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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 2. Berlin, 1876.

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Die Wiesen.
abtheilungen zuzuführen. Bei nicht zu starkem Gefälle werden sie von dem Haupt-
zuleitungsgraben aus in der Richtung des Hauptgefälles angelegt. Bei starkem Gefälle
müssen sie dagegen schräg gegen das Hauptgefälle geführt werden. Ihre Breite und
Tiefe richtet sich nach der zuzuführenden Wassermenge; im Anfange erhalten sie eine
Breite von 0.38--0.60 Meter und eine halb so große Tiefe. Gegen das Ende
ihres Laufes werden sie, wie die Zuleitungsgräben, immer schmäler und seichter
gehalten, da sie ihr Wasser bereits abgegeben haben. Ihre Länge erreicht 30--38
und mehr Meter. Die Entfernung von einem Vertheilungsgraben zum andern ist
nicht über 20--40 Meter zu bemessen. Das Einfließen des Wassers aus dem
Zuleitungsgraben wird durch kleine Schleusen oder durch Staubretter regulirt.

Von den Vertheilungsgräben fließt das Wasser in die meist auf beiden Seiten
angelegten, eigentlichen Wässerungs-, Riesel- oder Ueberschlagsrinnen D, D. Dieselben
erhalten zum Unterschiede von den zuweilen steil abgeböschten Vertheilungsgräben
senkrechte Wände und gar kein Gefälle, sie heißen daher auch Horizontalgräben oder
richtiger Horizontalrinnen. Ihre Breite beträgt 15--30 Ctm., ihre Tiefe soll nie
unter 8--13 Ctm. herabgehen. Ihre Länge kann bei ebenen Wiesenflächen bis zu
25 Meter, bei unebenen Flächen bis zu 6 Meter erreichen. Nur bei dieser An-
ordnung wird das Wasser der ganzen Länge nach über den untern Rand der Wässe-
rungsrinne austreten und die Hangfläche regelmäßig überrieseln. Beginnt das Wasser
nicht mehr gleichmäßig, sondern in einzelnen Bächlein über den Hang herabzufließen,
so ist es geboten, unterhalb der ersten, auf stark abhängigen Flächen meist in einer
Entfernung von 10--13 Meter, auf sanften Hängen bei 5--7 Meter, eine zweite
Wässerungsrinne von dem Vertheilgraben ausmünden zu lassen und so fort, bis der
ganze Hang mit Wässerungsrinnen versehen ist.

Zur vollständigen Ableitung des bereits benutzten Wassers werden am Fuße
eines jeden, oder bei wenig Wasser, eines jeden zweiten oder dritten Hanges, kleine
Auffangrinnen (Ablaufrinnen) d, d mit 1/4 Procent Gefälle ausgehoben. Dieselben
laufen parallel mit den Horizontalrinnen und erhalten am Anfange 10--15 Ctm.,
gegen ihr Ende 21--24 Ctm. Breite und eine Tiefe von 10--15 Ctm. Die nächste
Horizontalrinne wird von der oberhalb gelegenen Auffangrinne 0.5--1.0 Meter
entfernt gehalten.

Die Auffangrinnen führen das Wasser in einen gemeinschaftlichen Ableitungs-
graben c, c, der meist senkrecht auf die Auffangrinnen steht und parallel mit den
Vertheilungsgräben läuft. Aus den Ableitungsgräben gelangt das Wasser in den
Hauptabzugsgraben d, d. Für die Anlage der Ableitungsgräben und des Haupt-
abzugsgrabens gelten die Grundsätze, welche für die Entwässerung durch offene Gräben
Band I. S. 71 angegeben wurden.

