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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866.

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V. Gold. Nichtlegirte Subst.
kommen dabei hinsichtlich der Anzahl der Proben und der an-
Verfahren.zuwendenden Blei- und Boraxmengen dieselben Modificationen,
wie bei den entsprechenden Silberproben (S. 244) vor; auch
verfährt man beim Ansieden der Goldproben eben so wie bei
den Silberproben, nur muss das Abtreiben der Bleikönige bei
etwas höherer Temperatur, namentlich zu Ende, stattfinden. Da
das Gold fast immer mit Silber vorkommt, so erhält man beim
Abtreiben entweder goldhaltiges Silber oder silberhaltiges Gold,
welches geschieden werden muss.


Goldverlust
beim Ansieden.

Aidarow1) hat gefunden, dass nicht beim Ansieden ein
Goldverlust stattfindet, wohl aber beim Abtreiben durch Capellen-
zug, wobei sich das Gold jedoch nur dann in die Capellen ein-
ziehen soll, wenn dasselbe zuvor mit Blei verschlackt ist. Setzt
man zu auf einer Capelle treibendem Blei Gold, so tritt nach
Aidarow kein Goldverlust ein.

Nach Makins 2) findet eine Verflüchtigung von Gold beim
Abtreiben statt; es enthielt z. B. der Russ aus dem Feuercanal
eines nur zu Goldproben benutzten Muffelofens 0,087 Au und
0,773 Ag in 1000 Thln.


Goldschei-
dung.

Es muss eine hinreichende Anzahl von Proben, nöthigen-
falls Concentrationsproben (S. 242) angestellt werden, um bei
armen Geschicken genügendes Material zur Goldprobe zu er-
halten.

Zu Arany-Idka siedet man z. B. Erze mit 0,0001--
0,0005 % Gold so vielfach an, dass wenigstens 1--2 Probirpfd.
güldisches Silber für die Goldscheidung erfolgen. Zur St. An-
dreasberger Hütte
auf dem Oberharze werden von ange-
kauften güldischen Erzen 20 halbe Centner zum Ansieden ein-
gewogen und der Goldgehalt nicht in Anrechnung gebracht,
wenn derselbe in 10 Ctr. (50 Gramm) unter 0,5 Pfundtheil be-
trägt.

Zur Untersuchung auf den Goldgehalt werden die untadel-
haften Körner vom Abtreiben (1--2 Pfd.) mit etwas Blei (z. B.
in Bleifolie eingewickelt) auf der Capelle abgetrieben, der resul-
tirende König ausgeplattet (§. 133. Nr. 4) und mit Salpetersäure
behandelt (§. 133. Nr. 6), wobei, wenn auf 1 Thl. Gold mehr als
4 Theile Silber vorhanden sind, unter Auflösung des Silbers pulverför-

1) Bgwfd. XVIII, 1.
2) B. u. h. Ztg. 1861. S. 407.

V. Gold. Nichtlegirte Subst.
kommen dabei hinsichtlich der Anzahl der Proben und der an-
Verfahren.zuwendenden Blei- und Boraxmengen dieselben Modificationen,
wie bei den entsprechenden Silberproben (S. 244) vor; auch
verfährt man beim Ansieden der Goldproben eben so wie bei
den Silberproben, nur muss das Abtreiben der Bleikönige bei
etwas höherer Temperatur, namentlich zu Ende, stattfinden. Da
das Gold fast immer mit Silber vorkommt, so erhält man beim
Abtreiben entweder goldhaltiges Silber oder silberhaltiges Gold,
welches geschieden werden muss.


Goldverlust
beim Ansieden.

Aidarow1) hat gefunden, dass nicht beim Ansieden ein
Goldverlust stattfindet, wohl aber beim Abtreiben durch Capellen-
zug, wobei sich das Gold jedoch nur dann in die Capellen ein-
ziehen soll, wenn dasselbe zuvor mit Blei verschlackt ist. Setzt
man zu auf einer Capelle treibendem Blei Gold, so tritt nach
Aidarow kein Goldverlust ein.

Nach Makins 2) findet eine Verflüchtigung von Gold beim
Abtreiben statt; es enthielt z. B. der Russ aus dem Feuercanal
eines nur zu Goldproben benutzten Muffelofens 0,087 Au und
0,773 Ag in 1000 Thln.


