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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1531.vber Zwingel vnd Oecolampad / war worden. Denn zu Marpurg / D. Lutheri ptophecey vber Zwingel vnd Oecolampad.Anno 1529. hat D. Luther zu beyden gesagt: Ach jhr Herrn / sehet euch wol für / zubesorgen ists / jhr werdet in dreyen jahren ewere hende vber ewern köpffen zusammen schlagen / vnd das ist auch geschehen / ehe die zeit vergangen / Vnd haben Zwingel vnd Oecolampad ein schrecklich ende genommen / weil Moses gebet wieder seinen Chore / Dathan vnd Abiram / nicht auff die erden gefallen.

ES hat aber Lutherus offtmals diesen jemmerlichen todt beklagt / vnd andere threwlich gewarnet / sonderlich wenn er deß Oecolampadij gedacht / Ach du armer Mann (hat er gesagt) du bist je dein selbst eigner Prophet gewest / da du gesprochen: Gott sols rechnen / wenn du mit willen vnrecht lehrest / das dirs Gott vergebe / so es noch müglich ist. Ich suche Gottes ehre / vnd der Kirchen bestes / vnd bleibe bey seinem Wort. Wenn ich das nicht thete / so würde es Gott an mir auch suchen / vnd mich plötzlich auffreumen.

Butzer schreibt abermal / vnd wil Lutherum vnd die Zwinglische jrrthüme concilijrn oder vereinigen.

NAch Zwingels todt / hat Bucerus an Bullingerum vnd Leonem gegen Zürich geschrieben / vnd jhnen vermeldet / das D. Lutheri lehr vom Abendmal leidlich / vnd nicht ferne von der Zwinglischen meinung sey / vnd sey der gantze streit mehr ein wortgezenck / denn das er die sache selbst solte betreffen. Sie haben aber dem Butzer geantwortet / vnd jhn vermanet / er wolle doch bey jnen bestendig beharren / Die Zürchischen prediger sind in jren Zwinglianismo standhafftig / vnd redliche schwermer.vnd sich von der meinung / die er selbst bißher durch viel predigten vnd öffentliche schreiben hette verfochten / auff Lutheri seiten vnd lehr / von der leiblichen gegenwart Christi im Abendmal / nicht bewegen noch ziehen lassen. Deßgleichen haben sie an andere Kirchendiener in Schwabenland vielmals geschrieben / vnd sie gebeten standhafftig zu sein / vnd sich wegen deß jemmerlichen schadens vnd tods Zwinglij vnd Oecolampadij / nicht kleinmütig zuerzeigen.

ABer wir wollen nun zum 32. jahr kommen / vnd was darinn sich in dieser sache / vom heiligen Abendmal / begeben / kürtzlich erzelen.

Anno 1532. Des Keysers vnnd Chur vnnd Fürstentag zu schweinfurt.

ANno 1532. auff dem tag zu Schweinfurt / ist im namen / vnd aus befehl Keyserlicher Mayestet / von den Fürsten / so dazu abgefertigt gewesen / als Meintz vnd Pfaltz / den protestierenden Fürsten vnd Stenden angezeigt worden / das der erste Artickel der gemeinen friedshandlung Zwinglianer vnd wiederteuffer gehören nicht zur Augspurgischen Confession.darauff stehe / das sie vber die Augspurgische Confession nichts newes noch frembdes sollen lassen lehren / oder ausgehen / vnd mit den Zwinglischen vnd Wiederteuffern keine gemeinschafft haben / noch jhnen gunst vnd förderung erzeigen. Wo aber die Zwinglischen jhren jrrthumb bekennen / vnd dauon abstehen würden / oder der Chur vnd Fürsten bekentnis vnd assension / wie die zu Augspurg vbergeben

Anno 1531.vber Zwingel vnd Oecolampad / war worden. Denn zu Marpurg / D. Lutheri ptophecey vber Zwingel vnd Oecolampad.Anno 1529. hat D. Luther zu beyden gesagt: Ach jhr Herrn / sehet euch wol für / zubesorgen ists / jhr werdet in dreyen jahren ewere hende vber ewern köpffen zusammen schlagen / vnd das ist auch geschehen / ehe die zeit vergangen / Vnd haben Zwingel vnd Oecolampad ein schrecklich ende genommen / weil Moses gebet wieder seinen Chore / Dathan vnd Abiram / nicht auff die erden gefallen.

ES hat aber Lutherus offtmals diesen jemmerlichen todt beklagt / vnd andere threwlich gewarnet / sonderlich wenn er deß Oecolampadij gedacht / Ach du armer Mann (hat er gesagt) du bist je dein selbst eigner Prophet gewest / da du gesprochen: Gott sols rechnen / wenn du mit willen vnrecht lehrest / das dirs Gott vergebe / so es noch müglich ist. Ich suche Gottes ehre / vnd der Kirchen bestes / vnd bleibe bey seinem Wort. Wenn ich das nicht thete / so würde es Gott an mir auch suchen / vnd mich plötzlich auffreumen.

Butzer schreibt abermal / vñ wil Lutherum vñ die Zwinglische jrrthüme concilijrn oder vereinigen.

