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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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II.
Ueberwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und
Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichs-
arbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und Arbeitskammern.

Soll die soziale Gesetzgebung erfolgreich durchgeführt und fortgebildet werden,
so brauchen wir ein Arbeitsministerium, eine Geschäftsstelle, welche den Mittel-
punkt für die soziale Politik bildet, das Reichsarbeitsamt. Diesem, welchem in
bestimmter Gliederung als ausführende Werkzeuge die Bezirksämter und Arbeits-
kammern (letztere kombinierte Vertretungen von Arbeitern und Unternehmern),
unterstellt sind, fällt die Aufgabe zu, sich in den Dienst der sozialen Reformen zu
stellen. Einheitliche Regelung der Aufsicht über die gewerblichen Betriebe,
schärfste Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, fortgesetzte
sorgfältige Buchung der wirtschaftlichen Vorgänge, statistische Erhebungen über
die gesellschaftlichen Zustände, über die Lage der Arbeiter, ländlicher wie städtischer,
über den Stand der Geschäfte usw., das sind einige der wichtigeren Gesichtspunkte,
die hier in Frage kommen. Das Arbeitsamt soll Werkzeug zur Handhabung des
Arbeiterschutzes, sozialpolitische Wetterwarte und Auskunftsstelle über sozial-
politische Maßnahmen sein. Die Arbeitskammer hat bei der Ausführung wirt-
schaftlicher und sozialer Verwaltungsaufgaben helfend einzugreifen, Beschwerden
über Mißstände anzunehmen, über Gesetzentwürfe sich zu äußern u. s. f.

Durchgreifende gewerbliche Hygiene.

Gegen die Gewerbekrankheiten, welche verheerender als die Pest unter den
Arbeitern aufräumen, so daß jedem Beruf seine Leiden, jeder Beschäftigung ihre
besonderen Schädigungen und Gefahren eignen, muß ein unerbittlicher Krieg ge-
führt werden. Die ungesunden Arbeitsräume, die anderen zahlreichen schädlichen
Einflüsse (Staub usw.), die Arbeit mit giftigen Stoffen, der Mangel an genügen-
dem Luftwechsel, an Sicherheitsvorrichtungen, sie sind längst bekannt. Es ist fest-
gestellt, daß durch umfassende, gründliche Vorkehrungen nicht bloß die Ziffer der
Krankheitsfälle erheblich herabgesetzt, sondern der Springquell der Erkrankungen
überhaupt verstopft werden kann. Es gilt, den Widerstand der Unternehmer
energisch zu brechen, welche vor jeder Ausgabe zurückscheuen, die nicht auf den
Gewinn, sondern "nur" auf die Verbesserungen der Gesundheitsverhältnisse des
Arbeiters abzielt. Die Zahlen der ärztlichen Statistik, welche ein erschütterndes
Bild von der hohen Sterblichkeit und kurzen Lebensdauer der von den Gewerbe-
krankheiten dezimierten Proletarier entrollen, sind so beweiskräftig, daß es ge-
nügt auf sie hinzuweisen. Von der männlichen Bevölkerung in Solingen über-
haupt starben im Alter von 20--30 Jahren von je 100: 15,5, von Solinger Schlei-
fern dieser Altersstufe 41,6; in der Altersstufe 30--40 Jahre betrugen die Ver-
hältniszahlen: 12,4 bezw. 26,9, 40--50 Jahre 14,0 bezw. 23,4. Der frühe Tod,
die hohe Sterblichkeit der Schleifer gegenüber den anderen Berufsklassen spricht
für sich selbst. Von den badischen Zigarrenarbeitern starben rund 56 vom Hun-
dert an Lungenschwindsucht, während der Landesdurchschnitt 37 beträgt. Nach
Hirt litten von 100 erkrankten Arbeitern an Lungenschwindsucht nach ihrer Be-
schäftigung mit metallischem Staub 28,6, mit mineralischem Staub 25,2, mit
Staubgemischen 22,6, mit tierischem Staub 20,8. Unter 100 gewerblichen Ar-
beitern litten 25 bis 30 an gewerblichen Vergiftungen in den Betrieben der An-
streicher, Buchdrucker, Färber, Maler, Lackierer usw. Sobald die nötigen Vor-
sichtsmaßregeln angewendet, die Ursachen der Erkrankung beseitigt oder doch in
ihrer Einwirkung beschränkt werden, sinkt die Erkrankungsziffer. Welche Be-
deutung hat nicht der Luftraum, welche Erfolge wird eine Hygiene erzielen, welche
den gesetzlich notwendigen Luftraum feststellt und die entsprechende Gestaltung
der Arbeitsstätten durchsetzt! Ständige Ventilation der Arbeitsräume, der Zahl

II.
Ueberwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und
Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichs-
arbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und Arbeitskammern.

