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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875.

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Allgemeine Ackerbaulehre.
Drainsystemen, die Entwässerung durch offene Gräben gerechtfertigt sein. In allen
übrigen Fällen, besonders bei Ableitung von Grundwasser werden bedeckte Abzüge
weitaus vortheilhafter sein, da die offenen Gräben zu viel Bodenfläche in Anspruch
nehmen, die Communikation hemmen, wenn nicht mehrfache oft kostspielige Ueber-
brückungen zur Ausführung kommen, ferner den Winter über durch Gefrieren der
Seitenwände unwirksam werden und einen zu großen Aufwand für die Instandhaltung
eingefallener Grabenränder, für die Reinhaltung der Grabensohle von Schlammabsatz
und Pflanzenwuchs etc erfordern.

Der Anlage der Grabenentwässerung muß eine genaue Ermittelung des Gefälles
durch ein Nivellement vorausgehen, je welliger und anscheinend ebener das zu ent-
wässernde Grundstück ist. Desgleichen muß zur Feststellung der Grabendimensionen
unter Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit eine möglichst genaue Berechnung der
abzuführenden Wassermengen, dann eine genaue Untersuchung der Vorfluth, um sich
den Abfluß des Wassers von dem zu entwässernden Grundstücke zu sichern, vorge-
nommen werden. Zur unmittelbaren Sammlung des Wassers werden quer gegen
das Hauptgefälle Auffangegräben mit mäßiger Neigung gezogen, welche das
Wasser einem oder mehreren Ableitungsgräben oder Hauptableitungs-
kanälen
übergeben, die nach dem größten Gefälle ausgehoben werden.

Die Entfernung der Auffangegräben, welche zwischen 50--100 Meter schwankt,
richtet sich nach dem Wassergehalte und der Beschaffenheit des Bodens. Je größer
der Wassergehalt und je bindiger der Boden um so mehr müssen die Gräben zu-
sammenrücken, wenn eine vollständige Entsumpfung erzielt werden soll.

Die Tiefe, bis zu welcher die Gräben eingeschnitten werden, gewöhnlich 1--11/2
Meter, entscheidet sowohl über die Kosten der Ausführung als auch über den Bedarf
an Bodenfläche. Zwei tiefe Gräben brauchen bei gleicher Sohlenbreite oft so viel
Fläche als drei flache Gräben. Bei der Bemessung der Grabentiefe hat man sich
gegenwärtig zu halten, daß Wiesen keine so tiefe Senkung des Wasserspiegels be-
nöthigen als wie Ackerfelder. Bei Ersteren kann es in dürren Sommern selbst er-
forderlich sein, das Wasser in den Gräben durch Hinderung des Abflusses mittelst
eingesetzter Schleußen stehen zu lassen. Bei capillarem Boden wie Torfboden und
bei undurchlässigem Boden wie Thon- und Lehmboden wird die Grabentiefe größer
genommen werden um eine ausgiebige Entwässerung zu ermöglichen, als wie bei
wenig capillarem und durchlässigem Sandboden. Die Sohle des Grabens wird ge-
wöhnlich halb oder ganz so breit als die Tiefe genommen. Die Wände der Gräben
müssen je nach der Bodenbeschaffenheit verschieden abgeböscht werden. Bindiger Boden
bedarf nur geringer Böschung etwa in dem Verhältniß, daß auf den Meter Tiefe
0.5 Meter Dossirung kommt. Bei lockerem Boden steigt die Dossirung auf 3/4--1
Meter für den Meter Tiefe. Die Dimensionen des Grabens oder das aus der
Böschung, der Grabentiefe und der Sohlenbreite bestehende Querprofil berechnet
man unter Berücksichtigung der erwähnten Umstände nach der Wassermenge, welche
per Secunde abgeführt werden soll.

