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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875.

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Allgemeine Ackerbaulehre.
andere Gegenstände, die größer als die größten Körner sind, ausscheiden. Dieselben
kommen unmittelbar unter dem Rumpfe der Maschine heraus. Außerdem ist diese
[Abbildung] Fig. 122.

Früchte-Absonderungsmaschine (Crible-Trieurs)
von Jh. Pernollet--Paris. -- Kleines Modell mit auszuwechseln-
den Siebrollen. Länge 1.25 M., Durchmesser 55 Cm., Gewicht
40 Kilogr., Leistungsfähigkeit per Stunde 2--3 Hectoliter, Preis
200 Mark, 100 fl.

Reinigungsmaschine mit einem
Ventilator versehen, um Staub,
Spreu etc. abzusondern.

Mittelst der Pernollet'schen
Maschine, Fig. 122, können ent-
weder Körnereiner Fruchtgattung in
3, 4 oder 5 Qualitäten sortirt oder
eine Gemenge verschiedener Früchte
wie z. B. von Weizen und
Roggen, von Gerste und Hafer,
Linsen und Wicken, Bohnen und
Erbsen, Rothklee und Luzerne etc.
durch Einsetzen verschiedener Sieb-
rollen von einander getrennt werden.

7. Das Aufbewahren von Stroh und Körnern.

Meist begnügt man sich das ausgedroschene Stroh in Feimen oder Tristen
aufzubewahren. Stehen jedoch eigene Strohböden zur Verfügung, so wird man in
denselben vor allem das Futterstroh zur besseren Erhaltung des Futterwerthes unter-
zubringen suchen. An Raum ist für das gebundene Stroh erforderlich bei:

Raumerforderniß

[Tabelle]

Die Aufbewahrung der Körner erfolgt gewöhnlich auf Schüttböden,
Speicher, Fruchtkästen, die in den Dachräumen der Wirthschaftsgebäude mit Ausnahme
der Stallungen oder als selbstständige Gebäude eingerichtet werden. Bei der Ein-
richtung derselben handelt es sich vorzugsweise um eine ebene, möglichst glatte Boden-
fläche, welche den Insecten wenig Nistorte gewährt. Außerdem soll für aus-
reichende mit feinen Drathgittern und mit Läden aus Eisenblech verwahrte Fenster
gesorgt sein, um bei möglichster Feuersicherheit und Abhaltung von Licht und Vögeln
doch einen lebhaften Luftzug zu ermöglichen. Sind mehrere Geschosse im Schütt-
boden übereinander eingerichtet, so sollen dieselben mindestens 2.5 Meter hoch ge-
halten werden, um das Abtragen der Frucht bequem vornehmen zu können. Die
Brauchbarkeit des Schüttbodens wird wesentlich erhöht, wenn durch Aufzüge und durch
geeignet angebrachte Schläuche, das Auf- und Abtragen der Fruchtsäcke durch Arbeiter
vermieden werden kann.

Das frische Getreide darf nur wenige Zoll aufgeschüttet werden, je weniger aus-

Allgemeine Ackerbaulehre.
andere Gegenſtände, die größer als die größten Körner ſind, ausſcheiden. Dieſelben
kommen unmittelbar unter dem Rumpfe der Maſchine heraus. Außerdem iſt dieſe
[Abbildung] Fig. 122.

Früchte-Abſonderungsmaſchine (Crible-Trieurs)
von Jh. Pernollet—Paris. — Kleines Modell mit auszuwechſeln-
den Siebrollen. Länge 1.25 M., Durchmeſſer 55 Cm., Gewicht
40 Kilogr., Leiſtungsfähigkeit per Stunde 2—3 Hectoliter, Preis
200 Mark, 100 fl.

Reinigungsmaſchine mit einem
Ventilator verſehen, um Staub,
Spreu ꝛc. abzuſondern.

Mittelſt der Pernollet'ſchen
Maſchine, Fig. 122, können ent-
weder Körnereiner Fruchtgattung in
3, 4 oder 5 Qualitäten ſortirt oder
eine Gemenge verſchiedener Früchte
wie z. B. von Weizen und
Roggen, von Gerſte und Hafer,
Linſen und Wicken, Bohnen und
Erbſen, Rothklee und Luzerne ꝛc.
durch Einſetzen verſchiedener Sieb-
rollen von einander getrennt werden.

