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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1529.

Vnd zum beschluß der Sachen / haben Zwingel vnd Oecolampadius Die Sacramentierer werden als Brüder nicht erkandt noch angenommen.sehr begeret / daß wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wegen willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / daß vns wunder neme / mit welchem Gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten daß wir jrreten. Denn wie wolten sie leiden / daß bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnnd geprediget würde / neben jhrer Lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicierten.

Zwingel vnd Oecolampad nemen D. Lutheri lehr vnd vnterweisung durchauß an vnd können nichts dawider auffbringen / allein / daß sie vom Abendmal dem Wort Christi nicht wollen glauben.

Daß aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern Sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / so viel müglich. Denn wir haben befunden / daß von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / außgeschlossen diesen einigen Punct / von der Gegenwertigkeit deß Leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige Sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jnen zuhandeln / sie würden die Sache fallen lassen.

Sie haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / daß sie der Lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die Wort nachreden.

Hactenus Philippus.

Gleicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen.

Der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen ge-

Anno 1529.

Vnd zum beschluß der Sachen / haben Zwingel vnd Oecolampadius Die Sacramentierer werden als Brüder nicht erkandt noch angenommen.sehr begeret / daß wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wegen willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / daß vns wunder neme / mit welchem Gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten daß wir jrreten. Denn wie wolten sie leiden / daß bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnnd geprediget würde / neben jhrer Lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicierten.

Zwingel vnd Oecolampad nemen D. Lutheri lehr vnd vnterweisung durchauß an vnd können nichts dawider auffbringen / allein / daß sie vom Abendmal dem Wort Christi nicht wollen glauben.

Daß aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern Sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / so viel müglich. Denn wir haben befunden / daß von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / außgeschlossen diesen einigen Punct / von der Gegenwertigkeit deß Leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige Sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jnen zuhandeln / sie würden die Sache fallen lassen.

Sie haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / daß sie der Lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die Wort nachreden.

Hactenus Philippus.

Gleicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen.

Der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen ge-

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[150/0166] Vnd zum beschluß der Sachen / haben Zwingel vnd Oecolampadius sehr begeret / daß wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wegen willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / daß vns wunder neme / mit welchem Gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten daß wir jrreten. Denn wie wolten sie leiden / daß bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnnd geprediget würde / neben jhrer Lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicierten. Die Sacramentierer werden als Brüder nicht erkandt noch angenommen. Daß aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern Sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / so viel müglich. Denn wir haben befunden / daß von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / außgeschlossen diesen einigen Punct / von der Gegenwertigkeit deß Leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige Sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jnen zuhandeln / sie würden die Sache fallen lassen. Sie haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / daß sie der Lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die Wort nachreden. Hactenus Philippus. Gleicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen. Der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen ge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/166>, abgerufen am 18.04.2024.