Goldschei-
dung.

Es muss eine hinreichende Anzahl von Proben, nöthigen-
falls Concentrationsproben (S. 242) angestellt werden, um bei
armen Geschicken genügendes Material zur Goldprobe zu er-
halten.

Zu Arany-Idka siedet man z. B. Erze mit 0,0001—
0,0005 % Gold so vielfach an, dass wenigstens 1—2 Probirpfd.
güldisches Silber für die Goldscheidung erfolgen. Zur St. An-
dreasberger Hütte
auf dem Oberharze werden von ange-
kauften güldischen Erzen 20 halbe Centner zum Ansieden ein-
gewogen und der Goldgehalt nicht in Anrechnung gebracht,
wenn derselbe in 10 Ctr. (50 Gramm) unter 0,5 Pfundtheil be-
trägt.

Zur Untersuchung auf den Goldgehalt werden die untadel-
haften Körner vom Abtreiben (1—2 Pfd.) mit etwas Blei (z. B.
in Bleifolie eingewickelt) auf der Capelle abgetrieben, der resul-
tirende König ausgeplattet (§. 133. Nr. 4) und mit Salpetersäure
behandelt (§. 133. Nr. 6), wobei, wenn auf 1 Thl. Gold mehr als
4 Theile Silber vorhanden sind, unter Auflösung des Silbers pulverför-

1) Bgwfd. XVIII, 1.
2) B. u. h. Ztg. 1861. S. 407.
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[296/0334] V. Gold. Nichtlegirte Subst. kommen dabei hinsichtlich der Anzahl der Proben und der an- zuwendenden Blei- und Boraxmengen dieselben Modificationen, wie bei den entsprechenden Silberproben (S. 244) vor; auch verfährt man beim Ansieden der Goldproben eben so wie bei den Silberproben, nur muss das Abtreiben der Bleikönige bei etwas höherer Temperatur, namentlich zu Ende, stattfinden. Da das Gold fast immer mit Silber vorkommt, so erhält man beim Abtreiben entweder goldhaltiges Silber oder silberhaltiges Gold, welches geschieden werden muss. Verfahren. Aidarow 1) hat gefunden, dass nicht beim Ansieden ein Goldverlust stattfindet, wohl aber beim Abtreiben durch Capellen- zug, wobei sich das Gold jedoch nur dann in die Capellen ein- ziehen soll, wenn dasselbe zuvor mit Blei verschlackt ist. Setzt man zu auf einer Capelle treibendem Blei Gold, so tritt nach Aidarow kein Goldverlust ein. Nach Makins 2) findet eine Verflüchtigung von Gold beim Abtreiben statt; es enthielt z. B. der Russ aus dem Feuercanal eines nur zu Goldproben benutzten Muffelofens 0,087 Au und 0,773 Ag in 1000 Thln. Es muss eine hinreichende Anzahl von Proben, nöthigen- falls Concentrationsproben (S. 242) angestellt werden, um bei armen Geschicken genügendes Material zur Goldprobe zu er- halten. Zu Arany-Idka siedet man z. B. Erze mit 0,0001— 0,0005 % Gold so vielfach an, dass wenigstens 1—2 Probirpfd. güldisches Silber für die Goldscheidung erfolgen. Zur St. An- dreasberger Hütte auf dem Oberharze werden von ange- kauften güldischen Erzen 20 halbe Centner zum Ansieden ein- gewogen und der Goldgehalt nicht in Anrechnung gebracht, wenn derselbe in 10 Ctr. (50 Gramm) unter 0,5 Pfundtheil be- trägt. Zur Untersuchung auf den Goldgehalt werden die untadel- haften Körner vom Abtreiben (1—2 Pfd.) mit etwas Blei (z. B. in Bleifolie eingewickelt) auf der Capelle abgetrieben, der resul- tirende König ausgeplattet (§. 133. Nr. 4) und mit Salpetersäure behandelt (§. 133. Nr. 6), wobei, wenn auf 1 Thl. Gold mehr als 4 Theile Silber vorhanden sind, unter Auflösung des Silbers pulverför- 1) Bgwfd. XVIII, 1. 2) B. u. h. Ztg. 1861. S. 407.

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Zitationshilfe: Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/334>, abgerufen am 25.04.2024.