Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Bodenbearbeitung.

Zwischen zwei Pflugfahrten soll der Boden wenigstens einmal mit der Egge
bearbeitet werden, um die Mürbung und Krümelung des Bodens zu vervollständigen,
zu verhüten, daß die Schollen unzerbrochen in den Boden gelangen, um das Unkraut
zu vertilgen und das folgende Pflügen zu erleichtern. Manche Bodenarten, welche
nach dem Austrocknen bald erhärten, verlangen, daß sie gleich nach dem Pflügen, so
lange die Schollen noch leicht verkleinert werden können, abgeeggt werden. In
Gegenden mit bindigerem Boden pflegt man daher seitwärts von dem Pfluge eine
Egge 1) so weit anzuhängen, daß ihre Arbeit von der Ackerfurche nicht überdeckt
wird. Bei diesem gleichzeitigen Ackern und Eggen wird nebenbei die Zugkraft besser
ausgenutzt und das Zusammentreten des Feldes beim Eggen vermieden. Soll der
Boden möglichst der Einwirkung des Frostes oder der Atmosphäre zur Beförderung
der Verwitterung ausgesetzt bleiben, so wird er nicht abgeegt, sondern in rauher
Furche liegen gelassen und das Eggen, sofern nicht früher Unkraut, besonders bei
trockener Zeit, zu zerstören ist, erst kurz vor der zweiten Ackerung vorgenommen. In
trockenen Gegenden und bei leichtem Boden walzt man den Boden nach dem Unter-
pflügen des Düngers, um durch Andrücken an die Erde das Verfaulen desselben zu
befördern.

6. Die Brache.

Zur Ausführung der erforderlichen Zahl von Pflugfurchen steht entweder eine
kürzere oder längere Zeit vor der Saatbestellung zur Verfügung. Bei vorgeschrittener
Cultur wird gewöhnlich nur der Zeitraum von der im Spätsommer vorgenommenen
Ernte bis zur Herbst- oder Frühjahrssaat verfügbar sein. Im Falle der Brach-
haltung bleibt jedoch das Feld nahezu ein Jahr unbebaut, um genügende Zeit für
die Bearbeitung zu erhalten und damit zwischen den einzelnen Pflugfurchen der
Boden ausreichend lange der Einwirkung der Atmofphäre ausgesetzt bleiben kann.
Wird zu dieser Bearbeitung ein ganzes Jahr verwendet, so spricht man von ganzer
oder voller Brache oder auch da keine Culturpflanzen den Boden bedecken von
reiner oder schwarzer Brache. Wird dagegen nur ein halbes Jahr, von Juni,
Juli an, der Brachbearbeitung gewidmet, während das Feld vorher als Weideland
oder noch zweckmäßiger als Grünfutterland benutzt wurde, so spricht man von
halber Brache oder Sommerbrache. Wird an Stelle der Brachbearbeitung
geweidet, so bezeichnet man die Brache als grüne Brache. Bestellt man das zur
Brachbearbeitung bestimmte Feld mit einer Futterpflanze oder einer Hackfrucht, so
heißt sie dann bebaute Brache.

Durch die reine oder schwarze Brache beabsichtigt man, nachdem sich die frühere
Ansicht von der Ruhe des Ackers, während welcher eine Bereicherung der Bodenkraft
eintritt, als unhaltbar erwiesen hat, die Herstellung der Gahre des Ackers oder mit
anderen Worten eine Bereicherung des Bodens an assimilirbaren Pflanzennährstoffen
auf Kosten der unaufgeschlossenen Nährstoffe, die Verbesserung des physikalischen
Bodenzustandes und die Vertilgung der Unkräuter.

1) Wiener landw. Zeitung. 1873. S. 137.
Die Bodenbearbeitung.

