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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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teig ausgefeget / in massen die Visitatio bald darauff erfolget / vnd eineAnno 1539. Christliche Kirchen ordnung angestellet / daher Gott noch jmmer dar segen geben / vnd die Obrigkeit vnd Vnterthanen wunderbarlich bey der Augspurgischen Confession / vnd reinen lehr vom heiligen Abendmal / auch mitten in der gefahr / sonderlich aber wieder die listigen anschlege der Sacramentirer oder Caluinisten (welche endlich in hohen vnd andern Schulen / Kirchen / vnd Heusern / jhre schedliche gifft meuchlisch ausstrewen / vnd den armen Leyen wieder jhr selbst wissen vnd willen / beybringen wollen) gnediglich vnd Väterlich biß auff diese stund geschützt / vnd erhalten.

IN diesem jahr / da Lutherus in seinem Buch von den ConcilijsTom 7. Ien. fol. 265. vnd Kirchen / deß Zwingels gedacht / das er ein Nestorianer gewesen / der nicht hat wollen nachgeben / das man sagen solte / Verbum caro factum est, Das wort ward fleisch / sondern es solte heissen: Verbum caro facta est, Das fleisch ward wort (denn die Gottheit könne nichts werden) da haben die Zürchischen Theologen an Lutherum geschriebenZürcher schreiben an D. Lutherum / dz er des Zwingels nicht mehr geben cken solte. / vnd ernstlich begeret / er wolte deß Zwingels in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weil er sich zuuorn ja freundlicher vnd milter gegen sie erboten. Lutherus aber weil er gesehen / vnd daraus wol abnemen können / wie sie jhme die angestellete / aber jhrent halben / vnd sonderlich der Zürchischen Prediger halben vnuolnzogen / vnd vnbeschlossene friedshandlung deuten wolten / vnd wo mit sie vmbgiengen / vnd was sie endlich thun würden / hat jhnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im büchlein vom Gebet wieder den Türcken / deß Zwinglij / vnd derer / so seinen jrrthumben anhengig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jhr Lauatherus selber bekennet.

Anno 40. vnd 41. Anno 40. vnd 41.

Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrlichePhil. Mel. ist auff den todt kranck zu weimar / thut sein bekentnis vom heiligen Abendmal / vnnd wird durchs gebet D. Lutheri wider gesund. leibs schwacheit gerhaten / allda er sein Testament mit eigner hand geschrieben vnd ausdrücklich darin gesetzt / das er von dem Abendmal deß HErrn / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordiae, zu Wittenberg mit Bucero gehandelt vnd geschrieben worden / seinen abscheid aus diesem leben nemen wolte. Dieweil aber Philippus durch das gebet Lutheri (wie er hat selbst pflegen zusagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gesprochen / er wisse gewiß / das er Philippum / vnd Fridericum Myconium vom tode erbeten) aus schweren anfechtungen errettet / vnd beim leben erhalten / ist er nach dem gesprech zu Hagenaw / das den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert /Hagenaw. Wormbs. allda von gemeinen Reichsstenden ein Colloquium den 8. Decembris zwischen den Papisten / vnnd den vnsern / angestellet worden /

teig ausgefeget / in massen die Visitatio bald darauff erfolget / vnd eineAnno 1539. Christliche Kirchen ordnung angestellet / daher Gott noch jmmer dar segen geben / vnd die Obrigkeit vnd Vnterthanen wunderbarlich bey der Augspurgischen Confession / vnd reinen lehr vom heiligen Abendmal / auch mitten in der gefahr / sonderlich aber wieder die listigen anschlege der Sacramentirer oder Caluinisten (welche endlich in hohen vnd andern Schulen / Kirchen / vnd Heusern / jhre schedliche gifft meuchlisch ausstrewen / vnd den armen Leyen wieder jhr selbst wissen vnd willen / beybringen wollen) gnediglich vnd Väterlich biß auff diese stund geschützt / vnd erhalten.

IN diesem jahr / da Lutherus in seinem Buch von den ConcilijsTom 7. Ien. fol. 265. vnd Kirchen / deß Zwingels gedacht / das er ein Nestorianer gewesen / der nicht hat wollen nachgeben / das man sagen solte / Verbum caro factum est, Das wort ward fleisch / sondern es solte heissen: Verbum caro facta est, Das fleisch ward wort (deñ die Gottheit könne nichts werden) da haben die Zürchischen Theologen an Lutherum geschriebenZürcher schreiben an D. Lutherum / dz er des Zwingels nicht mehr geben cken solte. / vnd ernstlich begeret / er wolte deß Zwingels in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weil er sich zuuorn ja freundlicher vnd milter gegen sie erboten. Lutherus aber weil er gesehen / vnd daraus wol abnemen können / wie sie jhme die angestellete / aber jhrent halben / vnd sonderlich der Zürchischen Prediger halben vnuolnzogen / vnd vnbeschlossene friedshandlung deuten wolten / vnd wo mit sie vmbgiengen / vnd was sie endlich thun würden / hat jhnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im büchlein vom Gebet wieder den Türcken / deß Zwinglij / vnd derer / so seinen jrrthumben anhengig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jhr Lauatherus selber bekennet.

