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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876.

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Die Rindviehzucht.
Drüsensubstanz des Euters, welche nur von einer feinen weichen, mit kurzen, feinen
Haaren besetzten Haut (dem Milchspiegel) überzogen ist.

Als Zeichen der Mastfähigkeit gilt Frühreife und leichte Ernährung. Die
nicht nutzbaren Theile, wie der Kopf, die Beine, sollen am geringsten, der Rumpf
dagegen am stärksten entwickelt sein. Weitere Zeichen für Mastfähigkeit sind: Tiefe
Brust, geschmeidige, lose, leicht verschiebbare Haut; Neigung zum Fettansatze unter
derselben, an den Weichen, Kreuz, Rippen, neben der Schwanzwurzel (Fleischergriffe);
ruhiges, sanftes Temperament und gute Freßlust.

In Betreff der Zugtauglichkeit verlangt man von den Thieren Beweg-
lichkeit, Ausdauer, kräftige Lunge, normal gebaute, mittellange Beine mit starken,
breiten Knie- und Sprunggelenken und mit starken Knochen, entwickelte Sehnen mit
dicht anliegender Haut.

4. Die Ausführung der Zucht.

Die Thiere sollen so früh als dies mit Rücksicht auf ihre körperliche Ent-
wickelung möglich ist, zur Paarung zugelassen werden, um die Aufzuchtskosten mög-
lichst zu verringern.

Bei früh sich entwickelnden Racen, bei kräftiger Ernährung können die Stiere
mit 11/2--13/4 Jahre mäßig, nach 2 Jahren in vollem Gebrauche genommen
werden, bei langsamer sich entwickelnden Racen verwendet man die Stiere das erste
Mal erst nach 2 Jahren. Die Stiere werden nur ausnahmsweise, bei sehr werth-
vollen Zuchtthieren, über 5 Jahre zur Zucht beibehalten. Aeltere Stiere werden
zu schwerfällig, unfruchtbar, bösartig und lassen sich zur Mast nicht mehr ohne
Gefahr castriren.

Die Kühe werden etwas später, mit 13/4--2 Jahren, Shorthornkühe selbst mit
18, 19 Monaten, schwach genährte, zurückgebliebene, spätreife Thiere erst nach 2--21/2
Jahren zugelassen. Länger als 3 Jahre mit dem Zulassen zu warten, ist aus dem
Grunde nicht rathsam, weil die Kühe nicht mehr sicher trächtig werden und ihr
Milchertrag meist gering bleibt. Die Kühe sind so lange zuchttauglich, als sie genügend
Milch geben, gewöhnlich werden sie mit 6--10--12 Jahren, sehr gute Milcherinnen
mit 15--18 Jahren abgeschafft.

Der Zeitpunkt des Zulassens hängt von dem Brünstigwerden (rindern) der Kuh
ab. Die Kuh äußert ihr Verlangen nach dem Stiere durch Aufspringen auf andere
Thiere, durch unruhiges Verhalten, Anhalten der Milch, Verschmähen des Futters,
geröthete, angeschwollene Geschlechtstheile, Klaffen der Wurflefzen und durch Ausfließen
eines zähen, durchsichtigen Schleimes ans der Scheide. Nach der Geburt stellt sich
der Begattungstrieb wieder in einigen Wochen ein. Mit Rücksicht auf den Milch-
ertrag und die Schwächung der Kühe soll man dieselben, namentlich Erstlingskühe,
nicht vor 2--3 Monaten zulassen. Uebergangene oder nicht trächtig gewordene Kühe
rindern in 3 Wochen wieder. Die Brünstigkeit dauert 24--36 Stunden, in der
Mitte dieser Zeit wird der Sprung am sichersten erfolgen. Von der Anwendung den
Geschlechtstrieb erregender Mitteln, als der starken Fütterung mit Roggen, geschrotenem

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Die Rindviehzucht.
Drüſenſubſtanz des Euters, welche nur von einer feinen weichen, mit kurzen, feinen
Haaren beſetzten Haut (dem Milchſpiegel) überzogen iſt.

