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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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Nun spricht D. Luther / das Gesetz sey auch nicht dermassen / nach seiner Substantz vnd Wesen auffgehaben. Das ist ja recht geredet. Aber da lasse man nicht den Manicheischen Schwermer herein / mit seiner fallacia aequiuocationis, als solte daraus folgen / Luther hette geleret / das Gesetze sey ein Substantz vnd Wesen. Custos uirgam hehr / das man also einem die wort / so er improprie setzet / doch nach gewonheit der sprache / wil auff eine weit anderemeinung ziehen.

Der Tod ist auch wie D. Luther saget / nicht nach seiner Substantz vnd Wesen / den gleubigen Christen auffgehaben / das ist recht geredet. Aber den Manicheern gestehen keine Christen / das daraus folge / der Tod sey ein Substantia / ein Wesen.

Mit diesen zweien Exempeln / stösset D. Luther die gegenwertigen Manicheischen / falsche / vnartige grieffe / tücke vnd verkehrung zurücke. Wolte Gott / man schemete sich ein wenig / das man in so boshafftigen falsationen / das ist verkehrungen der lere Lutheri / ergrieffen wird. Ey schemet euch jr armen leute / vnd bittet es Gott vnd der kirchen abe / das jr nicht mehr Sündiget.

Fürs dritte / so mus Ireneus blind vnd bezaubert sein gewesen mit dem Manicheischen Geiste / das er nicht sich vmbgesehen in denselben propositionen / wie D. Luther so schön vnd rein von der Sünde redet / er spricht ja eben in derselben fünfften Disputation.

Peccatum est in homine. Peccatum in Christo est deletum. Iusti quoque sunt sub peccato. Mors & peccatum per legem sunt.
Das ist:

Die Sünde ist im Menschen. Ist nun das war / so kan ja die Sünde nicht der Mensch selber sein. Denn im Men schen sein / vnd der Mensch selber sein / ist zweierley.

Nun spricht D. Luther / das Gesetz sey auch nicht dermassen / nach seiner Substantz vnd Wesen auffgehaben. Das ist ja recht geredet. Aber da lasse man nicht den Manicheischen Schwermer herein / mit seiner fallacia aequiuocationis, als solte daraus folgen / Luther hette geleret / das Gesetze sey ein Substantz vnd Wesen. Custos uirgam hehr / das man also einem die wort / so er impropriè setzet / doch nach gewonheit der sprache / wil auff eine weit anderemeinung ziehen.

Der Tod ist auch wie D. Luther saget / nicht nach seiner Substantz vnd Wesen / den gleubigen Christen auffgehaben / das ist recht geredet. Aber den Manicheern gestehen keine Christen / das daraus folge / der Tod sey ein Substantia / ein Wesen.

Mit diesen zweien Exempeln / stösset D. Luther die gegenwertigen Manicheischen / falsche / vnartige grieffe / tücke vnd verkehrung zurücke. Wolte Gott / man schemete sich ein wenig / das man in so boshafftigen falsationen / das ist verkehrungen der lere Lutheri / ergrieffen wird. Ey schemet euch jr armen leute / vnd bittet es Gott vnd der kirchen abe / das jr nicht mehr Sündiget.

Fürs dritte / so mus Ireneus blind vnd bezaubert sein gewesen mit dem Manicheischen Geiste / das er nicht sich vmbgesehen in denselben propositionen / wie D. Luther so schön vnd rein von der Sünde redet / er spricht ja eben in derselben fünfften Disputation.

Peccatum est in homine. Peccatum in Christo est deletum. Iusti quoque sunt sub peccato. Mors & peccatum per legem sunt.
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Die Sünde ist im Menschen. Ist nun das war / so kan ja die Sünde nicht der Mensch selber sein. Denn im Men schen sein / vnd der Mensch selber sein / ist zweierley.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/90>, abgerufen am 24.04.2024.