7. Das Aufbewahren von Stroh und Körnern.

Meiſt begnügt man ſich das ausgedroſchene Stroh in Feimen oder Triſten
aufzubewahren. Stehen jedoch eigene Strohböden zur Verfügung, ſo wird man in
denſelben vor allem das Futterſtroh zur beſſeren Erhaltung des Futterwerthes unter-
zubringen ſuchen. An Raum iſt für das gebundene Stroh erforderlich bei:

Raumerforderniß

[Tabelle]

Die Aufbewahrung der Körner erfolgt gewöhnlich auf Schüttböden,
Speicher, Fruchtkäſten, die in den Dachräumen der Wirthſchaftsgebäude mit Ausnahme
der Stallungen oder als ſelbſtſtändige Gebäude eingerichtet werden. Bei der Ein-
richtung derſelben handelt es ſich vorzugsweiſe um eine ebene, möglichſt glatte Boden-
fläche, welche den Inſecten wenig Niſtorte gewährt. Außerdem ſoll für aus-
reichende mit feinen Drathgittern und mit Läden aus Eiſenblech verwahrte Fenſter
geſorgt ſein, um bei möglichſter Feuerſicherheit und Abhaltung von Licht und Vögeln
doch einen lebhaften Luftzug zu ermöglichen. Sind mehrere Geſchoſſe im Schütt-
boden übereinander eingerichtet, ſo ſollen dieſelben mindeſtens 2.5 Meter hoch ge-
halten werden, um das Abtragen der Frucht bequem vornehmen zu können. Die
Brauchbarkeit des Schüttbodens wird weſentlich erhöht, wenn durch Aufzüge und durch
geeignet angebrachte Schläuche, das Auf- und Abtragen der Fruchtſäcke durch Arbeiter
vermieden werden kann.

Das friſche Getreide darf nur wenige Zoll aufgeſchüttet werden, je weniger aus-

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[278/0296] Allgemeine Ackerbaulehre. andere Gegenſtände, die größer als die größten Körner ſind, ausſcheiden. Dieſelben kommen unmittelbar unter dem Rumpfe der Maſchine heraus. Außerdem iſt dieſe [Abbildung Fig. 122. Früchte-Abſonderungsmaſchine (Crible-Trieurs) von Jh. Pernollet—Paris. — Kleines Modell mit auszuwechſeln- den Siebrollen. Länge 1.25 M., Durchmeſſer 55 Cm., Gewicht 40 Kilogr., Leiſtungsfähigkeit per Stunde 2—3 Hectoliter, Preis 200 Mark, 100 fl.] Reinigungsmaſchine mit einem Ventilator verſehen, um Staub, Spreu ꝛc. abzuſondern. Mittelſt der Pernollet'ſchen Maſchine, Fig. 122, können ent- weder Körnereiner Fruchtgattung in 3, 4 oder 5 Qualitäten ſortirt oder eine Gemenge verſchiedener Früchte wie z. B. von Weizen und Roggen, von Gerſte und Hafer, Linſen und Wicken, Bohnen und Erbſen, Rothklee und Luzerne ꝛc. durch Einſetzen verſchiedener Sieb- rollen von einander getrennt werden. 7. Das Aufbewahren von Stroh und Körnern. Meiſt begnügt man ſich das ausgedroſchene Stroh in Feimen oder Triſten aufzubewahren. Stehen jedoch eigene Strohböden zur Verfügung, ſo wird man in denſelben vor allem das Futterſtroh zur beſſeren Erhaltung des Futterwerthes unter- zubringen ſuchen. An Raum iſt für das gebundene Stroh erforderlich bei: Raumerforderniß Die Aufbewahrung der Körner erfolgt gewöhnlich auf Schüttböden, Speicher, Fruchtkäſten, die in den Dachräumen der Wirthſchaftsgebäude mit Ausnahme der Stallungen oder als ſelbſtſtändige Gebäude eingerichtet werden. Bei der Ein- richtung derſelben handelt es ſich vorzugsweiſe um eine ebene, möglichſt glatte Boden- fläche, welche den Inſecten wenig Niſtorte gewährt. Außerdem ſoll für aus- reichende mit feinen Drathgittern und mit Läden aus Eiſenblech verwahrte Fenſter geſorgt ſein, um bei möglichſter Feuerſicherheit und Abhaltung von Licht und Vögeln doch einen lebhaften Luftzug zu ermöglichen. Sind mehrere Geſchoſſe im Schütt- boden übereinander eingerichtet, ſo ſollen dieſelben mindeſtens 2.5 Meter hoch ge- halten werden, um das Abtragen der Frucht bequem vornehmen zu können. Die Brauchbarkeit des Schüttbodens wird weſentlich erhöht, wenn durch Aufzüge und durch geeignet angebrachte Schläuche, das Auf- und Abtragen der Fruchtſäcke durch Arbeiter vermieden werden kann. Das friſche Getreide darf nur wenige Zoll aufgeſchüttet werden, je weniger aus-

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/296>, abgerufen am 29.03.2024.