Soll die soziale Gesetzgebung erfolgreich durchgeführt und fortgebildet werden,
so brauchen wir ein Arbeitsministerium, eine Geschäftsstelle, welche den Mittel-
punkt für die soziale Politik bildet, das Reichsarbeitsamt. Diesem, welchem in
bestimmter Gliederung als ausführende Werkzeuge die Bezirksämter und Arbeits-
kammern (letztere kombinierte Vertretungen von Arbeitern und Unternehmern),
unterstellt sind, fällt die Aufgabe zu, sich in den Dienst der sozialen Reformen zu
stellen. Einheitliche Regelung der Aufsicht über die gewerblichen Betriebe,
schärfste Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, fortgesetzte
sorgfältige Buchung der wirtschaftlichen Vorgänge, statistische Erhebungen über
die gesellschaftlichen Zustände, über die Lage der Arbeiter, ländlicher wie städtischer,
über den Stand der Geschäfte usw., das sind einige der wichtigeren Gesichtspunkte,
die hier in Frage kommen. Das Arbeitsamt soll Werkzeug zur Handhabung des
Arbeiterschutzes, sozialpolitische Wetterwarte und Auskunftsstelle über sozial-
politische Maßnahmen sein. Die Arbeitskammer hat bei der Ausführung wirt-
schaftlicher und sozialer Verwaltungsaufgaben helfend einzugreifen, Beschwerden
über Mißstände anzunehmen, über Gesetzentwürfe sich zu äußern u. s. f.

Durchgreifende gewerbliche Hygiene.

Gegen die Gewerbekrankheiten, welche verheerender als die Pest unter den
Arbeitern aufräumen, so daß jedem Beruf seine Leiden, jeder Beschäftigung ihre
besonderen Schädigungen und Gefahren eignen, muß ein unerbittlicher Krieg ge-
führt werden. Die ungesunden Arbeitsräume, die anderen zahlreichen schädlichen
Einflüsse (Staub usw.), die Arbeit mit giftigen Stoffen, der Mangel an genügen-
dem Luftwechsel, an Sicherheitsvorrichtungen, sie sind längst bekannt. Es ist fest-
gestellt, daß durch umfassende, gründliche Vorkehrungen nicht bloß die Ziffer der
Krankheitsfälle erheblich herabgesetzt, sondern der Springquell der Erkrankungen
überhaupt verstopft werden kann. Es gilt, den Widerstand der Unternehmer
energisch zu brechen, welche vor jeder Ausgabe zurückscheuen, die nicht auf den
Gewinn, sondern „nur“ auf die Verbesserungen der Gesundheitsverhältnisse des
Arbeiters abzielt. Die Zahlen der ärztlichen Statistik, welche ein erschütterndes
Bild von der hohen Sterblichkeit und kurzen Lebensdauer der von den Gewerbe-
krankheiten dezimierten Proletarier entrollen, sind so beweiskräftig, daß es ge-
nügt auf sie hinzuweisen. Von der männlichen Bevölkerung in Solingen über-
haupt starben im Alter von 20—30 Jahren von je 100: 15,5, von Solinger Schlei-
fern dieser Altersstufe 41,6; in der Altersstufe 30—40 Jahre betrugen die Ver-
hältniszahlen: 12,4 bezw. 26,9, 40—50 Jahre 14,0 bezw. 23,4. Der frühe Tod,
die hohe Sterblichkeit der Schleifer gegenüber den anderen Berufsklassen spricht
für sich selbst. Von den badischen Zigarrenarbeitern starben rund 56 vom Hun-
dert an Lungenschwindsucht, während der Landesdurchschnitt 37 beträgt. Nach
Hirt litten von 100 erkrankten Arbeitern an Lungenschwindsucht nach ihrer Be-
schäftigung mit metallischem Staub 28,6, mit mineralischem Staub 25,2, mit
Staubgemischen 22,6, mit tierischem Staub 20,8. Unter 100 gewerblichen Ar-
beitern litten 25 bis 30 an gewerblichen Vergiftungen in den Betrieben der An-
streicher, Buchdrucker, Färber, Maler, Lackierer usw. Sobald die nötigen Vor-
sichtsmaßregeln angewendet, die Ursachen der Erkrankung beseitigt oder doch in
ihrer Einwirkung beschränkt werden, sinkt die Erkrankungsziffer. Welche Be-
deutung hat nicht der Luftraum, welche Erfolge wird eine Hygiene erzielen, welche
den gesetzlich notwendigen Luftraum feststellt und die entsprechende Gestaltung
der Arbeitsstätten durchsetzt! Ständige Ventilation der Arbeitsräume, der Zahl

