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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1530.

Da nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestierenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen würden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende Newe auschlege / daß die Sacramentierer für Brüder möchten erkandt vnd zugleich angenommen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Confession zugelassen werden.Artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben außkommen / darinn hefftig gerhaten / vnd darauff gedrung worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche scheineinigkeit nicht hat mögen erhalten werden) daß nemlich die Lutherischen Theologi der prostierende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnnd Brüderschafft nemen wolten / also / daß sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keiser von den Protestierenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden.

Diß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnnd weicher erzeigen. Was aber darüber für Wechselschrifft / darinn der gantze handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt / wollen wir sie an diesen Ort auch verzeichnen.

Philippi vnd Brentij Schreiben an den Landgraffen zu Hessen.

Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir haben die Schrifft / vns zugestalt / die Bruderschafft belangend / mit fleiß verlesen / vnnd bitten in vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnsere antwort gnediglich vernemen. Denn Gott ist vnser Zeuge / daß wir ja / sonderlich in diesem fall / niemands zu lieb oder zu leid handeln. Denn dieser zwispalt ist vns von hertzen leid / haben auch auff Erden kein grösser betrüb-

Anno 1530.

Da nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestierenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen würden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende Newe auschlege / daß die Sacramentierer für Brüder möchten erkandt vnd zugleich angenommen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Confession zugelassen werden.Artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben außkommen / darinn hefftig gerhaten / vnd darauff gedrung worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche scheineinigkeit nicht hat mögen erhalten werden) daß nemlich die Lutherischen Theologi der prostierende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnnd Brüderschafft nemen wolten / also / daß sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keiser von den Protestierenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden.

Diß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnnd weicher erzeigen. Was aber darüber für Wechselschrifft / darinn der gantze handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt / wollen wir sie an diesen Ort auch verzeichnen.

Philippi vnd Brentij Schreiben an den Landgraffen zu Hessen.

Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir haben die Schrifft / vns zugestalt / die Bruderschafft belangend / mit fleiß verlesen / vnnd bitten in vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnsere antwort gnediglich vernemen. Denn Gott ist vnser Zeuge / daß wir ja / sonderlich in diesem fall / niemands zu lieb oder zu leid handeln. Denn dieser zwispalt ist vns von hertzen leid / haben auch auff Erden kein grösser betrüb-

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[168/0184] Da nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestierenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen würden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende Artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben außkommen / darinn hefftig gerhaten / vnd darauff gedrung worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche scheineinigkeit nicht hat mögen erhalten werden) daß nemlich die Lutherischen Theologi der prostierende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnnd Brüderschafft nemen wolten / also / daß sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keiser von den Protestierenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden. Newe auschlege / daß die Sacramentierer für Brüder möchten erkandt vnd zugleich angenommen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Confession zugelassen werden. Diß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnnd weicher erzeigen. Was aber darüber für Wechselschrifft / darinn der gantze handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt / wollen wir sie an diesen Ort auch verzeichnen. Philippi vnd Brentij Schreiben an den Landgraffen zu Hessen. Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir haben die Schrifft / vns zugestalt / die Bruderschafft belangend / mit fleiß verlesen / vnnd bitten in vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnsere antwort gnediglich vernemen. Denn Gott ist vnser Zeuge / daß wir ja / sonderlich in diesem fall / niemands zu lieb oder zu leid handeln. Denn dieser zwispalt ist vns von hertzen leid / haben auch auff Erden kein grösser betrüb-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/184>, abgerufen am 19.04.2024.