Als Zeichen der Maſtfähigkeit gilt Frühreife und leichte Ernährung. Die
nicht nutzbaren Theile, wie der Kopf, die Beine, ſollen am geringſten, der Rumpf
dagegen am ſtärkſten entwickelt ſein. Weitere Zeichen für Maſtfähigkeit ſind: Tiefe
Bruſt, geſchmeidige, loſe, leicht verſchiebbare Haut; Neigung zum Fettanſatze unter
derſelben, an den Weichen, Kreuz, Rippen, neben der Schwanzwurzel (Fleiſchergriffe);
ruhiges, ſanftes Temperament und gute Freßluſt.

In Betreff der Zugtauglichkeit verlangt man von den Thieren Beweg-
lichkeit, Ausdauer, kräftige Lunge, normal gebaute, mittellange Beine mit ſtarken,
breiten Knie- und Sprunggelenken und mit ſtarken Knochen, entwickelte Sehnen mit
dicht anliegender Haut.

4. Die Ausführung der Zucht.

Die Thiere ſollen ſo früh als dies mit Rückſicht auf ihre körperliche Ent-
wickelung möglich iſt, zur Paarung zugelaſſen werden, um die Aufzuchtskoſten mög-
lichſt zu verringern.

Bei früh ſich entwickelnden Racen, bei kräftiger Ernährung können die Stiere
mit 1½—1¾ Jahre mäßig, nach 2 Jahren in vollem Gebrauche genommen
werden, bei langſamer ſich entwickelnden Racen verwendet man die Stiere das erſte
Mal erſt nach 2 Jahren. Die Stiere werden nur ausnahmsweiſe, bei ſehr werth-
vollen Zuchtthieren, über 5 Jahre zur Zucht beibehalten. Aeltere Stiere werden
zu ſchwerfällig, unfruchtbar, bösartig und laſſen ſich zur Maſt nicht mehr ohne
Gefahr caſtriren.

Die Kühe werden etwas ſpäter, mit 1¾—2 Jahren, Shorthornkühe ſelbſt mit
18, 19 Monaten, ſchwach genährte, zurückgebliebene, ſpätreife Thiere erſt nach 2—2½
Jahren zugelaſſen. Länger als 3 Jahre mit dem Zulaſſen zu warten, iſt aus dem
Grunde nicht rathſam, weil die Kühe nicht mehr ſicher trächtig werden und ihr
Milchertrag meiſt gering bleibt. Die Kühe ſind ſo lange zuchttauglich, als ſie genügend
Milch geben, gewöhnlich werden ſie mit 6—10—12 Jahren, ſehr gute Milcherinnen
mit 15—18 Jahren abgeſchafft.

Der Zeitpunkt des Zulaſſens hängt von dem Brünſtigwerden (rindern) der Kuh
ab. Die Kuh äußert ihr Verlangen nach dem Stiere durch Aufſpringen auf andere
Thiere, durch unruhiges Verhalten, Anhalten der Milch, Verſchmähen des Futters,
geröthete, angeſchwollene Geſchlechtstheile, Klaffen der Wurflefzen und durch Ausfließen
eines zähen, durchſichtigen Schleimes ans der Scheide. Nach der Geburt ſtellt ſich
der Begattungstrieb wieder in einigen Wochen ein. Mit Rückſicht auf den Milch-
ertrag und die Schwächung der Kühe ſoll man dieſelben, namentlich Erſtlingskühe,
nicht vor 2—3 Monaten zulaſſen. Uebergangene oder nicht trächtig gewordene Kühe
rindern in 3 Wochen wieder. Die Brünſtigkeit dauert 24—36 Stunden, in der
Mitte dieſer Zeit wird der Sprung am ſicherſten erfolgen. Von der Anwendung den
Geſchlechtstrieb erregender Mitteln, als der ſtarken Fütterung mit Roggen, geſchrotenem

