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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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auffs aller deutlichste erkleren vnd bekrefftigen / wollen wirs dißmal bewenden lassen.

Denn welchem diese klare Gründe vnd helle Sprüche nicht genug thun / bey dem ist fast alle hoffnung der bekehrung verlohren / vnnd ist (wie zubesorgen) in vorkehrten Sinn gegeben.

V. Beweis aus der heiligen Veter Schrifften / das ein vnterscheid sey / zwischen der verderbten natur des menschen / vnd zwischen der Erbsünde.

WIewol aus der Veter Schrifften hauffen weisse zeugnuß oder Sprüche könten eingefüret werden / in welchen sie bezeugen / das ein vnterscheid sey zwischen der vorderbten natur / welche eine substantz oder erschaffenes wesen ist / vnd zwischen der Erbsünde / So wil ich mich doch der kürtze befleissen / vnnd nur etliche fürneme Sprüche anziehen / in welchen solcher vnterscheid deutlich fürgestellet wird.

I aus Epiphanio.

Epiphanius contra Basilidem schreibet: Nam & malum aliquando non erat nec radixvlla fuit malitiae: neque malum est quiddam per se subsistens, Das ist / das vbel oder die sünde ist etwa nicht gewesen / sie hat auch keinewurtzel gehabt / ist auch nicht etwas das für sich selbst bestehet.

Nu ist aber die vorderbte menschliche natur etwas / das für sich selbst bestehet.

Derwegen kan sie ohn allenvnterscheid die sünde selbst nicht sein.

auffs aller deutlichste erkleren vnd bekrefftigen / wollen wirs dißmal bewenden lassen.

Denn welchem diese klare Gründe vnd helle Sprüche nicht genug thun / bey dem ist fast alle hoffnung der bekehrung verlohren / vnnd ist (wie zubesorgen) in vorkehrten Sinn gegeben.

V. Beweis aus der heiligen Veter Schrifften / das ein vnterscheid sey / zwischen der verderbten natur des menschen / vnd zwischen der Erbsünde.

WIewol aus der Veter Schrifften hauffen weisse zeugnuß oder Sprüche könten eingefüret werden / in welchen sie bezeugen / das ein vnterscheid sey zwischen der vorderbten natur / welche eine substantz oder erschaffenes wesen ist / vnd zwischen der Erbsünde / So wil ich mich doch der kürtze befleissen / vnnd nur etliche fürneme Sprüche anziehen / in welchen solcher vnterscheid deutlich fürgestellet wird.

I aus Epiphanio.

Epiphanius contra Basilidem schreibet: Nam & malum aliquando non erat nec radixvlla fuit malitiae: neque malum est quiddam per se subsistens, Das ist / das vbel oder die sünde ist etwa nicht gewesen / sie hat auch keinewurtzel gehabt / ist auch nicht etwas das für sich selbst bestehet.

Nu ist aber die vorderbte menschliche natur etwas / das für sich selbst bestehet.

Derwegen kan sie ohn allenvnterscheid die sünde selbst nicht sein.

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[0036] auffs aller deutlichste erkleren vnd bekrefftigen / wollen wirs dißmal bewenden lassen. Denn welchem diese klare Gründe vnd helle Sprüche nicht genug thun / bey dem ist fast alle hoffnung der bekehrung verlohren / vnnd ist (wie zubesorgen) in vorkehrten Sinn gegeben. V. Beweis aus der heiligen Veter Schrifften / das ein vnterscheid sey / zwischen der verderbten natur des menschen / vnd zwischen der Erbsünde. WIewol aus der Veter Schrifften hauffen weisse zeugnuß oder Sprüche könten eingefüret werden / in welchen sie bezeugen / das ein vnterscheid sey zwischen der vorderbten natur / welche eine substantz oder erschaffenes wesen ist / vnd zwischen der Erbsünde / So wil ich mich doch der kürtze befleissen / vnnd nur etliche fürneme Sprüche anziehen / in welchen solcher vnterscheid deutlich fürgestellet wird. Epiphanius contra Basilidem schreibet: Nam & malum aliquando non erat nec radixvlla fuit malitiae: neque malum est quiddam per se subsistens, Das ist / das vbel oder die sünde ist etwa nicht gewesen / sie hat auch keinewurtzel gehabt / ist auch nicht etwas das für sich selbst bestehet. Nu ist aber die vorderbte menschliche natur etwas / das für sich selbst bestehet. Derwegen kan sie ohn allenvnterscheid die sünde selbst nicht sein.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/36>, abgerufen am 28.03.2024.