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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1530.uch nicht verdriessen lassen / sondern es von mir nicht anders / denn eaus liebe vnd zum frieden dienstlich / auffnemen / wil auch gern mündlich weiter mit euch dauon reden / etc.

Philips Landgraff

Zu Hessen.

Auff dieses deß Landgraffen schreiben / haben Philippus vnd Brentius mit folgender schrifft wiederumb semptlich geantwortet.

DVrchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir dancken E. F. G. in aller vnterthenigkeit / das E. F. G. vnser schrifft gnediglichen angenommen / zweiffeln anch nicht / E. F. G. meinen es trewlich / was sie hierinn bedacht / zu errettung Land vnd Leute / bitten derhalben abermal / E. F. G. wollen es dafür halten / aus nechst angezeigter vrsache ansehung / das wir warlich hierin keinen mutwillen treiben / sondern fürhaben zurhaten vnd handeln / wie wir es gegen Gott getrawen zuuerantworten. So weis auch E. F. G. das wir beyde vns noch nie / weder in schrifften noch sonst / vnfreundlich gegen die Zwinglischen erzeigt haben / haben auch bey jhnen viel guter Freund / das vns derhalben diese zwispalt mehr leid ist / denn vielen andern.

Mit den Zwinglianern kan kein Brüderschafft fürgenommen werden.

SO viel aber die Brüderschafft belanget / hat E. F. G. vnser einfeltig bedencken gelesen / das wir nicht darein wissen zuwilligen / darumb das solche Brüderschafft nicht kan ohne ergernis gemacht werden. Denn das müste folgen / das man es dafür halten würde / als bewilligten wir in jhre lehr / vnd sterckten dadurch solche lehr / die wir doch für Gott nicht wissen zuerhalten.

ZVm andern / so können E. F. G. wol bedencken / das wir deß Keysers halben grösser gefahr besorgen müssen / denn die Zwinglischen / aus vielen vrsachen / die nicht not sind zuerzhelen. Darumb können wir noch nicht wissen / wie es fürfallen wil / vmb ein Concilium zu bitten / nicht das wir vnsern glauben erst vom Concilio lernen sollen / sondern vns auffzuhalten wieder vnbilliche beschwerung.

SO aber Gott gnade gebe / das vnser Gewissen vnd nötige lehr / wie bißanher von Keyserlicher Mayestet geduldet vnd tolerirt worden / halten wir / das wir solches als denn nicht hindern sollen mit vertheidigung Zwinglischer lehr / so man dieselbige nicht wolte toleriren.

So können wir auch vnsers einfeltigen verstandes nicht achten / das diß zu frieden dienen wird. Denn so Keys. Mayest. Zwinglische lehr wolte verfolgen / würde sie freylich solches nicht derhalben vnter-

Anno 1530.uch nicht verdriessen lassen / sondern es von mir nicht anders / denn eaus liebe vnd zum frieden dienstlich / auffnemen / wil auch gern mündlich weiter mit euch dauon reden / etc.

Philips Landgraff

Zu Hessen.

Auff dieses deß Landgraffen schreiben / haben Philippus vnd Brentius mit folgender schrifft wiederumb semptlich geantwortet.

DVrchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir dancken E. F. G. in aller vnterthenigkeit / das E. F. G. vnser schrifft gnediglichen angenommen / zweiffeln anch nicht / E. F. G. meinen es trewlich / was sie hierinn bedacht / zu errettung Land vnd Leute / bitten derhalben abermal / E. F. G. wollen es dafür halten / aus nechst angezeigter vrsache ansehung / das wir warlich hierin keinen mutwillen treiben / sondern fürhaben zurhaten vnd handeln / wie wir es gegen Gott getrawen zuuerantworten. So weis auch E. F. G. das wir beyde vns noch nie / weder in schrifften noch sonst / vnfreundlich gegen die Zwinglischen erzeigt haben / haben auch bey jhnen viel guter Freund / das vns derhalben diese zwispalt mehr leid ist / denn vielen andern.

Mit den Zwinglianern kan kein Brüderschafft fürgenommen werden.

SO viel aber die Brüderschafft belanget / hat E. F. G. vnser einfeltig bedencken gelesen / das wir nicht darein wissen zuwilligen / darumb das solche Brüderschafft nicht kan ohne ergernis gemacht werden. Denn das müste folgen / das man es dafür halten würde / als bewilligten wir in jhre lehr / vnd sterckten dadurch solche lehr / die wir doch für Gott nicht wissen zuerhalten.