Die Geschwindigkeit, mit welcher das Wasser abfließt, richtet sich nach dem Ge-

Allgemeine Ackerbaulehre.
Drainſyſtemen, die Entwäſſerung durch offene Gräben gerechtfertigt ſein. In allen
übrigen Fällen, beſonders bei Ableitung von Grundwaſſer werden bedeckte Abzüge
weitaus vortheilhafter ſein, da die offenen Gräben zu viel Bodenfläche in Anſpruch
nehmen, die Communikation hemmen, wenn nicht mehrfache oft koſtſpielige Ueber-
brückungen zur Ausführung kommen, ferner den Winter über durch Gefrieren der
Seitenwände unwirkſam werden und einen zu großen Aufwand für die Inſtandhaltung
eingefallener Grabenränder, für die Reinhaltung der Grabenſohle von Schlammabſatz
und Pflanzenwuchs ꝛc erfordern.

Der Anlage der Grabenentwäſſerung muß eine genaue Ermittelung des Gefälles
durch ein Nivellement vorausgehen, je welliger und anſcheinend ebener das zu ent-
wäſſernde Grundſtück iſt. Desgleichen muß zur Feſtſtellung der Grabendimenſionen
unter Berückſichtigung der Bodenbeſchaffenheit eine möglichſt genaue Berechnung der
abzuführenden Waſſermengen, dann eine genaue Unterſuchung der Vorfluth, um ſich
den Abfluß des Waſſers von dem zu entwäſſernden Grundſtücke zu ſichern, vorge-
nommen werden. Zur unmittelbaren Sammlung des Waſſers werden quer gegen
das Hauptgefälle Auffangegräben mit mäßiger Neigung gezogen, welche das
Waſſer einem oder mehreren Ableitungsgräben oder Hauptableitungs-
kanälen
übergeben, die nach dem größten Gefälle ausgehoben werden.

Die Entfernung der Auffangegräben, welche zwiſchen 50—100 Meter ſchwankt,
richtet ſich nach dem Waſſergehalte und der Beſchaffenheit des Bodens. Je größer
der Waſſergehalt und je bindiger der Boden um ſo mehr müſſen die Gräben zu-
ſammenrücken, wenn eine vollſtändige Entſumpfung erzielt werden ſoll.

Die Tiefe, bis zu welcher die Gräben eingeſchnitten werden, gewöhnlich 1—1½
Meter, entſcheidet ſowohl über die Koſten der Ausführung als auch über den Bedarf
an Bodenfläche. Zwei tiefe Gräben brauchen bei gleicher Sohlenbreite oft ſo viel
Fläche als drei flache Gräben. Bei der Bemeſſung der Grabentiefe hat man ſich
gegenwärtig zu halten, daß Wieſen keine ſo tiefe Senkung des Waſſerſpiegels be-
nöthigen als wie Ackerfelder. Bei Erſteren kann es in dürren Sommern ſelbſt er-
forderlich ſein, das Waſſer in den Gräben durch Hinderung des Abfluſſes mittelſt
eingeſetzter Schleußen ſtehen zu laſſen. Bei capillarem Boden wie Torfboden und
bei undurchläſſigem Boden wie Thon- und Lehmboden wird die Grabentiefe größer
genommen werden um eine ausgiebige Entwäſſerung zu ermöglichen, als wie bei
wenig capillarem und durchläſſigem Sandboden. Die Sohle des Grabens wird ge-
wöhnlich halb oder ganz ſo breit als die Tiefe genommen. Die Wände der Gräben
müſſen je nach der Bodenbeſchaffenheit verſchieden abgeböſcht werden. Bindiger Boden
bedarf nur geringer Böſchung etwa in dem Verhältniß, daß auf den Meter Tiefe
0.5 Meter Doſſirung kommt. Bei lockerem Boden ſteigt die Doſſirung auf ¾—1
Meter für den Meter Tiefe. Die Dimenſionen des Grabens oder das aus der
Böſchung, der Grabentiefe und der Sohlenbreite beſtehende Querprofil berechnet
man unter Berückſichtigung der erwähnten Umſtände nach der Waſſermenge, welche
per Secunde abgeführt werden ſoll.