Zwiſchen zwei Pflugfahrten ſoll der Boden wenigſtens einmal mit der Egge
bearbeitet werden, um die Mürbung und Krümelung des Bodens zu vervollſtändigen,
zu verhüten, daß die Schollen unzerbrochen in den Boden gelangen, um das Unkraut
zu vertilgen und das folgende Pflügen zu erleichtern. Manche Bodenarten, welche
nach dem Austrocknen bald erhärten, verlangen, daß ſie gleich nach dem Pflügen, ſo
lange die Schollen noch leicht verkleinert werden können, abgeeggt werden. In
Gegenden mit bindigerem Boden pflegt man daher ſeitwärts von dem Pfluge eine
Egge 1) ſo weit anzuhängen, daß ihre Arbeit von der Ackerfurche nicht überdeckt
wird. Bei dieſem gleichzeitigen Ackern und Eggen wird nebenbei die Zugkraft beſſer
ausgenutzt und das Zuſammentreten des Feldes beim Eggen vermieden. Soll der
Boden möglichſt der Einwirkung des Froſtes oder der Atmoſphäre zur Beförderung
der Verwitterung ausgeſetzt bleiben, ſo wird er nicht abgeegt, ſondern in rauher
Furche liegen gelaſſen und das Eggen, ſofern nicht früher Unkraut, beſonders bei
trockener Zeit, zu zerſtören iſt, erſt kurz vor der zweiten Ackerung vorgenommen. In
trockenen Gegenden und bei leichtem Boden walzt man den Boden nach dem Unter-
pflügen des Düngers, um durch Andrücken an die Erde das Verfaulen deſſelben zu
befördern.

6. Die Brache.

Zur Ausführung der erforderlichen Zahl von Pflugfurchen ſteht entweder eine
kürzere oder längere Zeit vor der Saatbeſtellung zur Verfügung. Bei vorgeſchrittener
Cultur wird gewöhnlich nur der Zeitraum von der im Spätſommer vorgenommenen
Ernte bis zur Herbſt- oder Frühjahrsſaat verfügbar ſein. Im Falle der Brach-
haltung bleibt jedoch das Feld nahezu ein Jahr unbebaut, um genügende Zeit für
die Bearbeitung zu erhalten und damit zwiſchen den einzelnen Pflugfurchen der
Boden ausreichend lange der Einwirkung der Atmofphäre ausgeſetzt bleiben kann.
Wird zu dieſer Bearbeitung ein ganzes Jahr verwendet, ſo ſpricht man von ganzer
oder voller Brache oder auch da keine Culturpflanzen den Boden bedecken von
reiner oder ſchwarzer Brache. Wird dagegen nur ein halbes Jahr, von Juni,
Juli an, der Brachbearbeitung gewidmet, während das Feld vorher als Weideland
oder noch zweckmäßiger als Grünfutterland benutzt wurde, ſo ſpricht man von
halber Brache oder Sommerbrache. Wird an Stelle der Brachbearbeitung
geweidet, ſo bezeichnet man die Brache als grüne Brache. Beſtellt man das zur
Brachbearbeitung beſtimmte Feld mit einer Futterpflanze oder einer Hackfrucht, ſo
heißt ſie dann bebaute Brache.

Durch die reine oder ſchwarze Brache beabſichtigt man, nachdem ſich die frühere
Anſicht von der Ruhe des Ackers, während welcher eine Bereicherung der Bodenkraft
eintritt, als unhaltbar erwieſen hat, die Herſtellung der Gahre des Ackers oder mit
anderen Worten eine Bereicherung des Bodens an aſſimilirbaren Pflanzennährſtoffen
auf Koſten der unaufgeſchloſſenen Nährſtoffe, die Verbeſſerung des phyſikaliſchen
Bodenzuſtandes und die Vertilgung der Unkräuter.