ZVm andern / so können E. F. G. wol bedencken / das wir deß Keysers halben grösser gefahr besorgen müssen / denn die Zwinglischen / aus vielen vrsachen / die nicht not sind zuerzhelen. Darumb können wir noch nicht wissen / wie es fürfallen wil / vmb ein Concilium zu bitten / nicht das wir vnsern glauben erst vom Concilio lernen sollen / sondern vns auffzuhalten wieder vnbilliche beschwerung.

SO aber Gott gnade gebe / das vnser Gewissen vnd nötige lehr / wie bißanher von Keyserlicher Mayestet geduldet vnd tolerirt worden / halten wir / das wir solches als denn nicht hindern sollen mit vertheidigung Zwinglischer lehr / so man dieselbige nicht wolte toleriren.

So können wir auch vnsers einfeltigen verstandes nicht achten / das diß zu frieden dienen wird. Denn so Keys. Mayest. Zwinglische lehr wolte verfolgen / würde sie freylich solches nicht derhalben vnter-

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        <p>ZVm andern / so können E. F. G. wol bedencken / das wir deß Keysers halben                      grösser gefahr besorgen müssen / denn die Zwinglischen / aus vielen vrsachen /                      die nicht not sind zuerzhelen. Darumb können wir noch nicht wissen / wie es                      fürfallen wil / vmb ein Concilium zu bitten / nicht das wir vnsern glauben erst                      vom Concilio lernen sollen / sondern vns auffzuhalten wieder vnbilliche                      beschwerung.</p>
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[118/0134] uch nicht verdriessen lassen / sondern es von mir nicht anders / denn eaus liebe vnd zum frieden dienstlich / auffnemen / wil auch gern mündlich weiter mit euch dauon reden / etc. Anno 1530. Philips Landgraff Zu Hessen. Auff dieses deß Landgraffen schreiben / haben Philippus vnd Brentius mit folgender schrifft wiederumb semptlich geantwortet. DVrchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir dancken E. F. G. in aller vnterthenigkeit / das E. F. G. vnser schrifft gnediglichen angenommen / zweiffeln anch nicht / E. F. G. meinen es trewlich / was sie hierinn bedacht / zu errettung Land vnd Leute / bitten derhalben abermal / E. F. G. wollen es dafür halten / aus nechst angezeigter vrsache ansehung / das wir warlich hierin keinen mutwillen treiben / sondern fürhaben zurhaten vnd handeln / wie wir es gegen Gott getrawen zuuerantworten. So weis auch E. F. G. das wir beyde vns noch nie / weder in schrifften noch sonst / vnfreundlich gegen die Zwinglischen erzeigt haben / haben auch bey jhnen viel guter Freund / das vns derhalben diese zwispalt mehr leid ist / denn vielen andern. SO viel aber die Brüderschafft belanget / hat E. F. G. vnser einfeltig bedencken gelesen / das wir nicht darein wissen zuwilligen / darumb das solche Brüderschafft nicht kan ohne ergernis gemacht werden. Denn das müste folgen / das man es dafür halten würde / als bewilligten wir in jhre lehr / vnd sterckten dadurch solche lehr / die wir doch für Gott nicht wissen zuerhalten. ZVm andern / so können E. F. G. wol bedencken / das wir deß Keysers halben grösser gefahr besorgen müssen / denn die Zwinglischen / aus vielen vrsachen / die nicht not sind zuerzhelen. Darumb können wir noch nicht wissen / wie es fürfallen wil / vmb ein Concilium zu bitten / nicht das wir vnsern glauben erst vom Concilio lernen sollen / sondern vns auffzuhalten wieder vnbilliche beschwerung. SO aber Gott gnade gebe / das vnser Gewissen vnd nötige lehr / wie bißanher von Keyserlicher Mayestet geduldet vnd tolerirt worden / halten wir / das wir solches als denn nicht hindern sollen mit vertheidigung Zwinglischer lehr / so man dieselbige nicht wolte toleriren. So können wir auch vnsers einfeltigen verstandes nicht achten / das diß zu frieden dienen wird. Denn so Keys. Mayest. Zwinglische lehr wolte verfolgen / würde sie freylich solches nicht derhalben vnter-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/134>, abgerufen am 28.03.2024.