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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1557.Leib kan nichts anders seyn / denn allein ein name deß Leibs / der stgürlich ist / vnd ein bedeutung / etc. Das heißt vnd ist abermal Caluia nus candor & sinceritas nulla.

Anno 1557.

Vmb diese zeit ist mit Christlicher sorgfeltigkeit in der Nidersächsischen Kirchen bewogen worden / weil jmmerdar andere mehr / vnd newe Certamina, oder streit vnter dem schein deß zwytrachts / von Adiaphoris erreget vnd gehäuffet würden / was endlich zu letzt für vnrichtigkeit / so die sache nicht auff Christliche wege solt beygelegt werden / darauß erfolgen müste. Haben derwegen nicht allein die Prediger in den Nider sächsischen Kirchen / sondern auch andere mit gutem wissen / willen / vnd fürgehabtem rhat jrer Christlichen Oberkeit dahin geschlossen daß versucht solte werden Handlung zwischen D. Philip. vnd Illyrico./ ob man die sache erstlich zwischen Philippo Melanthone vnd Illyrico in handlung möchte fassen / vnd Christlich vertragen vnd beylegen. Darauff seyn etliche Theologi von wegen jhren Kirchen im Januario Anno 1557. gegen Wittenberg abgefertiget / mit schrifften jhrer Christlichen Oberkeit / davon denn / was den gantzen handel belanget / was außgerichtet worden / vnd wie es ergangen / anderßwo erzehlet wirt / vnd hieher fürnemlich nicht gehöret. Es hatten aber die gesandten Nidersächsischen Theologi / von jhrem Herrn vnd obern auch diesen sonderlichen außgedruckten befehlch / dahin zu handeln / weil Caluinus sich nicht allein priuatim bey vielen Leuten / sondern auch in offentlichem Druck auff Philippum / als were er mit Caluino / eben einer meinung vom Abendmal deß HERRN / beruffet: das sich doch Philippus Gott zu ehren / der Kirchen Christi zum besten / vermöge seines Beruffs / Namens / vnd Gewissens / erklären wolte. Ob nun wol von den andern puncten die für genommene handlung stecken bliebe / so ist doch dieser Artickel der fürnemlich hieher gehöret / was

Anno 1557.Leib kan nichts anders seyn / denn allein ein name deß Leibs / der stgürlich ist / vnd ein bedeutung / etc. Das heißt vnd ist abermal Caluia nus candor & sinceritas nulla.

Anno 1557.

Vmb diese zeit ist mit Christlicher sorgfeltigkeit in der Nidersächsischen Kirchen bewogen worden / weil jmmerdar andere mehr / vnd newe Certamina, oder streit vnter dem schein deß zwytrachts / von Adiaphoris erreget vnd gehäuffet würden / was endlich zu letzt für vnrichtigkeit / so die sache nicht auff Christliche wege solt beygelegt werden / darauß erfolgen müste. Haben derwegen nicht allein die Prediger in den Nider sächsischen Kirchen / sondern auch andere mit gutem wissen / willen / vnd fürgehabtem rhat jrer Christlichen Oberkeit dahin geschlossen daß versucht solte werden Handlung zwischen D. Philip. vnd Illyrico./ ob man die sache erstlich zwischen Philippo Melanthone vnd Illyrico in handlung möchte fassen / vnd Christlich vertragen vnd beylegen. Darauff seyn etliche Theologi von wegen jhren Kirchen im Januario Anno 1557. gegen Wittenberg abgefertiget / mit schrifften jhrer Christlichen Oberkeit / davon denn / was den gantzen handel belanget / was außgerichtet worden / vnd wie es ergangen / anderßwo erzehlet wirt / vnd hieher fürnemlich nicht gehöret. Es hatten aber die gesandten Nidersächsischen Theologi / von jhrem Herrn vnd obern auch diesen sonderlichen außgedruckten befehlch / dahin zu handeln / weil Caluinus sich nicht allein priuatim bey vielen Leuten / sondern auch in offentlichem Druck auff Philippum / als were er mit Caluino / eben einer meinung vom Abendmal deß HERRN / beruffet: das sich doch Philippus Gott zu ehren / der Kirchen Christi zum besten / vermöge seines Beruffs / Namens / vnd Gewissens / erklären wolte. Ob nun wol von den andern puncten die für genommene handlung stecken bliebe / so ist doch dieser Artickel der fürnemlich hieher gehöret / was

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[558/0574] Leib kan nichts anders seyn / denn allein ein name deß Leibs / der stgürlich ist / vnd ein bedeutung / etc. Das heißt vnd ist abermal Caluia nus candor & sinceritas nulla. Anno 1557. Anno 1557. Vmb diese zeit ist mit Christlicher sorgfeltigkeit in der Nidersächsischen Kirchen bewogen worden / weil jmmerdar andere mehr / vnd newe Certamina, oder streit vnter dem schein deß zwytrachts / von Adiaphoris erreget vnd gehäuffet würden / was endlich zu letzt für vnrichtigkeit / so die sache nicht auff Christliche wege solt beygelegt werden / darauß erfolgen müste. Haben derwegen nicht allein die Prediger in den Nider sächsischen Kirchen / sondern auch andere mit gutem wissen / willen / vnd fürgehabtem rhat jrer Christlichen Oberkeit dahin geschlossen daß versucht solte werden / ob man die sache erstlich zwischen Philippo Melanthone vnd Illyrico in handlung möchte fassen / vnd Christlich vertragen vnd beylegen. Darauff seyn etliche Theologi von wegen jhren Kirchen im Januario Anno 1557. gegen Wittenberg abgefertiget / mit schrifften jhrer Christlichen Oberkeit / davon denn / was den gantzen handel belanget / was außgerichtet worden / vnd wie es ergangen / anderßwo erzehlet wirt / vnd hieher fürnemlich nicht gehöret. Es hatten aber die gesandten Nidersächsischen Theologi / von jhrem Herrn vnd obern auch diesen sonderlichen außgedruckten befehlch / dahin zu handeln / weil Caluinus sich nicht allein priuatim bey vielen Leuten / sondern auch in offentlichem Druck auff Philippum / als were er mit Caluino / eben einer meinung vom Abendmal deß HERRN / beruffet: das sich doch Philippus Gott zu ehren / der Kirchen Christi zum besten / vermöge seines Beruffs / Namens / vnd Gewissens / erklären wolte. Ob nun wol von den andern puncten die für genommene handlung stecken bliebe / so ist doch dieser Artickel der fürnemlich hieher gehöret / was Handlung zwischen D. Philip. vnd Illyrico.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 558. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/574>, abgerufen am 29.03.2024.