NAch Zwingels todt / hat Bucerus an Bullingerum vnd Leonem gegen Zürich geschrieben / vnd jhnen vermeldet / das D. Lutheri lehr vom Abendmal leidlich / vnd nicht ferne von der Zwinglischen meinung sey / vnd sey der gantze streit mehr ein wortgezenck / denn das er die sache selbst solte betreffen. Sie haben aber dem Butzer geantwortet / vnd jhn vermanet / er wolle doch bey jnen bestendig beharren / Die Zürchischen prediger sind in jren Zwinglianismo stãdhafftig / vnd redliche schwermer.vnd sich von der meinung / die er selbst bißher durch viel predigten vnd öffentliche schreiben hette verfochten / auff Lutheri seiten vnd lehr / von der leiblichen gegenwart Christi im Abendmal / nicht bewegen noch ziehen lassen. Deßgleichen haben sie an andere Kirchendiener in Schwabenland vielmals geschrieben / vnd sie gebeten standhafftig zu sein / vnd sich wegen deß jemmerlichen schadens vnd tods Zwinglij vnd Oecolampadij / nicht kleinmütig zuerzeigen.

ABer wir wollen nun zum 32. jahr kommen / vnd was darinn sich in dieser sache / vom heiligen Abendmal / begeben / kürtzlich erzelen.

Anno 1532. Des Keysers vnnd Chur vnnd Fürstentag zu schweinfurt.

ANno 1532. auff dem tag zu Schweinfurt / ist im namen / vnd aus befehl Keyserlicher Mayestet / von den Fürsten / so dazu abgefertigt gewesen / als Meintz vnd Pfaltz / den protestierenden Fürsten vnd Stenden angezeigt worden / das der erste Artickel der gemeinẽ friedshandlung Zwinglianer vñ wiederteuffer gehören nicht zur Augspurgischen Confession.darauff stehe / das sie vber die Augspurgische Confession nichts newes noch frembdes sollen lassen lehren / oder ausgehen / vnd mit den Zwinglischen vnd Wiederteuffern keine gemeinschafft haben / noch jhnen gunst vnd förderung erzeigen. Wo aber die Zwinglischen jhren jrrthumb bekennen / vnd dauon abstehen würden / oder der Chur vnd Fürsten bekentnis vnd assension / wie die zu Augspurg vbergeben

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[164/0180] vber Zwingel vnd Oecolampad / war worden. Denn zu Marpurg / Anno 1529. hat D. Luther zu beyden gesagt: Ach jhr Herrn / sehet euch wol für / zubesorgen ists / jhr werdet in dreyen jahren ewere hende vber ewern köpffen zusammen schlagen / vnd das ist auch geschehen / ehe die zeit vergangen / Vnd haben Zwingel vnd Oecolampad ein schrecklich ende genommen / weil Moses gebet wieder seinen Chore / Dathan vnd Abiram / nicht auff die erden gefallen. Anno 1531. D. Lutheri ptophecey vber Zwingel vnd Oecolampad. ES hat aber Lutherus offtmals diesen jemmerlichen todt beklagt / vnd andere threwlich gewarnet / sonderlich wenn er deß Oecolampadij gedacht / Ach du armer Mann (hat er gesagt) du bist je dein selbst eigner Prophet gewest / da du gesprochen: Gott sols rechnen / wenn du mit willen vnrecht lehrest / das dirs Gott vergebe / so es noch müglich ist. Ich suche Gottes ehre / vnd der Kirchen bestes / vnd bleibe bey seinem Wort. Wenn ich das nicht thete / so würde es Gott an mir auch suchen / vnd mich plötzlich auffreumen. NAch Zwingels todt / hat Bucerus an Bullingerum vnd Leonem gegen Zürich geschrieben / vnd jhnen vermeldet / das D. Lutheri lehr vom Abendmal leidlich / vnd nicht ferne von der Zwinglischen meinung sey / vnd sey der gantze streit mehr ein wortgezenck / denn das er die sache selbst solte betreffen. Sie haben aber dem Butzer geantwortet / vnd jhn vermanet / er wolle doch bey jnen bestendig beharren / vnd sich von der meinung / die er selbst bißher durch viel predigten vnd öffentliche schreiben hette verfochten / auff Lutheri seiten vnd lehr / von der leiblichen gegenwart Christi im Abendmal / nicht bewegen noch ziehen lassen. Deßgleichen haben sie an andere Kirchendiener in Schwabenland vielmals geschrieben / vnd sie gebeten standhafftig zu sein / vnd sich wegen deß jemmerlichen schadens vnd tods Zwinglij vnd Oecolampadij / nicht kleinmütig zuerzeigen. Die Zürchischen prediger sind in jren Zwinglianismo stãdhafftig / vnd redliche schwermer. ABer wir wollen nun zum 32. jahr kommen / vnd was darinn sich in dieser sache / vom heiligen Abendmal / begeben / kürtzlich erzelen. Anno 1532. ANno 1532. auff dem tag zu Schweinfurt / ist im namen / vnd aus befehl Keyserlicher Mayestet / von den Fürsten / so dazu abgefertigt gewesen / als Meintz vnd Pfaltz / den protestierenden Fürsten vnd Stenden angezeigt worden / das der erste Artickel der gemeinẽ friedshandlung darauff stehe / das sie vber die Augspurgische Confession nichts newes noch frembdes sollen lassen lehren / oder ausgehen / vnd mit den Zwinglischen vnd Wiederteuffern keine gemeinschafft haben / noch jhnen gunst vnd förderung erzeigen. Wo aber die Zwinglischen jhren jrrthumb bekennen / vnd dauon abstehen würden / oder der Chur vnd Fürsten bekentnis vnd assension / wie die zu Augspurg vbergeben Zwinglianer vñ wiederteuffer gehören nicht zur Augspurgischen Confession.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/180>, abgerufen am 19.04.2024.