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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

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XXI. Hauptstück.
völlige Ursache, oder nur zum Theil oder gar nicht
sey? etc. Man verfährt hiebey eben so, als wenn
man vermittelst einer Analogie die Ursache suchet
(§. 599. seqq.), und das in dem §. 608. von den Ur-
sachen des Blitzes gegebene Beyspiel mag auch hier
zur Erläuterung dienen. Denn die Analogie ge-
braucht man mehrentheils nur, um auf eine wahr-
scheinlichere Art die Ursache zu vermuthen, (§. 605.).
Eine solche Vermuthung aber hat hier ebenfalls statt,
und in beyden Fällen kann die (§. cit.) erwähnte Re-
gel Falsi gebraucht werden.

§. 662.

Wir können die Begriffe der Theile und des Gan-
zen (§. 578. seqq.), als die dritte Classe von Zeichen
und bedeuteten Sachen ansehen. Der Begriff eines
Ganzen gehöret nun überhaupt mit zum existiren
können
einer Sache, (§. 467. 465. 530.) Wenn
man demnach einzelne Theile findet, von denen man
weiß, daß sie irgend zu einem Ganzen gehören, und
ohne dasselbe nicht vorkommen, so kann man erstere
als ein Zeichen desselben ansehen, (§. 579. 650.).
Man sieht aber leicht, wie wir es oben (§. 583.) an-
gemerket haben, daß hiezu eine vorläufige Kenntniß
der Sache erfordert werde.

§. 663.

Es lassen sich aber außer den oben (§. 580.) ange-
gebene Arten von Ganzen, die wir im vorhergehen-
den bereits unständlicher betrachtet haben, noch die
Eintheilungen derselben in Absicht auf die Zeit an-
geben, wodurch ebenfalls specialere Bestimmungen,
Merkmale und Zeichen erhalten werden. Und da
haben wir

1°. Ganze,

XXI. Hauptſtuͤck.
voͤllige Urſache, oder nur zum Theil oder gar nicht
ſey? ꝛc. Man verfaͤhrt hiebey eben ſo, als wenn
man vermittelſt einer Analogie die Urſache ſuchet
(§. 599. ſeqq.), und das in dem §. 608. von den Ur-
ſachen des Blitzes gegebene Beyſpiel mag auch hier
zur Erlaͤuterung dienen. Denn die Analogie ge-
braucht man mehrentheils nur, um auf eine wahr-
ſcheinlichere Art die Urſache zu vermuthen, (§. 605.).
Eine ſolche Vermuthung aber hat hier ebenfalls ſtatt,
und in beyden Faͤllen kann die (§. cit.) erwaͤhnte Re-
gel Falſi gebraucht werden.

§. 662.

Wir koͤnnen die Begriffe der Theile und des Gan-
zen (§. 578. ſeqq.), als die dritte Claſſe von Zeichen
und bedeuteten Sachen anſehen. Der Begriff eines
Ganzen gehoͤret nun uͤberhaupt mit zum exiſtiren
koͤnnen
einer Sache, (§. 467. 465. 530.) Wenn
man demnach einzelne Theile findet, von denen man
weiß, daß ſie irgend zu einem Ganzen gehoͤren, und
ohne daſſelbe nicht vorkommen, ſo kann man erſtere
als ein Zeichen deſſelben anſehen, (§. 579. 650.).
Man ſieht aber leicht, wie wir es oben (§. 583.) an-
gemerket haben, daß hiezu eine vorlaͤufige Kenntniß
der Sache erfordert werde.

§. 663.

Es laſſen ſich aber außer den oben (§. 580.) ange-
gebene Arten von Ganzen, die wir im vorhergehen-
den bereits unſtaͤndlicher betrachtet haben, noch die
Eintheilungen derſelben in Abſicht auf die Zeit an-
geben, wodurch ebenfalls ſpecialere Beſtimmungen,
Merkmale und Zeichen erhalten werden. Und da
haben wir

1°. Ganze,
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[288/0296] XXI. Hauptſtuͤck. voͤllige Urſache, oder nur zum Theil oder gar nicht ſey? ꝛc. Man verfaͤhrt hiebey eben ſo, als wenn man vermittelſt einer Analogie die Urſache ſuchet (§. 599. ſeqq.), und das in dem §. 608. von den Ur- ſachen des Blitzes gegebene Beyſpiel mag auch hier zur Erlaͤuterung dienen. Denn die Analogie ge- braucht man mehrentheils nur, um auf eine wahr- ſcheinlichere Art die Urſache zu vermuthen, (§. 605.). Eine ſolche Vermuthung aber hat hier ebenfalls ſtatt, und in beyden Faͤllen kann die (§. cit.) erwaͤhnte Re- gel Falſi gebraucht werden. §. 662. Wir koͤnnen die Begriffe der Theile und des Gan- zen (§. 578. ſeqq.), als die dritte Claſſe von Zeichen und bedeuteten Sachen anſehen. Der Begriff eines Ganzen gehoͤret nun uͤberhaupt mit zum exiſtiren koͤnnen einer Sache, (§. 467. 465. 530.) Wenn man demnach einzelne Theile findet, von denen man weiß, daß ſie irgend zu einem Ganzen gehoͤren, und ohne daſſelbe nicht vorkommen, ſo kann man erſtere als ein Zeichen deſſelben anſehen, (§. 579. 650.). Man ſieht aber leicht, wie wir es oben (§. 583.) an- gemerket haben, daß hiezu eine vorlaͤufige Kenntniß der Sache erfordert werde. §. 663. Es laſſen ſich aber außer den oben (§. 580.) ange- gebene Arten von Ganzen, die wir im vorhergehen- den bereits unſtaͤndlicher betrachtet haben, noch die Eintheilungen derſelben in Abſicht auf die Zeit an- geben, wodurch ebenfalls ſpecialere Beſtimmungen, Merkmale und Zeichen erhalten werden. Und da haben wir 1°. Ganze,

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/296>, abgerufen am 23.04.2024.