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[72/0090] Allgemeine Ackerbaulehre. Drainſyſtemen, die Entwäſſerung durch offene Gräben gerechtfertigt ſein. In allen übrigen Fällen, beſonders bei Ableitung von Grundwaſſer werden bedeckte Abzüge weitaus vortheilhafter ſein, da die offenen Gräben zu viel Bodenfläche in Anſpruch nehmen, die Communikation hemmen, wenn nicht mehrfache oft koſtſpielige Ueber- brückungen zur Ausführung kommen, ferner den Winter über durch Gefrieren der Seitenwände unwirkſam werden und einen zu großen Aufwand für die Inſtandhaltung eingefallener Grabenränder, für die Reinhaltung der Grabenſohle von Schlammabſatz und Pflanzenwuchs ꝛc erfordern. Der Anlage der Grabenentwäſſerung muß eine genaue Ermittelung des Gefälles durch ein Nivellement vorausgehen, je welliger und anſcheinend ebener das zu ent- wäſſernde Grundſtück iſt. Desgleichen muß zur Feſtſtellung der Grabendimenſionen unter Berückſichtigung der Bodenbeſchaffenheit eine möglichſt genaue Berechnung der abzuführenden Waſſermengen, dann eine genaue Unterſuchung der Vorfluth, um ſich den Abfluß des Waſſers von dem zu entwäſſernden Grundſtücke zu ſichern, vorge- nommen werden. Zur unmittelbaren Sammlung des Waſſers werden quer gegen das Hauptgefälle Auffangegräben mit mäßiger Neigung gezogen, welche das Waſſer einem oder mehreren Ableitungsgräben oder Hauptableitungs- kanälen übergeben, die nach dem größten Gefälle ausgehoben werden. Die Entfernung der Auffangegräben, welche zwiſchen 50—100 Meter ſchwankt, richtet ſich nach dem Waſſergehalte und der Beſchaffenheit des Bodens. Je größer der Waſſergehalt und je bindiger der Boden um ſo mehr müſſen die Gräben zu- ſammenrücken, wenn eine vollſtändige Entſumpfung erzielt werden ſoll. Die Tiefe, bis zu welcher die Gräben eingeſchnitten werden, gewöhnlich 1—1½ Meter, entſcheidet ſowohl über die Koſten der Ausführung als auch über den Bedarf an Bodenfläche. Zwei tiefe Gräben brauchen bei gleicher Sohlenbreite oft ſo viel Fläche als drei flache Gräben. Bei der Bemeſſung der Grabentiefe hat man ſich gegenwärtig zu halten, daß Wieſen keine ſo tiefe Senkung des Waſſerſpiegels be- nöthigen als wie Ackerfelder. Bei Erſteren kann es in dürren Sommern ſelbſt er- forderlich ſein, das Waſſer in den Gräben durch Hinderung des Abfluſſes mittelſt eingeſetzter Schleußen ſtehen zu laſſen. Bei capillarem Boden wie Torfboden und bei undurchläſſigem Boden wie Thon- und Lehmboden wird die Grabentiefe größer genommen werden um eine ausgiebige Entwäſſerung zu ermöglichen, als wie bei wenig capillarem und durchläſſigem Sandboden. Die Sohle des Grabens wird ge- wöhnlich halb oder ganz ſo breit als die Tiefe genommen. Die Wände der Gräben müſſen je nach der Bodenbeſchaffenheit verſchieden abgeböſcht werden. Bindiger Boden bedarf nur geringer Böſchung etwa in dem Verhältniß, daß auf den Meter Tiefe 0.5 Meter Doſſirung kommt. Bei lockerem Boden ſteigt die Doſſirung auf ¾—1 Meter für den Meter Tiefe. Die Dimenſionen des Grabens oder das aus der Böſchung, der Grabentiefe und der Sohlenbreite beſtehende Querprofil berechnet man unter Berückſichtigung der erwähnten Umſtände nach der Waſſermenge, welche per Secunde abgeführt werden ſoll. Die Geſchwindigkeit, mit welcher das Waſſer abfließt, richtet ſich nach dem Ge-

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/90>, abgerufen am 28.03.2024.