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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Papistischen / als vnparteyische. Ich kenne etliche / die ich hoffe /Anno 1529. zubewegen weren / daß sie von jhrem jrrthumb abstünden / als nemlich Hedio vnnd Ambrosius Blarer / aber mit den andern würde es erger / vnnd möchte darnach mehr vnruhe darauß kommen / wie nach der Leipzischen Disputation geschehen. Item / Es ist nicht gut / das der N. N. viel mit den Zwinglern zuthun habe / er hat sonst mehr lust zu jhnen / als ich sorge / denn gut ist. Denn die sache ist dermassen / daß sie spitzige Leute / dafür ich denViel gelehrte Leu te sind Sacrament schender. N. N. auch halte / sehr anficht / vnnd fellet die Vernunfft leichtlich auff das / das sie begreifft / sonderlich wenn gelehrte Leute darzu stimmen / die der sachen auß der Schrifft eine gestalt machen / als denn viel gelehrte Leute jetzund dem Zwingel anhangen.Philippus zeuget / daß die Sacramentierer falsch vnd vnrecht sind. Aber mir ist diese sache also angelegen / vnnd habe mich / so viel müglich / darumb erkundet / vnd beruhe darauff / daß ichs mit den N. N. nicht halten wil mein lebenlang / vnd weiß / daß Zwingel vnd seine Gesellen / vnrecht vom Sacrament schreiben.

Philippus Melanthon manu propria.

Philippi schreiben an Hertzog Johan Friderichen zu Sachsen deß Churfürsten Sohn / etc.

Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / E. F. G. sind meine vnterthenige schüldige dienst allezeit zuuor / etc. Gnediger Herr / E. F. G. wissen / wie mein G. H. der Landgraff begeret / daß sich D. Martinus mit Oecolampadio / vnd andern / vom Sacrament vnterrede. Nu gebüret vns in solchen grossen / wichtigen Sachen / ohne meines gnedigsten Herrn / vnd E. F. G. rhat vnd bewilligung nichts zuthun / wo E. F. G. bedechten / daß gut sein solte / daß solche vnterrede

Papistischen / als vnparteyische. Ich kenne etliche / die ich hoffe /Anno 1529. zubewegen weren / daß sie von jhrem jrrthumb abstünden / als nemlich Hedio vnnd Ambrosius Blarer / aber mit den andern würde es erger / vnnd möchte darnach mehr vnruhe darauß kommen / wie nach der Leipzischen Disputation geschehen. Item / Es ist nicht gut / das der N. N. viel mit den Zwinglern zuthun habe / er hat sonst mehr lust zu jhnen / als ich sorge / denn gut ist. Denn die sache ist dermassen / daß sie spitzige Leute / dafür ich denViel gelehrte Leu te sind Sacramẽt schender. N. N. auch halte / sehr anficht / vnnd fellet die Vernunfft leichtlich auff das / das sie begreifft / sonderlich wenn gelehrte Leute darzu stimmen / die der sachen auß der Schrifft eine gestalt machen / als denn viel gelehrte Leute jetzund dem Zwingel anhangen.Philippus zeuget / daß die Sacramentierer falsch vnd vnrecht sind. Aber mir ist diese sache also angelegen / vnnd habe mich / so viel müglich / darumb erkundet / vnd beruhe darauff / daß ichs mit den N. N. nicht halten wil mein lebenlang / vnd weiß / daß Zwingel vnd seine Gesellen / vnrecht vom Sacrament schreiben.

Philippus Melanthon manu propria.

Philippi schreiben an Hertzog Johan Friderichen zu Sachsen deß Churfürsten Sohn / etc.

Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / E. F. G. sind meine vnterthenige schüldige dienst allezeit zuuor / etc. Gnediger Herr / E. F. G. wissen / wie mein G. H. der Landgraff begeret / daß sich D. Martinus mit Oecolampadio / vnd andern / vom Sacrament vnterrede. Nu gebüret vns in solchen grossen / wichtigen Sachen / ohne meines gnedigsten Herrn / vnd E. F. G. rhat vnd bewilligung nichts zuthun / wo E. F. G. bedechten / daß gut sein solte / daß solche vnterrede

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[141/0157] Papistischen / als vnparteyische. Ich kenne etliche / die ich hoffe / zubewegen weren / daß sie von jhrem jrrthumb abstünden / als nemlich Hedio vnnd Ambrosius Blarer / aber mit den andern würde es erger / vnnd möchte darnach mehr vnruhe darauß kommen / wie nach der Leipzischen Disputation geschehen. Item / Es ist nicht gut / das der N. N. viel mit den Zwinglern zuthun habe / er hat sonst mehr lust zu jhnen / als ich sorge / denn gut ist. Denn die sache ist dermassen / daß sie spitzige Leute / dafür ich den N. N. auch halte / sehr anficht / vnnd fellet die Vernunfft leichtlich auff das / das sie begreifft / sonderlich wenn gelehrte Leute darzu stimmen / die der sachen auß der Schrifft eine gestalt machen / als denn viel gelehrte Leute jetzund dem Zwingel anhangen. Aber mir ist diese sache also angelegen / vnnd habe mich / so viel müglich / darumb erkundet / vnd beruhe darauff / daß ichs mit den N. N. nicht halten wil mein lebenlang / vnd weiß / daß Zwingel vnd seine Gesellen / vnrecht vom Sacrament schreiben. Anno 1529. Viel gelehrte Leu te sind Sacramẽt schender. Philippus zeuget / daß die Sacramentierer falsch vnd vnrecht sind. Philippus Melanthon manu propria. Philippi schreiben an Hertzog Johan Friderichen zu Sachsen deß Churfürsten Sohn / etc. Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / E. F. G. sind meine vnterthenige schüldige dienst allezeit zuuor / etc. Gnediger Herr / E. F. G. wissen / wie mein G. H. der Landgraff begeret / daß sich D. Martinus mit Oecolampadio / vnd andern / vom Sacrament vnterrede. Nu gebüret vns in solchen grossen / wichtigen Sachen / ohne meines gnedigsten Herrn / vnd E. F. G. rhat vnd bewilligung nichts zuthun / wo E. F. G. bedechten / daß gut sein solte / daß solche vnterrede

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/157>, abgerufen am 28.03.2024.