1) Wiener landw. Zeitung. 1873. S. 137.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <pb facs="#f0151" n="133"/>
                <fw place="top" type="header">Die Bodenbearbeitung.</fw><lb/>
                <p>Zwi&#x017F;chen zwei Pflugfahrten &#x017F;oll der Boden wenig&#x017F;tens einmal mit der Egge<lb/>
bearbeitet werden, um die Mürbung und Krümelung des Bodens zu vervoll&#x017F;tändigen,<lb/>
zu verhüten, daß die Schollen unzerbrochen in den Boden gelangen, um das Unkraut<lb/>
zu vertilgen und das folgende Pflügen zu erleichtern. Manche Bodenarten, welche<lb/>
nach dem Austrocknen bald erhärten, verlangen, daß &#x017F;ie gleich nach dem Pflügen, &#x017F;o<lb/>
lange die Schollen noch leicht verkleinert werden können, abgeeggt werden. In<lb/>
Gegenden mit bindigerem Boden pflegt man daher &#x017F;eitwärts von dem Pfluge eine<lb/>
Egge <note place="foot" n="1)">Wiener landw. Zeitung. 1873. S. 137.</note> &#x017F;o weit anzuhängen, daß ihre Arbeit von der Ackerfurche nicht überdeckt<lb/>
wird. Bei die&#x017F;em gleichzeitigen Ackern und Eggen wird nebenbei die Zugkraft be&#x017F;&#x017F;er<lb/>
ausgenutzt und das Zu&#x017F;ammentreten des Feldes beim Eggen vermieden. Soll der<lb/>
Boden möglich&#x017F;t der Einwirkung des Fro&#x017F;tes oder der Atmo&#x017F;phäre zur Beförderung<lb/>
der Verwitterung ausge&#x017F;etzt bleiben, &#x017F;o wird er nicht abgeegt, &#x017F;ondern in rauher<lb/>
Furche liegen gela&#x017F;&#x017F;en und das Eggen, &#x017F;ofern nicht früher Unkraut, be&#x017F;onders bei<lb/>
trockener Zeit, zu zer&#x017F;tören i&#x017F;t, er&#x017F;t kurz vor der zweiten Ackerung vorgenommen. In<lb/>
trockenen Gegenden und bei leichtem Boden walzt man den Boden nach dem Unter-<lb/>
pflügen des Düngers, um durch Andrücken an die Erde das Verfaulen de&#x017F;&#x017F;elben zu<lb/>
befördern.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head> <hi rendition="#b">6. Die Brache.</hi> </head><lb/>
                <p>Zur Ausführung der erforderlichen Zahl von Pflugfurchen &#x017F;teht entweder eine<lb/>
kürzere oder längere Zeit vor der Saatbe&#x017F;tellung zur Verfügung. Bei vorge&#x017F;chrittener<lb/>
Cultur wird gewöhnlich nur der Zeitraum von der im Spät&#x017F;ommer vorgenommenen<lb/>
Ernte bis zur Herb&#x017F;t- oder Frühjahrs&#x017F;aat verfügbar &#x017F;ein. Im Falle der Brach-<lb/>
haltung bleibt jedoch das Feld nahezu ein Jahr unbebaut, um genügende Zeit für<lb/>
die Bearbeitung zu erhalten und damit zwi&#x017F;chen den einzelnen Pflugfurchen der<lb/>
Boden ausreichend lange der Einwirkung der Atmofphäre ausge&#x017F;etzt bleiben kann.<lb/>
Wird zu die&#x017F;er Bearbeitung ein ganzes Jahr verwendet, &#x017F;o &#x017F;pricht man von <hi rendition="#g">ganzer</hi><lb/>
oder <hi rendition="#g">voller</hi> Brache oder auch da keine Culturpflanzen den Boden bedecken von<lb/><hi rendition="#g">reiner</hi> oder <hi rendition="#g">&#x017F;chwarzer</hi> Brache. Wird dagegen nur ein halbes Jahr, von Juni,<lb/>
Juli an, der Brachbearbeitung gewidmet, während das Feld vorher als Weideland<lb/>
oder noch zweckmäßiger als Grünfutterland benutzt wurde, &#x017F;o &#x017F;pricht man von<lb/><hi rendition="#g">halber</hi> Brache oder <hi rendition="#g">Sommerbrache</hi>. Wird an Stelle der Brachbearbeitung<lb/>
geweidet, &#x017F;o bezeichnet man die Brache als <hi rendition="#g">grüne</hi> Brache. Be&#x017F;tellt man das zur<lb/>
Brachbearbeitung be&#x017F;timmte Feld mit einer Futterpflanze oder einer Hackfrucht, &#x017F;o<lb/>
heißt &#x017F;ie dann <hi rendition="#g">bebaute</hi> Brache.</p><lb/>
                <p>Durch die reine oder &#x017F;chwarze Brache beab&#x017F;ichtigt man, nachdem &#x017F;ich die frühere<lb/>