Bei größeren Wiesenflächen und wenig Wasser wird das von den Abzugsgräben
aufgenommene Wasser tieferliegenden, aufgedämmten Zuleitungsgräben zugeführt, um
neuerdings zur Bewässerung verwendet zu werden. Die Wirksamkeit des Wassers
wird jedoch bei einem derartigen Etagenbau um so mehr abgeschwächt, je öfter das
Wasser zur Berieselung verwendet wurde; weshalb dafür Sorge getragen werden

Die Wieſen.
abtheilungen zuzuführen. Bei nicht zu ſtarkem Gefälle werden ſie von dem Haupt-
zuleitungsgraben aus in der Richtung des Hauptgefälles angelegt. Bei ſtarkem Gefälle
müſſen ſie dagegen ſchräg gegen das Hauptgefälle geführt werden. Ihre Breite und
Tiefe richtet ſich nach der zuzuführenden Waſſermenge; im Anfange erhalten ſie eine
Breite von 0.38—0.60 Meter und eine halb ſo große Tiefe. Gegen das Ende
ihres Laufes werden ſie, wie die Zuleitungsgräben, immer ſchmäler und ſeichter
gehalten, da ſie ihr Waſſer bereits abgegeben haben. Ihre Länge erreicht 30—38
und mehr Meter. Die Entfernung von einem Vertheilungsgraben zum andern iſt
nicht über 20—40 Meter zu bemeſſen. Das Einfließen des Waſſers aus dem
Zuleitungsgraben wird durch kleine Schleuſen oder durch Staubretter regulirt.

Von den Vertheilungsgräben fließt das Waſſer in die meiſt auf beiden Seiten
angelegten, eigentlichen Wäſſerungs-, Rieſel- oder Ueberſchlagsrinnen D, D. Dieſelben
erhalten zum Unterſchiede von den zuweilen ſteil abgeböſchten Vertheilungsgräben
ſenkrechte Wände und gar kein Gefälle, ſie heißen daher auch Horizontalgräben oder
richtiger Horizontalrinnen. Ihre Breite beträgt 15—30 Ctm., ihre Tiefe ſoll nie
unter 8—13 Ctm. herabgehen. Ihre Länge kann bei ebenen Wieſenflächen bis zu
25 Meter, bei unebenen Flächen bis zu 6 Meter erreichen. Nur bei dieſer An-
ordnung wird das Waſſer der ganzen Länge nach über den untern Rand der Wäſſe-
rungsrinne austreten und die Hangfläche regelmäßig überrieſeln. Beginnt das Waſſer
nicht mehr gleichmäßig, ſondern in einzelnen Bächlein über den Hang herabzufließen,
ſo iſt es geboten, unterhalb der erſten, auf ſtark abhängigen Flächen meiſt in einer
Entfernung von 10—13 Meter, auf ſanften Hängen bei 5—7 Meter, eine zweite
Wäſſerungsrinne von dem Vertheilgraben ausmünden zu laſſen und ſo fort, bis der
ganze Hang mit Wäſſerungsrinnen verſehen iſt.

Zur vollſtändigen Ableitung des bereits benutzten Waſſers werden am Fuße
eines jeden, oder bei wenig Waſſer, eines jeden zweiten oder dritten Hanges, kleine
Auffangrinnen (Ablaufrinnen) d, d mit ¼ Procent Gefälle ausgehoben. Dieſelben
laufen parallel mit den Horizontalrinnen und erhalten am Anfange 10—15 Ctm.,
gegen ihr Ende 21—24 Ctm. Breite und eine Tiefe von 10—15 Ctm. Die nächſte
Horizontalrinne wird von der oberhalb gelegenen Auffangrinne 0.5—1.0 Meter
entfernt gehalten.

Die Auffangrinnen führen das Waſſer in einen gemeinſchaftlichen Ableitungs-
graben c, c, der meiſt ſenkrecht auf die Auffangrinnen ſteht und parallel mit den
Vertheilungsgräben läuft. Aus den Ableitungsgräben gelangt das Waſſer in den
Hauptabzugsgraben d, d. Für die Anlage der Ableitungsgräben und des Haupt-
abzugsgrabens gelten die Grundſätze, welche für die Entwäſſerung durch offene Gräben
Band I. S. 71 angegeben wurden.

