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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weilAnno 1538. er sich zuuorn ja freundtlicher vnd milter gegen sie erbotten. Lutherus aber / weil er gesehen / vnnd darauß wol abnemmen können / wie sie jhme die angestellete / aber jrenthalben / vnd sonderlich der ZürchiD. Lutherun / daß er deß Zwingels nit mehr gedencken solte. schen Prediger halben / vnvollnzogen / vnnd vnbeschlossene Friedshandelung deuten wolten / vnd womit sie vmbgiengen / vnd was sie endtlich thun würden / hat jnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im Büchlein vom Gebett wider den Türcken / deß Zwinglij / vnnd derer / so seinen Irrthumben anhängig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jr Lauatherus selber bekennet.

Anno 40. vnd 41.
Anno 40. vnd 41.

Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in einePhili. Mel. ist auff den todt kranck / zu Weimar / thut sein bekenntniß von H. Abendtmal / vnd wirt durchs Gebet D Luth. wider gesund. fehrliche Leibs schwacheit gerahten / allda er sein Testament mit eige ner Handt geschrieben / vnnd außtücklich darinn gesetzt / daß er von dem Abendtmal deß HERREN / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordie / zu Wittenberg mit Bucero / gehandelt vnnd geschrieben worden / seinen abscheid auß diesem Leben nemmen wolte. Dieweil aber Philippus / durch das Gebett Lutheri (wie er hat selbs pflegen zu sagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gespro chen / er wisse gewiß / daß er Philippum / vnd Fridericum Myconium / vom Tode erbetten) auß schweeren anfechtungen errettet / vnd beim Leben erhalten / ist er nach dem Gespräch zu Hagenaw / das denHagenaw. Wormbs. 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichßständen ein Colloquium den achten Decembris / zwyschen den Papisten / vnd den vnsern / angestellet worden / dazu / daß sich die Gelehrten von beyden theilen besprechen / vnd so viel möglich / verinigen solten / damit die handelung auff künfftigem Reichßtage / so auffs folgende Jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stalt gehen möchte.

in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weilAnno 1538. er sich zuuorn ja freundtlicher vnd milter gegen sie erbotten. Lutherus aber / weil er gesehen / vnnd darauß wol abnemmen können / wie sie jhme die angestellete / aber jrenthalben / vnd sonderlich der ZürchiD. Lutherũ / daß er deß Zwingels nit mehr gedencken solte. schen Prediger halben / vnvollnzogen / vnnd vnbeschlossene Friedshandelung deuten wolten / vnd womit sie vmbgiengen / vnd was sie endtlich thun würden / hat jnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im Büchlein vom Gebett wider den Türcken / deß Zwinglij / vnnd derer / so seinen Irrthumben anhängig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jr Lauatherus selber bekennet.

Anno 40. vnd 41.
Anno 40. vnd 41.

Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in einePhili. Mel. ist auff den todt kranck / zu Weimar / thut sein bekenntniß võ H. Abendtmal / vñ wirt durchs Gebet D Luth. wider gesund. fehrliche Leibs schwacheit gerahten / allda er sein Testament mit eige ner Handt geschrieben / vnnd außtücklich darinn gesetzt / daß er von dem Abendtmal deß HERREN / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordie / zu Wittenberg mit Bucero / gehandelt vnnd geschrieben worden / seinen abscheid auß diesem Leben nemmen wolte. Dieweil aber Philippus / durch das Gebett Lutheri (wie er hat selbs pflegen zu sagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gespro chen / er wisse gewiß / daß er Philippum / vnd Fridericum Myconium / vom Tode erbetten) auß schweeren anfechtungen errettet / vnd beim Leben erhalten / ist er nach dem Gespräch zu Hagenaw / das denHagenaw. Wormbs. 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichßständen ein Colloquium den achten Decembris / zwyschen den Papisten / vnd den vnsern / angestellet worden / dazu / daß sich die Gelehrten von beyden theilen besprechen / vnd so viel möglich / verinigen solten / damit die handelung auff künfftigem Reichßtage / so auffs folgende Jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stalt gehen möchte.

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[437/0453] in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weil er sich zuuorn ja freundtlicher vnd milter gegen sie erbotten. Lutherus aber / weil er gesehen / vnnd darauß wol abnemmen können / wie sie jhme die angestellete / aber jrenthalben / vnd sonderlich der Zürchi schen Prediger halben / vnvollnzogen / vnnd vnbeschlossene Friedshandelung deuten wolten / vnd womit sie vmbgiengen / vnd was sie endtlich thun würden / hat jnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im Büchlein vom Gebett wider den Türcken / deß Zwinglij / vnnd derer / so seinen Irrthumben anhängig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jr Lauatherus selber bekennet. Anno 1538. D. Lutherũ / daß er deß Zwingels nit mehr gedencken solte. Anno 40. vnd 41. Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrliche Leibs schwacheit gerahten / allda er sein Testament mit eige ner Handt geschrieben / vnnd außtücklich darinn gesetzt / daß er von dem Abendtmal deß HERREN / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordie / zu Wittenberg mit Bucero / gehandelt vnnd geschrieben worden / seinen abscheid auß diesem Leben nemmen wolte. Dieweil aber Philippus / durch das Gebett Lutheri (wie er hat selbs pflegen zu sagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gespro chen / er wisse gewiß / daß er Philippum / vnd Fridericum Myconium / vom Tode erbetten) auß schweeren anfechtungen errettet / vnd beim Leben erhalten / ist er nach dem Gespräch zu Hagenaw / das den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichßständen ein Colloquium den achten Decembris / zwyschen den Papisten / vnd den vnsern / angestellet worden / dazu / daß sich die Gelehrten von beyden theilen besprechen / vnd so viel möglich / verinigen solten / damit die handelung auff künfftigem Reichßtage / so auffs folgende Jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stalt gehen möchte. Phili. Mel. ist auff den todt kranck / zu Weimar / thut sein bekenntniß võ H. Abendtmal / vñ wirt durchs Gebet D Luth. wider gesund. Hagenaw. Wormbs.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 437. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/453>, abgerufen am 19.04.2024.