An&#x017F;icht von der Ruhe des Ackers, während welcher eine Bereicherung der Bodenkraft<lb/>
eintritt, als unhaltbar erwie&#x017F;en hat, die Her&#x017F;tellung der Gahre des Ackers oder mit<lb/>
anderen Worten eine Bereicherung des Bodens an a&#x017F;&#x017F;imilirbaren Pflanzennähr&#x017F;toffen<lb/>
auf Ko&#x017F;ten der unaufge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;enen Nähr&#x017F;toffe, die Verbe&#x017F;&#x017F;erung des phy&#x017F;ikali&#x017F;chen<lb/>
Bodenzu&#x017F;tandes und die Vertilgung der Unkräuter.</p><lb/>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[133/0151] Die Bodenbearbeitung. Zwiſchen zwei Pflugfahrten ſoll der Boden wenigſtens einmal mit der Egge bearbeitet werden, um die Mürbung und Krümelung des Bodens zu vervollſtändigen, zu verhüten, daß die Schollen unzerbrochen in den Boden gelangen, um das Unkraut zu vertilgen und das folgende Pflügen zu erleichtern. Manche Bodenarten, welche nach dem Austrocknen bald erhärten, verlangen, daß ſie gleich nach dem Pflügen, ſo lange die Schollen noch leicht verkleinert werden können, abgeeggt werden. In Gegenden mit bindigerem Boden pflegt man daher ſeitwärts von dem Pfluge eine Egge 1) ſo weit anzuhängen, daß ihre Arbeit von der Ackerfurche nicht überdeckt wird. Bei dieſem gleichzeitigen Ackern und Eggen wird nebenbei die Zugkraft beſſer ausgenutzt und das Zuſammentreten des Feldes beim Eggen vermieden. Soll der Boden möglichſt der Einwirkung des Froſtes oder der Atmoſphäre zur Beförderung der Verwitterung ausgeſetzt bleiben, ſo wird er nicht abgeegt, ſondern in rauher Furche liegen gelaſſen und das Eggen, ſofern nicht früher Unkraut, beſonders bei trockener Zeit, zu zerſtören iſt, erſt kurz vor der zweiten Ackerung vorgenommen. In trockenen Gegenden und bei leichtem Boden walzt man den Boden nach dem Unter- pflügen des Düngers, um durch Andrücken an die Erde das Verfaulen deſſelben zu befördern. 6. Die Brache. Zur Ausführung der erforderlichen Zahl von Pflugfurchen ſteht entweder eine kürzere oder längere Zeit vor der Saatbeſtellung zur Verfügung. Bei vorgeſchrittener Cultur wird gewöhnlich nur der Zeitraum von der im Spätſommer vorgenommenen Ernte bis zur Herbſt- oder Frühjahrsſaat verfügbar ſein. Im Falle der Brach- haltung bleibt jedoch das Feld nahezu ein Jahr unbebaut, um genügende Zeit für die Bearbeitung zu erhalten und damit zwiſchen den einzelnen Pflugfurchen der Boden ausreichend lange der Einwirkung der Atmofphäre ausgeſetzt bleiben kann. Wird zu dieſer Bearbeitung ein ganzes Jahr verwendet, ſo ſpricht man von ganzer oder voller Brache oder auch da keine Culturpflanzen den Boden bedecken von reiner oder ſchwarzer Brache. Wird dagegen nur ein halbes Jahr, von Juni, Juli an, der Brachbearbeitung gewidmet, während das Feld vorher als Weideland oder noch zweckmäßiger als Grünfutterland benutzt wurde, ſo ſpricht man von halber Brache oder Sommerbrache. Wird an Stelle der Brachbearbeitung geweidet, ſo bezeichnet man die Brache als grüne Brache. Beſtellt man das zur Brachbearbeitung beſtimmte Feld mit einer Futterpflanze oder einer Hackfrucht, ſo heißt ſie dann bebaute Brache. Durch die reine oder ſchwarze Brache beabſichtigt man, nachdem ſich die frühere Anſicht von der Ruhe des Ackers, während welcher eine Bereicherung der Bodenkraft eintritt, als unhaltbar erwieſen hat, die Herſtellung der Gahre des Ackers oder mit anderen Worten eine Bereicherung des Bodens an aſſimilirbaren Pflanzennährſtoffen auf Koſten der unaufgeſchloſſenen Nährſtoffe, die Verbeſſerung des phyſikaliſchen Bodenzuſtandes und die Vertilgung der Unkräuter. 1) Wiener landw. Zeitung. 1873. S. 137.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/151
Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/151>, abgerufen am 29.03.2024.