Bei größeren Wieſenflächen und wenig Waſſer wird das von den Abzugsgräben
aufgenommene Waſſer tieferliegenden, aufgedämmten Zuleitungsgräben zugeführt, um
neuerdings zur Bewäſſerung verwendet zu werden. Die Wirkſamkeit des Waſſers
wird jedoch bei einem derartigen Etagenbau um ſo mehr abgeſchwächt, je öfter das
Waſſer zur Berieſelung verwendet wurde; weshalb dafür Sorge getragen werden

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[237/0251] Die Wieſen. abtheilungen zuzuführen. Bei nicht zu ſtarkem Gefälle werden ſie von dem Haupt- zuleitungsgraben aus in der Richtung des Hauptgefälles angelegt. Bei ſtarkem Gefälle müſſen ſie dagegen ſchräg gegen das Hauptgefälle geführt werden. Ihre Breite und Tiefe richtet ſich nach der zuzuführenden Waſſermenge; im Anfange erhalten ſie eine Breite von 0.38—0.60 Meter und eine halb ſo große Tiefe. Gegen das Ende ihres Laufes werden ſie, wie die Zuleitungsgräben, immer ſchmäler und ſeichter gehalten, da ſie ihr Waſſer bereits abgegeben haben. Ihre Länge erreicht 30—38 und mehr Meter. Die Entfernung von einem Vertheilungsgraben zum andern iſt nicht über 20—40 Meter zu bemeſſen. Das Einfließen des Waſſers aus dem Zuleitungsgraben wird durch kleine Schleuſen oder durch Staubretter regulirt. Von den Vertheilungsgräben fließt das Waſſer in die meiſt auf beiden Seiten angelegten, eigentlichen Wäſſerungs-, Rieſel- oder Ueberſchlagsrinnen D, D. Dieſelben erhalten zum Unterſchiede von den zuweilen ſteil abgeböſchten Vertheilungsgräben ſenkrechte Wände und gar kein Gefälle, ſie heißen daher auch Horizontalgräben oder richtiger Horizontalrinnen. Ihre Breite beträgt 15—30 Ctm., ihre Tiefe ſoll nie unter 8—13 Ctm. herabgehen. Ihre Länge kann bei ebenen Wieſenflächen bis zu 25 Meter, bei unebenen Flächen bis zu 6 Meter erreichen. Nur bei dieſer An- ordnung wird das Waſſer der ganzen Länge nach über den untern Rand der Wäſſe- rungsrinne austreten und die Hangfläche regelmäßig überrieſeln. Beginnt das Waſſer nicht mehr gleichmäßig, ſondern in einzelnen Bächlein über den Hang herabzufließen, ſo iſt es geboten, unterhalb der erſten, auf ſtark abhängigen Flächen meiſt in einer Entfernung von 10—13 Meter, auf ſanften Hängen bei 5—7 Meter, eine zweite Wäſſerungsrinne von dem Vertheilgraben ausmünden zu laſſen und ſo fort, bis der ganze Hang mit Wäſſerungsrinnen verſehen iſt. Zur vollſtändigen Ableitung des bereits benutzten Waſſers werden am Fuße eines jeden, oder bei wenig Waſſer, eines jeden zweiten oder dritten Hanges, kleine Auffangrinnen (Ablaufrinnen) d, d mit ¼ Procent Gefälle ausgehoben. Dieſelben laufen parallel mit den Horizontalrinnen und erhalten am Anfange 10—15 Ctm., gegen ihr Ende 21—24 Ctm. Breite und eine Tiefe von 10—15 Ctm. Die nächſte Horizontalrinne wird von der oberhalb gelegenen Auffangrinne 0.5—1.0 Meter entfernt gehalten. Die Auffangrinnen führen das Waſſer in einen gemeinſchaftlichen Ableitungs- graben c, c, der meiſt ſenkrecht auf die Auffangrinnen ſteht und parallel mit den Vertheilungsgräben läuft. Aus den Ableitungsgräben gelangt das Waſſer in den Hauptabzugsgraben d, d. Für die Anlage der Ableitungsgräben und des Haupt- abzugsgrabens gelten die Grundſätze, welche für die Entwäſſerung durch offene Gräben Band I. S. 71 angegeben wurden. Bei größeren Wieſenflächen und wenig Waſſer wird das von den Abzugsgräben aufgenommene Waſſer tieferliegenden, aufgedämmten Zuleitungsgräben zugeführt, um neuerdings zur Bewäſſerung verwendet zu werden. Die Wirkſamkeit des Waſſers wird jedoch bei einem derartigen Etagenbau um ſo mehr abgeſchwächt, je öfter das Waſſer zur Berieſelung verwendet wurde; weshalb dafür Sorge getragen werden

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 2. Berlin, 1876, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft02_1876/251>, abgerufen am 29.03.2024.