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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866.

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§. 207. Probirverfahren.

[Formel 1] worin bezeichnet:

h = Metallgehalt im Ctr. Erz nach Pfdn.
a = Manipulationsabgang in Procenten.
b = Gewichtszunahme pro 100 Pfd. Metall (das Gewicht des Urangelbs ist
wegen Natronzusatzes stets namhaft grösser, als der auszubringende
Urangehalt der Erze).
u = voller Verkaufspreis.
q = Differenz zwischen dem jeweiligen Verkaufspreis der Einheit u und
dem Einlösungspreis.
r = Regie- und Directionskostenbetrag in Procenten (von je 100 Gulden).
p = Zinsen des Betriebscapitals nebst den Gewinnprocenten des Hütten-
besitzers.
d = Ausbringungskosten, nach dem Rohgewicht sich richtend.
g = Darstellungskosten, nach dem Metallgehalt pro Pfd. sich richtend:

Zur Berechnung von f für Uranerze sei h = 37 Pfd., a = 4 %, b =
25 Pfd., u = 10 Guld. pr. Pfd., q = 30 %, r = 21/2 % des freien Werthes,
p = 15 % (Verzinsung des Betriebscapitales = 5 %, Gewinn = 10 %),
d = 25,5 Guld. pro Ctr. Erz. g = 1,1 Guld. pro Pfd. Oxyduloxyd (die von
dem Uranoxydoxydulgehalt abhängigen Darstellungskosten); es ist alsdann f
= 37 x 6,052 -- 24,88 = 199,04 Guld. als Werth eines Centners Uranerz.
Nimmt man f = 0, so ist h = 4,11, d. h. die Uranerze müssen, um einlös-
würdig zu sein, pro Ctr. mehr als 4,11 Pfd Uranoxyduloxyd enthalten.

3) Prüfung des Urangelbs auf die Reinheit. ManPrüfung des
Urangelbs.

vergleicht dasselbe zunächst mit vorhandenen guten Mustern;
stimmt es in der Farbe mit denselben überein, so pflegt es
auch rein zu sein.

Zur Prüfung auf fremde Beimengungen löst man eine kleine
Quantität in einer Proberöhre in reiner Salzsäure auf, wobei
sich durch starkes Brausen viel kohlensaures Salz zu erkennen
giebt. Die Lösung muss, ohne Rückstand zu hinterlassen,
völlig klar sein. Wird dieselbe mit Ammoniak neutralisirt und
nach und nach ein Uebermass von kohlensaurem Ammoniak
hinzugefügt, so muss sogleich eine völlig klare Lösung ent-
stehen, welche sich beim gelinden Erwärmen nicht trüben darf.
Zur mässig erwärmten Lösung einige Tropfen Schwefelammonium
gesetzt, darf kein Niederschlag, sondern nur eine dunkle Färbung
sich zeigen. Beim Glühen auf Platinblech färben sich die Ver-
bindungen von Uran mit Natron dunkelroth, zuweilen braun, das
Uranoxyd geht beim Glühen in dunkelgrünes Oxyduloxyd über.

Geben alle angeführten Reactionen ein negatives Resultat,
so ist das Urangelb rein, widrigenfalls eine quantitative Analyse
desselben nothwendig wird.


§. 207. Probirverfahren.

[Formel 1] worin bezeichnet:

h = Metallgehalt im Ctr. Erz nach Pfdn.
a = Manipulationsabgang in Procenten.
b = Gewichtszunahme pro 100 Pfd. Metall (das Gewicht des Urangelbs ist
wegen Natronzusatzes stets namhaft grösser, als der auszubringende
Urangehalt der Erze).
u = voller Verkaufspreis.
q = Differenz zwischen dem jeweiligen Verkaufspreis der Einheit u und
dem Einlösungspreis.
r = Regie- und Directionskostenbetrag in Procenten (von je 100 Gulden).
p = Zinsen des Betriebscapitals nebst den Gewinnprocenten des Hütten-
besitzers.
d = Ausbringungskosten, nach dem Rohgewicht sich richtend.
g = Darstellungskosten, nach dem Metallgehalt pro Pfd. sich richtend:

Zur Berechnung von f für Uranerze sei h = 37 Pfd., a = 4 %, b =
25 Pfd., u = 10 Guld. pr. Pfd., q = 30 %, r = 2½ % des freien Werthes,
p = 15 % (Verzinsung des Betriebscapitales = 5 %, Gewinn = 10 %),
d = 25,5 Guld. pro Ctr. Erz. g = 1,1 Guld. pro Pfd. Oxyduloxyd (die von
dem Uranoxydoxydulgehalt abhängigen Darstellungskosten); es ist alsdann f
= 37 × 6,052 — 24,88 = 199,04 Guld. als Werth eines Centners Uranerz.
Nimmt man f = 0, so ist h = 4,11, d. h. die Uranerze müssen, um einlös-
würdig zu sein, pro Ctr. mehr als 4,11 Pfd Uranoxyduloxyd enthalten.

