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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1550. vnd 51.
Anno 1550. 1551.

Im 50. Jar / hat Bapst Julius ein Concilium zu Trident angesetzt / im Monat Maio / welches aber biß in das nachfolgende Conciliun zu Trident angestellt.Jar sich verzogen. Ist derwegen von den Theologen / durch jre ordentliche Obrigkeit begeret worden / daß sie die Lehre / so in den Lutherischen oder Protestierenden Kirchen geführet wird / darzu sich alle Prediger gründtlich vnd one vneinigkeit bekennen / zusammen Repetition der Augspur gischen Confesston zu Wit tenberg von Philippo verfasset.fassen solten. Darauff ist auch zu Wittenberg ein Conuentus der Theologen angestellet vnd gehalten worden / allda Philippus ein Repetition oder wider holung der Augspurgischen Confession / geschrieben / zu vberantworten. Im Concilio zu Trident. Diese Repetition ist von vielen vnterschrieben / aber dem Concilio zu Trident / wegen fürfallender Kriegßsachen / welche auch die Wittenbergische vnnd Leipzische Theologos / so allbereit auff dem Wege waren / vnd zu Nürnberg stille lagen / widerumb auß befehl jrer hohen Obrigkeit / zu rück zu ziehen verursachet / nicht vberantwortet worden. Es ist aber der Artickel vom heyligen Abendmal / so viel belangend die Substantiam / oder das Wesen desselben / was darinn gegenwertig sey / außgetheilet / vnd empfangen werde / in jetzgedach ter Lateinischen Repetition (welches Original mit eines jeden damals zu Wittenberg abwesenden Theologi eigener Handt vnterschrieben / in der Bibliotheca der Kirchen Sanct Thome / zu Leiptzig / beygelegt / vnd zufinden ist) mit kurtzen Worten also gefasset: Docentur homines, in vsu instituto in hac communione vere & substantialiter ad esse Christum, & vere adhiberi sumentibus corpus & sanguinem Christi, &c. Das ist / Es werden die Leute vnterrichtet / daß in dem brauch / den Christus eyngesetzet hat / in der Communion / Christus warhafftig vnd wesentlich gegenwertig sey / vnd den Niessenden der Leib vnd das Blut Christi gegeben werde / etc.

Im Teutschen aber / ob es wol nicht gar also stehet / so seind

Anno 1550. vnd 51.
Anno 1550. 1551.

Im 50. Jar / hat Bapst Julius ein Concilium zu Trident angesetzt / im Monat Maio / welches aber biß in das nachfolgende Conciliũ zu Trident angestellt.Jar sich verzogen. Ist derwegen von den Theologen / durch jre ordentliche Obrigkeit begeret worden / daß sie die Lehre / so in den Lutherischen oder Protestierenden Kirchen geführet wird / darzu sich alle Prediger gründtlich vnd one vneinigkeit bekennen / zusammen Repetition der Augspur gischen Confesstõ zu Wit tenberg võ Philippo verfasset.fassen solten. Darauff ist auch zu Wittenberg ein Conuentus der Theologen angestellet vnd gehalten worden / allda Philippus ein Repetition oder wider holung der Augspurgischen Confession / geschrieben / zu vberantworten. Im Concilio zu Trident. Diese Repetition ist von vielen vnterschrieben / aber dem Concilio zu Trident / wegen fürfallender Kriegßsachen / welche auch die Wittenbergische vnnd Leipzische Theologos / so allbereit auff dem Wege waren / vnd zu Nürnberg stille lagen / widerumb auß befehl jrer hohen Obrigkeit / zu rück zu ziehen verursachet / nicht vberantwortet worden. Es ist aber der Artickel vom heyligen Abendmal / so viel belangend die Substantiam / oder das Wesen desselben / was dariñ gegenwertig sey / außgetheilet / vnd empfangen werde / in jetzgedach ter Lateinischen Repetition (welches Original mit eines jeden damals zu Wittenberg abwesenden Theologi eigener Handt vnterschrieben / in der Bibliotheca der Kirchen Sanct Thome / zu Leiptzig / beygelegt / vnd zufinden ist) mit kurtzen Worten also gefasset: Docentur homines, in vsu instituto in hac communione verè & substantialiter ad esse Christum, & verè adhiberi sumentibus corpus & sanguinem Christi, &c. Das ist / Es werden die Leute vnterrichtet / daß in dem brauch / den Christus eyngesetzet hat / in der Communion / Christus warhafftig vnd wesentlich gegenwertig sey / vnd den Niessenden der Leib vnd das Blut Christi gegeben werde / etc.

Im Teutschen aber / ob es wol nicht gar also stehet / so seind

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[518/0534] Anno 1550. vnd 51. Im 50. Jar / hat Bapst Julius ein Concilium zu Trident angesetzt / im Monat Maio / welches aber biß in das nachfolgende Jar sich verzogen. Ist derwegen von den Theologen / durch jre ordentliche Obrigkeit begeret worden / daß sie die Lehre / so in den Lutherischen oder Protestierenden Kirchen geführet wird / darzu sich alle Prediger gründtlich vnd one vneinigkeit bekennen / zusammen fassen solten. Darauff ist auch zu Wittenberg ein Conuentus der Theologen angestellet vnd gehalten worden / allda Philippus ein Repetition oder wider holung der Augspurgischen Confession / geschrieben / zu vberantworten. Im Concilio zu Trident. Diese Repetition ist von vielen vnterschrieben / aber dem Concilio zu Trident / wegen fürfallender Kriegßsachen / welche auch die Wittenbergische vnnd Leipzische Theologos / so allbereit auff dem Wege waren / vnd zu Nürnberg stille lagen / widerumb auß befehl jrer hohen Obrigkeit / zu rück zu ziehen verursachet / nicht vberantwortet worden. Es ist aber der Artickel vom heyligen Abendmal / so viel belangend die Substantiam / oder das Wesen desselben / was dariñ gegenwertig sey / außgetheilet / vnd empfangen werde / in jetzgedach ter Lateinischen Repetition (welches Original mit eines jeden damals zu Wittenberg abwesenden Theologi eigener Handt vnterschrieben / in der Bibliotheca der Kirchen Sanct Thome / zu Leiptzig / beygelegt / vnd zufinden ist) mit kurtzen Worten also gefasset: Docentur homines, in vsu instituto in hac communione verè & substantialiter ad esse Christum, & verè adhiberi sumentibus corpus & sanguinem Christi, &c. Das ist / Es werden die Leute vnterrichtet / daß in dem brauch / den Christus eyngesetzet hat / in der Communion / Christus warhafftig vnd wesentlich gegenwertig sey / vnd den Niessenden der Leib vnd das Blut Christi gegeben werde / etc. Conciliũ zu Trident angestellt. Repetition der Augspur gischen Confesstõ zu Wit tenberg võ Philippo verfasset. Im Teutschen aber / ob es wol nicht gar also stehet / so seind

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 518. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/534>, abgerufen am 29.03.2024.