Anno 40. vnd 41. Anno 40. vnd 41.

Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrlichePhil. Mel. ist auff den todt kranck zu weimar / thut sein bekẽtnis vom heiligen Abendmal / vnnd wird durchs gebet D. Lutheri wider gesund. leibs schwacheit gerhaten / allda er sein Testament mit eigner hand geschriebẽ vñ ausdrücklich darin gesetzt / das er von dem Abendmal deß HErrn / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordiae, zu Wittenberg mit Bucero gehandelt vnd geschrieben worden / seinen abscheid aus diesem leben nemen wolte. Dieweil aber Philippus durch das gebet Lutheri (wie er hat selbst pflegen zusagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gesprochen / er wisse gewiß / das er Philippum / vnd Fridericum Myconium vom tode erbeten) aus schweren anfechtungen errettet / vñ beim leben erhalten / ist er nach dem gesprech zu Hagenaw / das den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert /Hagenaw. Wormbs. allda von gemeinen Reichsstenden ein Colloquium den 8. Decembris zwischen den Papisten / vnnd den vnsern / angestellet worden /

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[299/0315] teig ausgefeget / in massen die Visitatio bald darauff erfolget / vnd eine Christliche Kirchen ordnung angestellet / daher Gott noch jmmer dar segen geben / vnd die Obrigkeit vnd Vnterthanen wunderbarlich bey der Augspurgischen Confession / vnd reinen lehr vom heiligen Abendmal / auch mitten in der gefahr / sonderlich aber wieder die listigen anschlege der Sacramentirer oder Caluinisten (welche endlich in hohen vnd andern Schulen / Kirchen / vnd Heusern / jhre schedliche gifft meuchlisch ausstrewen / vnd den armen Leyen wieder jhr selbst wissen vnd willen / beybringen wollen) gnediglich vnd Väterlich biß auff diese stund geschützt / vnd erhalten. Anno 1539. IN diesem jahr / da Lutherus in seinem Buch von den Concilijs vnd Kirchen / deß Zwingels gedacht / das er ein Nestorianer gewesen / der nicht hat wollen nachgeben / das man sagen solte / Verbum caro factum est, Das wort ward fleisch / sondern es solte heissen: Verbum caro facta est, Das fleisch ward wort (deñ die Gottheit könne nichts werden) da haben die Zürchischen Theologen an Lutherum geschrieben / vnd ernstlich begeret / er wolte deß Zwingels in seinen Büchern verschonen / vnd seiner nicht also gedencken / weil er sich zuuorn ja freundlicher vnd milter gegen sie erboten. Lutherus aber weil er gesehen / vnd daraus wol abnemen können / wie sie jhme die angestellete / aber jhrent halben / vnd sonderlich der Zürchischen Prediger halben vnuolnzogen / vnd vnbeschlossene friedshandlung deuten wolten / vnd wo mit sie vmbgiengen / vnd was sie endlich thun würden / hat jhnen darauff nichts geantwortet. Derwegen sie auch / da hernach Anno 42. D. Lutherus im büchlein vom Gebet wieder den Türcken / deß Zwinglij / vnd derer / so seinen jrrthumben anhengig / gedacht / Obs jhnen gleich sehr wehe gethan / nicht haben dürffen an Lutherum schreiben / wie jhr Lauatherus selber bekennet. Tom 7. Ien. fol. 265. Zürcher schreiben an D. Lutherum / dz er des Zwingels nicht mehr geben cken solte. Anno 40. vnd 41. Anno 1540. Ist Philippus Melanthon zu Weimar in eine fehrliche leibs schwacheit gerhaten / allda er sein Testament mit eigner hand geschriebẽ vñ ausdrücklich darin gesetzt / das er von dem Abendmal deß HErrn / auff das jenige / so Anno 36. in Formula Concordiae, zu Wittenberg mit Bucero gehandelt vnd geschrieben worden / seinen abscheid aus diesem leben nemen wolte. Dieweil aber Philippus durch das gebet Lutheri (wie er hat selbst pflegen zusagen / vnd D. Lutherus auch zum offtermal gesprochen / er wisse gewiß / das er Philippum / vnd Fridericum Myconium vom tode erbeten) aus schweren anfechtungen errettet / vñ beim leben erhalten / ist er nach dem gesprech zu Hagenaw / das den 25. Junij gehalten / gegen Wormbs erfordert / allda von gemeinen Reichsstenden ein Colloquium den 8. Decembris zwischen den Papisten / vnnd den vnsern / angestellet worden / Phil. Mel. ist auff den todt kranck zu weimar / thut sein bekẽtnis vom heiligen Abendmal / vnnd wird durchs gebet D. Lutheri wider gesund. Hagenaw. Wormbs.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/315>, abgerufen am 19.04.2024.