3) Prüfung des Urangelbs auf die Reinheit. ManPrüfung des
Urangelbs.

vergleicht dasselbe zunächst mit vorhandenen guten Mustern;
stimmt es in der Farbe mit denselben überein, so pflegt es
auch rein zu sein.

Zur Prüfung auf fremde Beimengungen löst man eine kleine
Quantität in einer Proberöhre in reiner Salzsäure auf, wobei
sich durch starkes Brausen viel kohlensaures Salz zu erkennen
giebt. Die Lösung muss, ohne Rückstand zu hinterlassen,
völlig klar sein. Wird dieselbe mit Ammoniak neutralisirt und
nach und nach ein Uebermass von kohlensaurem Ammoniak
hinzugefügt, so muss sogleich eine völlig klare Lösung ent-
stehen, welche sich beim gelinden Erwärmen nicht trüben darf.
Zur mässig erwärmten Lösung einige Tropfen Schwefelammonium
gesetzt, darf kein Niederschlag, sondern nur eine dunkle Färbung
sich zeigen. Beim Glühen auf Platinblech färben sich die Ver-
bindungen von Uran mit Natron dunkelroth, zuweilen braun, das
Uranoxyd geht beim Glühen in dunkelgrünes Oxyduloxyd über.

Geben alle angeführten Reactionen ein negatives Resultat,
so ist das Urangelb rein, widrigenfalls eine quantitative Analyse
desselben nothwendig wird.


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[437/0475] §. 207. Probirverfahren. [FORMEL] worin bezeichnet: h = Metallgehalt im Ctr. Erz nach Pfdn. a = Manipulationsabgang in Procenten. b = Gewichtszunahme pro 100 Pfd. Metall (das Gewicht des Urangelbs ist wegen Natronzusatzes stets namhaft grösser, als der auszubringende Urangehalt der Erze). u = voller Verkaufspreis. q = Differenz zwischen dem jeweiligen Verkaufspreis der Einheit u und dem Einlösungspreis. r = Regie- und Directionskostenbetrag in Procenten (von je 100 Gulden). p = Zinsen des Betriebscapitals nebst den Gewinnprocenten des Hütten- besitzers. d = Ausbringungskosten, nach dem Rohgewicht sich richtend. g = Darstellungskosten, nach dem Metallgehalt pro Pfd. sich richtend: Zur Berechnung von f für Uranerze sei h = 37 Pfd., a = 4 %, b = 25 Pfd., u = 10 Guld. pr. Pfd., q = 30 %, r = 2½ % des freien Werthes, p = 15 % (Verzinsung des Betriebscapitales = 5 %, Gewinn = 10 %), d = 25,5 Guld. pro Ctr. Erz. g = 1,1 Guld. pro Pfd. Oxyduloxyd (die von dem Uranoxydoxydulgehalt abhängigen Darstellungskosten); es ist alsdann f = 37 × 6,052 — 24,88 = 199,04 Guld. als Werth eines Centners Uranerz. Nimmt man f = 0, so ist h = 4,11, d. h. die Uranerze müssen, um einlös- würdig zu sein, pro Ctr. mehr als 4,11 Pfd Uranoxyduloxyd enthalten. 3) Prüfung des Urangelbs auf die Reinheit. Man vergleicht dasselbe zunächst mit vorhandenen guten Mustern; stimmt es in der Farbe mit denselben überein, so pflegt es auch rein zu sein. Prüfung des Urangelbs. Zur Prüfung auf fremde Beimengungen löst man eine kleine Quantität in einer Proberöhre in reiner Salzsäure auf, wobei sich durch starkes Brausen viel kohlensaures Salz zu erkennen giebt. Die Lösung muss, ohne Rückstand zu hinterlassen, völlig klar sein. Wird dieselbe mit Ammoniak neutralisirt und nach und nach ein Uebermass von kohlensaurem Ammoniak hinzugefügt, so muss sogleich eine völlig klare Lösung ent- stehen, welche sich beim gelinden Erwärmen nicht trüben darf. Zur mässig erwärmten Lösung einige Tropfen Schwefelammonium gesetzt, darf kein Niederschlag, sondern nur eine dunkle Färbung sich zeigen. Beim Glühen auf Platinblech färben sich die Ver- bindungen von Uran mit Natron dunkelroth, zuweilen braun, das Uranoxyd geht beim Glühen in dunkelgrünes Oxyduloxyd über. Geben alle angeführten Reactionen ein negatives Resultat, so ist das Urangelb rein, widrigenfalls eine quantitative Analyse desselben nothwendig wird.

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Zitationshilfe: Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 437. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/475>, abgerufen am 25.04.2024.