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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach dasAnno 1559. praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt.

Anno 1559.
Anno 1559.

Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdereConfutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacrament zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vnd bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewren Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt.

Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vnd öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den

Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach dasAnno 1559. praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt.

Anno 1559.
Anno 1559.

Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdereConfutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacramẽt zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vñ bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewrẽ Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt.

Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vñ öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den

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[585/0601] Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach das praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt. Anno 1559. Anno 1559. Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacramẽt zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vñ bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewrẽ Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt. Confutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vñ öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 585. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/601>, abgerufen am 24.04.2024.