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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen Spruch alles das retractieret / vnnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals gelehret vnnd geschrieben.

Nun mags wol war sein / daß dieselbige Kirchenpostil Lutheri widerumb nach seinem Tode zu Wittenberg nachgetruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert oder gebessert: Die Sacramentierer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne außdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff daß sie also hinderlistiger weise vnvermerckt / den Leser in die Gedancken führen / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentierer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja feine ehrbare stücke.

Anno 1523.
Anno 1523.

Folgends wölle der Christliche Leser mit fleiß mercken / daß Pag. 220. Tom. 2. Büchlein D. Lutheri gesehrieben an die Waldenser in Behmen.Anno 1523. Lutherus ein Büchlein geschrieben vom anbeten deß Sacraments / an die Brüder / Vualdenses genannt / in Behmen vnnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den Lermen vom Abentmal mit seinem schreiben offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen Büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine Lehr / Glauben vnd Meinung vom Abentmal dar gibt vnnd erkläret / daß man auch fast greiffen kan / daß er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentierisch gewesen / So gedencken Meister Wolff vnd seine Gesellen / deß Berengers Geschlecht / desselbigen Büchleins in jhrer Historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbey-

schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen Spruch alles das retractieret / vnnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals gelehret vnnd geschrieben.

Nun mags wol war sein / daß dieselbige Kirchenpostil Lutheri widerumb nach seinem Tode zu Wittenberg nachgetruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert oder gebessert: Die Sacramentierer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne außdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff daß sie also hinderlistiger weise vnvermerckt / den Leser in die Gedancken führen / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentierer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja feine ehrbare stücke.

Anno 1523.
Anno 1523.

Folgends wölle der Christliche Leser mit fleiß mercken / daß Pag. 220. Tom. 2. Büchlein D. Lutheri gesehrieben an die Waldenser in Behmen.Anno 1523. Lutherus ein Büchlein geschrieben vom anbeten deß Sacraments / an die Brüder / Vualdenses genannt / in Behmen vnnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den Lermen vom Abentmal mit seinem schreiben offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen Büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine Lehr / Glauben vnd Meinung vom Abentmal dar gibt vnnd erkläret / daß man auch fast greiffen kan / daß er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentierisch gewesen / So gedencken Meister Wolff vnd seine Gesellen / deß Berengers Geschlecht / desselbigen Büchleins in jhrer Historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbey-

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[16/0032] schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen Spruch alles das retractieret / vnnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals gelehret vnnd geschrieben. Nun mags wol war sein / daß dieselbige Kirchenpostil Lutheri widerumb nach seinem Tode zu Wittenberg nachgetruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert oder gebessert: Die Sacramentierer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne außdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff daß sie also hinderlistiger weise vnvermerckt / den Leser in die Gedancken führen / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentierer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja feine ehrbare stücke. Anno 1523. Folgends wölle der Christliche Leser mit fleiß mercken / daß Anno 1523. Lutherus ein Büchlein geschrieben vom anbeten deß Sacraments / an die Brüder / Vualdenses genannt / in Behmen vnnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den Lermen vom Abentmal mit seinem schreiben offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen Büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine Lehr / Glauben vnd Meinung vom Abentmal dar gibt vnnd erkläret / daß man auch fast greiffen kan / daß er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentierisch gewesen / So gedencken Meister Wolff vnd seine Gesellen / deß Berengers Geschlecht / desselbigen Büchleins in jhrer Historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbey- Pag. 220. Tom. 2. Büchlein D. Lutheri gesehrieben an die Waldenser in Behmen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/32>, abgerufen am 18.04.2024.