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[115/0131] Die Rindviehzucht. Drüſenſubſtanz des Euters, welche nur von einer feinen weichen, mit kurzen, feinen Haaren beſetzten Haut (dem Milchſpiegel) überzogen iſt. Als Zeichen der Maſtfähigkeit gilt Frühreife und leichte Ernährung. Die nicht nutzbaren Theile, wie der Kopf, die Beine, ſollen am geringſten, der Rumpf dagegen am ſtärkſten entwickelt ſein. Weitere Zeichen für Maſtfähigkeit ſind: Tiefe Bruſt, geſchmeidige, loſe, leicht verſchiebbare Haut; Neigung zum Fettanſatze unter derſelben, an den Weichen, Kreuz, Rippen, neben der Schwanzwurzel (Fleiſchergriffe); ruhiges, ſanftes Temperament und gute Freßluſt. In Betreff der Zugtauglichkeit verlangt man von den Thieren Beweg- lichkeit, Ausdauer, kräftige Lunge, normal gebaute, mittellange Beine mit ſtarken, breiten Knie- und Sprunggelenken und mit ſtarken Knochen, entwickelte Sehnen mit dicht anliegender Haut. 4. Die Ausführung der Zucht. Die Thiere ſollen ſo früh als dies mit Rückſicht auf ihre körperliche Ent- wickelung möglich iſt, zur Paarung zugelaſſen werden, um die Aufzuchtskoſten mög- lichſt zu verringern. Bei früh ſich entwickelnden Racen, bei kräftiger Ernährung können die Stiere mit 1½—1¾ Jahre mäßig, nach 2 Jahren in vollem Gebrauche genommen werden, bei langſamer ſich entwickelnden Racen verwendet man die Stiere das erſte Mal erſt nach 2 Jahren. Die Stiere werden nur ausnahmsweiſe, bei ſehr werth- vollen Zuchtthieren, über 5 Jahre zur Zucht beibehalten. Aeltere Stiere werden zu ſchwerfällig, unfruchtbar, bösartig und laſſen ſich zur Maſt nicht mehr ohne Gefahr caſtriren. Die Kühe werden etwas ſpäter, mit 1¾—2 Jahren, Shorthornkühe ſelbſt mit 18, 19 Monaten, ſchwach genährte, zurückgebliebene, ſpätreife Thiere erſt nach 2—2½ Jahren zugelaſſen. Länger als 3 Jahre mit dem Zulaſſen zu warten, iſt aus dem Grunde nicht rathſam, weil die Kühe nicht mehr ſicher trächtig werden und ihr Milchertrag meiſt gering bleibt. Die Kühe ſind ſo lange zuchttauglich, als ſie genügend Milch geben, gewöhnlich werden ſie mit 6—10—12 Jahren, ſehr gute Milcherinnen mit 15—18 Jahren abgeſchafft. Der Zeitpunkt des Zulaſſens hängt von dem Brünſtigwerden (rindern) der Kuh ab. Die Kuh äußert ihr Verlangen nach dem Stiere durch Aufſpringen auf andere Thiere, durch unruhiges Verhalten, Anhalten der Milch, Verſchmähen des Futters, geröthete, angeſchwollene Geſchlechtstheile, Klaffen der Wurflefzen und durch Ausfließen eines zähen, durchſichtigen Schleimes ans der Scheide. Nach der Geburt ſtellt ſich der Begattungstrieb wieder in einigen Wochen ein. Mit Rückſicht auf den Milch- ertrag und die Schwächung der Kühe ſoll man dieſelben, namentlich Erſtlingskühe, nicht vor 2—3 Monaten zulaſſen. Uebergangene oder nicht trächtig gewordene Kühe rindern in 3 Wochen wieder. Die Brünſtigkeit dauert 24—36 Stunden, in der Mitte dieſer Zeit wird der Sprung am ſicherſten erfolgen. Von der Anwendung den Geſchlechtstrieb erregender Mitteln, als der ſtarken Fütterung mit Roggen, geſchrotenem 8*

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft03_1876/131>, abgerufen am 19.04.2024.