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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875.

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Die Melioration.
fälle. Dasselbe ist als ausreichend zu betrachten, wenn auf 5 Meter Länge 35 Mm.
Gefälle kommt. Das geringste Gefälle, welches bei der Entwässerung noch benutzt
werden kann, darf nicht unter 15 Mm. auf 60 Meter Länge, unter Voraussetzung
größerer Wassermengen, herabgehen. Zu starkes Gefälle, welches der Erhaltung der
Böschung und Sohle nachtheilig werden kann, sucht man durch Windungen der Gräben
abzuschwächen. Gefährdete Stellen können auch durch Faschinen und Steinschüttungen
gesichert werden. Besonders zu vermeiden sind schroffe Uebergänge von einem starken
zu einem geringern Gefälle. Um das Gefälle nach jedem Ausputzen der Gräben
leicht wieder herstellen zu können, pflegt man als Anhaltspunkte Holzschwellen in die
Grabensohle einzulegen.

Die Richtung des Grabens soll möglichst geradlinig verlaufen. Erfordert die
Terraingestaltung Biegungen so müssen diese zur Verhütung von Schlammabsatz, bei
starkem Gefälle zur Vermeidung von Einrissen möglichst sanft ausgeführt werden.
Aus den gleichen Ursachen soll die Einmündung zweier Gräben nach Thunlichkeit nur
in spitzen Winkeln bewerkstelligt werden.

Mit der Ausführung der Gräben, welche vorher genau nach dem Nivellement
durch Pflöcke abzustecken sind, beginnt man am tiefsten Punkte, indem man gleichzeitig
die ausgehobene Erde zu Aufdämmungen verwendet oder gleichmäßig zu beiden Seiten
des Grabens ausbreitet.

f. Die Entwässerung durch gedeckte Abzüge.

Die bedeutendsten Nachtheile der offenen Gräben -- der Bodenverlust und die Er-
schwerung der Bestellung -- werden durch Anlage bedeckter Wasserabzüge vermieden.
Diese Entwässerungsart ist jedoch viel kostspieliger, da ihr die vollständige Entwässerung
durch offene Gräben vorausgehen muß. Ist diese ausgeführt, so werden die sämmt-
lichen Gräben mit den verschiedensten Materialien, welche wenig Raum beanspruchen,
und leicht und billig zu beschaffen, möglichst unverwüstlich und durchlässig sein sollen,
von der Sohle aufwärts bis zu einer gewissen Höhe ausgefüllt und wieder mit Erde
vollständig zugeworfen.

Bei der Anfertigung der gedeckten Abzüge (Unterdrains) werden die Gräben nach
den oben angegebenen Grundsätzen zuerst je nach der Bodenbeschaffenheit auf 0.8--
1.2 Meter, wenn möglich mit einem mäßigen Gefälle von 10 Mm. auf 5 Meter
und nicht über eine Länge von 70--100 Meter ausgehoben. Mittlerweile hat man
das Material, mit welchem die Grabensohle ausgefüllt werden soll, zugeführt. Mit
dem Ausfüllen beginnt man jedoch erst dann, wenn das Wasser aus dem Graben
abgelaufen. Die Arbeit des Ausfüllens nimmt man dabei zur Verhütung von Ver-
stopfungen durch einrollende Erde nicht wie bei dem Ausheben der Gräben am tiefsten
sondern am höchsten Punkte des Grabens in Angriff. Die Ableitungsgräben, in
welche die gedeckten Auffangeabzüge einmünden, läßt man jedoch offen.

