe der Maßregelung und Entlassung gezwungen, in den
vom Unternehmer oder seinen Angestellten gehaltenen Läden seine Bedürfnisse zu
decken, zu höheren Preisen als anderswo, er wird mit minderwertigen Waren
abgespeist, zum Schuldenmachen durch schmählichen, ihm aufgedrungenen Lotter-
kredit genötigt. Die Hungerpeitsche wirft, und keine scharfe Aufsicht, kein schnei-
diges Gesetz packt die Frevler, welche den von ihnen ausgebeuteten Proletarier auch
noch außerhalb der Werkstätte des Fabriksaales schinden und prellen. Dazu
kommt, daß eine der gefährlichsten Arten des Trucks, die Lieferung von Roh-
stoffen, wie sie vor allem bei den Heimarbeitern im Schwange ist (Korbmacher
in Lichtenfels, Spielwarenmacher in Sonneberg, schlesische Weber usw.) noch
heute Dank dem vom Reichstag angenommenen Antrage des Königs Stumm ge-
setzlich gestattet und in ausgiebigster Weise ausgenützt wird. An den Erzeug-
nissen, die für ein Spottgeld verschleudert werden, klebt das Blut der Haus-
industriellen, welche den Verlegern für Hungerlöhne fronden und ihnen die Roh-
stoffe hundert Prozent und mehr noch über den Marktpreis abkaufen müssen.
Ebenso verwerflich sind die versteckten Truck-Arten, bei denen die Schelmerei
hinter der Gewährung von Wohnung, Hausbrand, Ackerland sich versteckt.

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[60/0062] c) Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Jndustriezweige, die ihrer Natur nach aus technischen Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit erheischen. Alle Aerzte und Sozialpolitiker sind sich über die schädlichen Einwirkungen der Nachtarbeit auf die Gesundheit der Arbeiter einig. Aus Gier nach Gewinn raubt der Kapitalist den Arbeitern die natürliche Ruhezeit und zwingt sie zu einer aufreibenden Tätigkeit, die den Verfall und die Arbeitsunfähigkeit be- schleunigt. Und zwar geschieht dies in einer Unzahl von Unternehmungen, welche der Nachtarbeit nicht bedürfen, bloß aus dem Grunde, um die Kräfte der Lohn- sklaven bis zum Aeußersten auszunützen und die Einstellung von mehr Arbeitern, als ob es davon nicht zur Genüge gäbe, zu vermeiden. Wirft man einen Blick in die Fabrikinspektorenberichte, so erschrickt man über die weite Verbreitung der Nachtarbeit. Es versteht sich, daß in den Betrieben, welche ihrer Natur nach eine Unterbrechung nicht gestatten oder im Jnteresse der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit bedürfen, von einem vollkommenen Verbote nicht die Rede sein kann; aber auch in diesen letztgenannten ist sie auf das Allernotwendigste einzuschränken, da ja in den meisten Fällen nur eine Ueberwachung bestimmten Arbeitsprozesse (wie in der chemischen Jndustrie usw.) erforderlich ist. d) Eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden in jeder Woche für jeden Arbeiter. Nach einer Wochenarbeit eine genügende Ruhepause, und das Werktags- gewand ablegen, einmal ohne widrige Unterbrechung sich und den Seinen leben, mit öffentlichen Angelegenheiten sich ausgiebiger beschäftigen zu können, das ist eine bescheidene, eine billige Forderung. Wir fordern eine Pause von sechsund- dreißig Stunden, damit die freie Zeit nicht bloß gerade dazu ausreicht, daß der abgeplagte, zum Tod erschöpfte Arbeiter sich einmal ausschläft, um dann sofort wieder ins Joch zu gehen. Er soll seines Daseins froh werden, und aller Ar- beitspein entledigt, Mensch unter Menschen sein. e) Verbot des Trucksystems (der Bezahlung der Arbeiterin Waren statt in Geld). Eine entschieden durchgreifende Maßregel tut not gegenüber dem heute scham- los sich breit machenden Truckunfug. Die schwächlichen Strafbestimmungen der Gewerbeordnung werden unzählige Male umgangen. Statt baren Geldes er- hält der Arbeiter Waren, die er nicht brauchen kann oder die er viel zu teuer be- zahlt, er wird bei Strafe der Maßregelung und Entlassung gezwungen, in den vom Unternehmer oder seinen Angestellten gehaltenen Läden seine Bedürfnisse zu decken, zu höheren Preisen als anderswo, er wird mit minderwertigen Waren abgespeist, zum Schuldenmachen durch schmählichen, ihm aufgedrungenen Lotter- kredit genötigt. Die Hungerpeitsche wirft, und keine scharfe Aufsicht, kein schnei- diges Gesetz packt die Frevler, welche den von ihnen ausgebeuteten Proletarier auch noch außerhalb der Werkstätte des Fabriksaales schinden und prellen. Dazu kommt, daß eine der gefährlichsten Arten des Trucks, die Lieferung von Roh- stoffen, wie sie vor allem bei den Heimarbeitern im Schwange ist (Korbmacher in Lichtenfels, Spielwarenmacher in Sonneberg, schlesische Weber usw.) noch heute Dank dem vom Reichstag angenommenen Antrage des Königs Stumm ge- setzlich gestattet und in ausgiebigster Weise ausgenützt wird. An den Erzeug- nissen, die für ein Spottgeld verschleudert werden, klebt das Blut der Haus- industriellen, welche den Verlegern für Hungerlöhne fronden und ihnen die Roh- stoffe hundert Prozent und mehr noch über den Marktpreis abkaufen müssen. Ebenso verwerflich sind die versteckten Truck-Arten, bei denen die Schelmerei hinter der Gewährung von Wohnung, Hausbrand, Ackerland sich versteckt.

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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/62>, abgerufen am 19.04.2024.