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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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schen der natur / so auch nach dem fal / Gottes vnd nicht des Teuffels geschopff ist / vnnd zwischen der Erbsünde / sey vnd bleibe. Gott erhalte vns bey seiner warheit / Amen.

XI. Ob man mit grunde vnnd bestand der warheit / sagen möge / das die natur so fern sie Gottes des Almechtigen geschöpff / noch heutiges tages ist / gut sey.

SO viel diesen Punct anlanget / wütet vnnd tobet vnser Gegentheil / vnd wil vns dieses fürwurffs nicht er lassen / Es sey vnser meinung vnd lehre / das weil wir zwischen der verderbten natur als Gottes geschöpff vnnd Erbsünde / welche nicht Gottes geschöpff / sondern eine verderbung desselben ist / vnterscheiden / vnd wollens nicht einerley sein lassen / so müsse vnserer lehre nach die natur auch nach dem fall an den menschen an jhr selbst noch gut / das ist rein / heilig / vnverderbet vnd also ohne sünde sein / durch welche meinung die lehre von der Erbsünde gentzlich auffgehaben werde.

Wie sie aber in andern dergleichen stücken / also thun sie vns auch in diesem Punct für Gott gewalt vnd vnrecht.

Denn wenn wir kraft vnd vermöge des Ersten Artickels von der schöpffung / in welchem ausdrücklich gelehret wird / das die menschliche natur / oder der Leib vnnd Seele des menschen auch nach dem fall Gottes geschöpff vnnd Creaturen sein / welche er geschaffen hat vnd erhelt / sagen / das die natur gut / vnd das sie nicht ohne vnterscheid selbst die Erbsünde sey: So hats mit nichten diesen verstand / das

schen der natur / so auch nach dem fal / Gottes vnd nicht des Teuffels geschopff ist / vnnd zwischen der Erbsünde / sey vnd bleibe. Gott erhalte vns bey seiner warheit / Amen.

XI. Ob man mit grunde vnnd bestand der warheit / sagen möge / das die natur so fern sie Gottes des Almechtigen geschöpff / noch heutiges tages ist / gut sey.

SO viel diesen Punct anlanget / wütet vnnd tobet vnser Gegentheil / vnd wil vns dieses fürwurffs nicht er lassen / Es sey vnser meinung vñ lehre / das weil wir zwischen der verderbten natur als Gottes geschöpff vnnd Erbsünde / welche nicht Gottes geschöpff / sondern eine verderbung desselben ist / vnterscheidẽ / vñ wollens nicht einerley sein lassen / so müsse vnserer lehre nach die natur auch nach dem fall an den menschen an jhr selbst noch gut / das ist rein / heilig / vnverderbet vnd also ohne sünde sein / durch welche meinung die lehre von der Erbsünde gentzlich auffgehaben werde.

Wie sie aber in andern dergleichen stücken / also thun sie vns auch in diesem Punct für Gott gewalt vnd vnrecht.

Denn weñ wir kraft vnd vermöge des Ersten Artickels von der schöpffung / in welchem ausdrücklich gelehret wird / das die menschliche natur / oder der Leib vnnd Seele des menschen auch nach dem fall Gottes geschöpff vnnd Creaturen sein / welche er geschaffen hat vnd erhelt / sagen / das die natur gut / vnd das sie nicht ohne vnterscheid selbst die Erbsünde sey: So hats mit nichten diesen verstand / das

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[0114] schen der natur / so auch nach dem fal / Gottes vnd nicht des Teuffels geschopff ist / vnnd zwischen der Erbsünde / sey vnd bleibe. Gott erhalte vns bey seiner warheit / Amen. XI. Ob man mit grunde vnnd bestand der warheit / sagen möge / das die natur so fern sie Gottes des Almechtigen geschöpff / noch heutiges tages ist / gut sey. SO viel diesen Punct anlanget / wütet vnnd tobet vnser Gegentheil / vnd wil vns dieses fürwurffs nicht er lassen / Es sey vnser meinung vñ lehre / das weil wir zwischen der verderbten natur als Gottes geschöpff vnnd Erbsünde / welche nicht Gottes geschöpff / sondern eine verderbung desselben ist / vnterscheidẽ / vñ wollens nicht einerley sein lassen / so müsse vnserer lehre nach die natur auch nach dem fall an den menschen an jhr selbst noch gut / das ist rein / heilig / vnverderbet vnd also ohne sünde sein / durch welche meinung die lehre von der Erbsünde gentzlich auffgehaben werde. Wie sie aber in andern dergleichen stücken / also thun sie vns auch in diesem Punct für Gott gewalt vnd vnrecht. Denn weñ wir kraft vnd vermöge des Ersten Artickels von der schöpffung / in welchem ausdrücklich gelehret wird / das die menschliche natur / oder der Leib vnnd Seele des menschen auch nach dem fall Gottes geschöpff vnnd Creaturen sein / welche er geschaffen hat vnd erhelt / sagen / das die natur gut / vnd das sie nicht ohne vnterscheid selbst die Erbsünde sey: So hats mit nichten diesen verstand / das

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/114>, abgerufen am 29.03.2024.