Das einfachste und billigste Füllmaterial gewähren die Feldsteine, welche vom
Felde selbst unter gleichzeitiger Säuberung desselben, aufgelesen werden. Die gröbsten
Feldsteine, Fig. 11 (s. umstehend), legt man unten, die feineren obenauf in die

Die Melioration.
fälle. Daſſelbe iſt als ausreichend zu betrachten, wenn auf 5 Meter Länge 35 Mm.
Gefälle kommt. Das geringſte Gefälle, welches bei der Entwäſſerung noch benutzt
werden kann, darf nicht unter 15 Mm. auf 60 Meter Länge, unter Vorausſetzung
größerer Waſſermengen, herabgehen. Zu ſtarkes Gefälle, welches der Erhaltung der
Böſchung und Sohle nachtheilig werden kann, ſucht man durch Windungen der Gräben
abzuſchwächen. Gefährdete Stellen können auch durch Faſchinen und Steinſchüttungen
geſichert werden. Beſonders zu vermeiden ſind ſchroffe Uebergänge von einem ſtarken
zu einem geringern Gefälle. Um das Gefälle nach jedem Ausputzen der Gräben
leicht wieder herſtellen zu können, pflegt man als Anhaltspunkte Holzſchwellen in die
Grabenſohle einzulegen.

Die Richtung des Grabens ſoll möglichſt geradlinig verlaufen. Erfordert die
Terraingeſtaltung Biegungen ſo müſſen dieſe zur Verhütung von Schlammabſatz, bei
ſtarkem Gefälle zur Vermeidung von Einriſſen möglichſt ſanft ausgeführt werden.
Aus den gleichen Urſachen ſoll die Einmündung zweier Gräben nach Thunlichkeit nur
in ſpitzen Winkeln bewerkſtelligt werden.

Mit der Ausführung der Gräben, welche vorher genau nach dem Nivellement
durch Pflöcke abzuſtecken ſind, beginnt man am tiefſten Punkte, indem man gleichzeitig
die ausgehobene Erde zu Aufdämmungen verwendet oder gleichmäßig zu beiden Seiten
des Grabens ausbreitet.

f. Die Entwäſſerung durch gedeckte Abzüge.

Die bedeutendſten Nachtheile der offenen Gräben — der Bodenverluſt und die Er-
ſchwerung der Beſtellung — werden durch Anlage bedeckter Waſſerabzüge vermieden.
Dieſe Entwäſſerungsart iſt jedoch viel koſtſpieliger, da ihr die vollſtändige Entwäſſerung
durch offene Gräben vorausgehen muß. Iſt dieſe ausgeführt, ſo werden die ſämmt-
lichen Gräben mit den verſchiedenſten Materialien, welche wenig Raum beanſpruchen,
und leicht und billig zu beſchaffen, möglichſt unverwüſtlich und durchläſſig ſein ſollen,
von der Sohle aufwärts bis zu einer gewiſſen Höhe ausgefüllt und wieder mit Erde
vollſtändig zugeworfen.

Bei der Anfertigung der gedeckten Abzüge (Unterdrains) werden die Gräben nach
den oben angegebenen Grundſätzen zuerſt je nach der Bodenbeſchaffenheit auf 0.8—
1.2 Meter, wenn möglich mit einem mäßigen Gefälle von 10 Mm. auf 5 Meter
und nicht über eine Länge von 70—100 Meter ausgehoben. Mittlerweile hat man
das Material, mit welchem die Grabenſohle ausgefüllt werden ſoll, zugeführt. Mit
dem Ausfüllen beginnt man jedoch erſt dann, wenn das Waſſer aus dem Graben
abgelaufen. Die Arbeit des Ausfüllens nimmt man dabei zur Verhütung von Ver-
ſtopfungen durch einrollende Erde nicht wie bei dem Ausheben der Gräben am tiefſten
ſondern am höchſten Punkte des Grabens in Angriff. Die Ableitungsgräben, in
welche die gedeckten Auffangeabzüge einmünden, läßt man jedoch offen.

