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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774.

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menden immer vermehrte, so wurde dieser
glükliche Zufall (wir können es wol so nennen,
weil die Herolde, geschrekt durch ehmalige
abschlägige Antworten, nur wenige eingela-
den hatten) dieser Zufall wurde die Veranlas-
sung die Landtage einzurichten. Nach dieser
Einrichtung (die auch sonst noch vieles ent-
hält) dürfen von den Aldermännern nur drey,
auf den Zünften nur der Zehnte, und von
dem Volke nur der Sechste fehlen. Eher
kann der Landtag seinen Anfang nicht nehmen.
Weil man vermutete, daß verschiedne Mit-
glieder des Volkes etwa saumselig seyn möch-
ten, sich früh genung einzufinden; so wurde
den Geschichtschreibern der Republik öffentlich
befohlen, sie solten, in dem angeführten Falle,
sobald ihnen die Aldermänner den Wink dazu
geben würden, sagen, nach den Eingeschrieb-
nen
zu rechnen, wäre das Volk vollzählig,
und zugleich bitten: Die verehrungswürdigen
Aldermänner und Zünfter, wie auch das jezo
versammelte gute Volk möchte es ihnen nicht
zu Schulden kommen lassen, wenn sie etwa,
aus menschlicher Schwachheit des Gedächt-
nisses, oder wol gar des Urtheils, diesen und
jenen des Volkes in die Jahrbücher nicht ein-
geschrieben hätten.

Es

menden immer vermehrte, ſo wurde dieſer
gluͤkliche Zufall (wir koͤnnen es wol ſo nennen,
weil die Herolde, geſchrekt durch ehmalige
abſchlaͤgige Antworten, nur wenige eingela-
den hatten) dieſer Zufall wurde die Veranlaſ-
ſung die Landtage einzurichten. Nach dieſer
Einrichtung (die auch ſonſt noch vieles ent-
haͤlt) duͤrfen von den Aldermaͤnnern nur drey,
auf den Zuͤnften nur der Zehnte, und von
dem Volke nur der Sechſte fehlen. Eher
kann der Landtag ſeinen Anfang nicht nehmen.
Weil man vermutete, daß verſchiedne Mit-
glieder des Volkes etwa ſaumſelig ſeyn moͤch-
ten, ſich fruͤh genung einzufinden; ſo wurde
den Geſchichtſchreibern der Republik oͤffentlich
befohlen, ſie ſolten, in dem angefuͤhrten Falle,
ſobald ihnen die Aldermaͤnner den Wink dazu
geben wuͤrden, ſagen, nach den Eingeſchrieb-
nen
zu rechnen, waͤre das Volk vollzaͤhlig,
und zugleich bitten: Die verehrungswuͤrdigen
Aldermaͤnner und Zuͤnfter, wie auch das jezo
verſammelte gute Volk moͤchte es ihnen nicht
zu Schulden kommen laſſen, wenn ſie etwa,
aus menſchlicher Schwachheit des Gedaͤcht-
niſſes, oder wol gar des Urtheils, dieſen und
jenen des Volkes in die Jahrbuͤcher nicht ein-
geſchrieben haͤtten.

Es
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[118/0194] menden immer vermehrte, ſo wurde dieſer gluͤkliche Zufall (wir koͤnnen es wol ſo nennen, weil die Herolde, geſchrekt durch ehmalige abſchlaͤgige Antworten, nur wenige eingela- den hatten) dieſer Zufall wurde die Veranlaſ- ſung die Landtage einzurichten. Nach dieſer Einrichtung (die auch ſonſt noch vieles ent- haͤlt) duͤrfen von den Aldermaͤnnern nur drey, auf den Zuͤnften nur der Zehnte, und von dem Volke nur der Sechſte fehlen. Eher kann der Landtag ſeinen Anfang nicht nehmen. Weil man vermutete, daß verſchiedne Mit- glieder des Volkes etwa ſaumſelig ſeyn moͤch- ten, ſich fruͤh genung einzufinden; ſo wurde den Geſchichtſchreibern der Republik oͤffentlich befohlen, ſie ſolten, in dem angefuͤhrten Falle, ſobald ihnen die Aldermaͤnner den Wink dazu geben wuͤrden, ſagen, nach den Eingeſchrieb- nen zu rechnen, waͤre das Volk vollzaͤhlig, und zugleich bitten: Die verehrungswuͤrdigen Aldermaͤnner und Zuͤnfter, wie auch das jezo verſammelte gute Volk moͤchte es ihnen nicht zu Schulden kommen laſſen, wenn ſie etwa, aus menſchlicher Schwachheit des Gedaͤcht- niſſes, oder wol gar des Urtheils, dieſen und jenen des Volkes in die Jahrbuͤcher nicht ein- geſchrieben haͤtten. Es

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Zitationshilfe: Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/194>, abgerufen am 24.04.2024.