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[61/0063] II. Ueberwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichs- arbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und Arbeitskammern. Soll die soziale Gesetzgebung erfolgreich durchgeführt und fortgebildet werden, so brauchen wir ein Arbeitsministerium, eine Geschäftsstelle, welche den Mittel- punkt für die soziale Politik bildet, das Reichsarbeitsamt. Diesem, welchem in bestimmter Gliederung als ausführende Werkzeuge die Bezirksämter und Arbeits- kammern (letztere kombinierte Vertretungen von Arbeitern und Unternehmern), unterstellt sind, fällt die Aufgabe zu, sich in den Dienst der sozialen Reformen zu stellen. Einheitliche Regelung der Aufsicht über die gewerblichen Betriebe, schärfste Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, fortgesetzte sorgfältige Buchung der wirtschaftlichen Vorgänge, statistische Erhebungen über die gesellschaftlichen Zustände, über die Lage der Arbeiter, ländlicher wie städtischer, über den Stand der Geschäfte usw., das sind einige der wichtigeren Gesichtspunkte, die hier in Frage kommen. Das Arbeitsamt soll Werkzeug zur Handhabung des Arbeiterschutzes, sozialpolitische Wetterwarte und Auskunftsstelle über sozial- politische Maßnahmen sein. Die Arbeitskammer hat bei der Ausführung wirt- schaftlicher und sozialer Verwaltungsaufgaben helfend einzugreifen, Beschwerden über Mißstände anzunehmen, über Gesetzentwürfe sich zu äußern u. s. f. Durchgreifende gewerbliche Hygiene. Gegen die Gewerbekrankheiten, welche verheerender als die Pest unter den Arbeitern aufräumen, so daß jedem Beruf seine Leiden, jeder Beschäftigung ihre besonderen Schädigungen und Gefahren eignen, muß ein unerbittlicher Krieg ge- führt werden. Die ungesunden Arbeitsräume, die anderen zahlreichen schädlichen Einflüsse (Staub usw.), die Arbeit mit giftigen Stoffen, der Mangel an genügen- dem Luftwechsel, an Sicherheitsvorrichtungen, sie sind längst bekannt. Es ist fest- gestellt, daß durch umfassende, gründliche Vorkehrungen nicht bloß die Ziffer der Krankheitsfälle erheblich herabgesetzt, sondern der Springquell der Erkrankungen überhaupt verstopft werden kann. Es gilt, den Widerstand der Unternehmer energisch zu brechen, welche vor jeder Ausgabe zurückscheuen, die nicht auf den Gewinn, sondern „nur“ auf die Verbesserungen der Gesundheitsverhältnisse des Arbeiters abzielt. Die Zahlen der ärztlichen Statistik, welche ein erschütterndes Bild von der hohen Sterblichkeit und kurzen Lebensdauer der von den Gewerbe- krankheiten dezimierten Proletarier entrollen, sind so beweiskräftig, daß es ge- nügt auf sie hinzuweisen. Von der männlichen Bevölkerung in Solingen über- haupt starben im Alter von 20—30 Jahren von je 100: 15,5, von Solinger Schlei- fern dieser Altersstufe 41,6; in der Altersstufe 30—40 Jahre betrugen die Ver- hältniszahlen: 12,4 bezw. 26,9, 40—50 Jahre 14,0 bezw. 23,4. Der frühe Tod, die hohe Sterblichkeit der Schleifer gegenüber den anderen Berufsklassen spricht für sich selbst. Von den badischen Zigarrenarbeitern starben rund 56 vom Hun- dert an Lungenschwindsucht, während der Landesdurchschnitt 37 beträgt. Nach Hirt litten von 100 erkrankten Arbeitern an Lungenschwindsucht nach ihrer Be- schäftigung mit metallischem Staub 28,6, mit mineralischem Staub 25,2, mit Staubgemischen 22,6, mit tierischem Staub 20,8. Unter 100 gewerblichen Ar- beitern litten 25 bis 30 an gewerblichen Vergiftungen in den Betrieben der An- streicher, Buchdrucker, Färber, Maler, Lackierer usw. Sobald die nötigen Vor- sichtsmaßregeln angewendet, die Ursachen der Erkrankung beseitigt oder doch in ihrer Einwirkung beschränkt werden, sinkt die Erkrankungsziffer. Welche Be- deutung hat nicht der Luftraum, welche Erfolge wird eine Hygiene erzielen, welche den gesetzlich notwendigen Luftraum feststellt und die entsprechende Gestaltung der Arbeitsstätten durchsetzt! Ständige Ventilation der Arbeitsräume, der Zahl  

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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/63>, abgerufen am 16.04.2024.