Das einfachſte und billigſte Füllmaterial gewähren die Feldſteine, welche vom
Felde ſelbſt unter gleichzeitiger Säuberung deſſelben, aufgeleſen werden. Die gröbſten
Feldſteine, Fig. 11 (ſ. umſtehend), legt man unten, die feineren obenauf in die

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[73/0091] Die Melioration. fälle. Daſſelbe iſt als ausreichend zu betrachten, wenn auf 5 Meter Länge 35 Mm. Gefälle kommt. Das geringſte Gefälle, welches bei der Entwäſſerung noch benutzt werden kann, darf nicht unter 15 Mm. auf 60 Meter Länge, unter Vorausſetzung größerer Waſſermengen, herabgehen. Zu ſtarkes Gefälle, welches der Erhaltung der Böſchung und Sohle nachtheilig werden kann, ſucht man durch Windungen der Gräben abzuſchwächen. Gefährdete Stellen können auch durch Faſchinen und Steinſchüttungen geſichert werden. Beſonders zu vermeiden ſind ſchroffe Uebergänge von einem ſtarken zu einem geringern Gefälle. Um das Gefälle nach jedem Ausputzen der Gräben leicht wieder herſtellen zu können, pflegt man als Anhaltspunkte Holzſchwellen in die Grabenſohle einzulegen. Die Richtung des Grabens ſoll möglichſt geradlinig verlaufen. Erfordert die Terraingeſtaltung Biegungen ſo müſſen dieſe zur Verhütung von Schlammabſatz, bei ſtarkem Gefälle zur Vermeidung von Einriſſen möglichſt ſanft ausgeführt werden. Aus den gleichen Urſachen ſoll die Einmündung zweier Gräben nach Thunlichkeit nur in ſpitzen Winkeln bewerkſtelligt werden. Mit der Ausführung der Gräben, welche vorher genau nach dem Nivellement durch Pflöcke abzuſtecken ſind, beginnt man am tiefſten Punkte, indem man gleichzeitig die ausgehobene Erde zu Aufdämmungen verwendet oder gleichmäßig zu beiden Seiten des Grabens ausbreitet. f. Die Entwäſſerung durch gedeckte Abzüge. Die bedeutendſten Nachtheile der offenen Gräben — der Bodenverluſt und die Er- ſchwerung der Beſtellung — werden durch Anlage bedeckter Waſſerabzüge vermieden. Dieſe Entwäſſerungsart iſt jedoch viel koſtſpieliger, da ihr die vollſtändige Entwäſſerung durch offene Gräben vorausgehen muß. Iſt dieſe ausgeführt, ſo werden die ſämmt- lichen Gräben mit den verſchiedenſten Materialien, welche wenig Raum beanſpruchen, und leicht und billig zu beſchaffen, möglichſt unverwüſtlich und durchläſſig ſein ſollen, von der Sohle aufwärts bis zu einer gewiſſen Höhe ausgefüllt und wieder mit Erde vollſtändig zugeworfen. Bei der Anfertigung der gedeckten Abzüge (Unterdrains) werden die Gräben nach den oben angegebenen Grundſätzen zuerſt je nach der Bodenbeſchaffenheit auf 0.8— 1.2 Meter, wenn möglich mit einem mäßigen Gefälle von 10 Mm. auf 5 Meter und nicht über eine Länge von 70—100 Meter ausgehoben. Mittlerweile hat man das Material, mit welchem die Grabenſohle ausgefüllt werden ſoll, zugeführt. Mit dem Ausfüllen beginnt man jedoch erſt dann, wenn das Waſſer aus dem Graben abgelaufen. Die Arbeit des Ausfüllens nimmt man dabei zur Verhütung von Ver- ſtopfungen durch einrollende Erde nicht wie bei dem Ausheben der Gräben am tiefſten ſondern am höchſten Punkte des Grabens in Angriff. Die Ableitungsgräben, in welche die gedeckten Auffangeabzüge einmünden, läßt man jedoch offen. Das einfachſte und billigſte Füllmaterial gewähren die Feldſteine, welche vom Felde ſelbſt unter gleichzeitiger Säuberung deſſelben, aufgeleſen werden. Die gröbſten Feldſteine, Fig. 11 (ſ. umſtehend), legt man unten, die feineren obenauf in die

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/91>, abgerufen am 29.03.2024.