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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

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Dreyßigstes Hauptstück.
Die Schranken.
§. 850.

Sofern man bey dem im vorhergehenden Haupt-
stücke betrachteten Aufsuchen des Einförmigen
bey den Größen und ihren Veränderungen dieses gleich-
sam aus einer Menge kleinerer Anomalien heraus
zieht, werden dadurch allerdings allgemeinere und
einfachere Gesetze zur Bestimmung solcher Größen ge-
funden, und dieses giebt, wie wir erst angemerket
haben (§. 849.), die Anlage zu der Theorie dersel-
ben. Es ist aber auch nur die erste Anlage dazu,
und wenn sie nicht weiter getrieben wird, so giebt sie
auch nur das Allgemeine der Sache, und die Größe
derselben in jedem besondern Fall auch nur beyläufig
an, weil man noch der Anomalien Rechnung tragen
muß, und so lange diese nicht ebenfalls auf eine The-
orie gebracht sind, so lange kann man auch in jedem
besondern Fall nicht wissen, welche davon statt findet,
wie groß sie ist, und wie viel folglich die nach dem
einförmigen Gesetze allein heraus gebrachte Berech-
nung von der Erfahrung abweichet.

§. 851.

Dieses ist nun auch dermalen noch der Fall, in
welchem sich die angewandte Mathematic durchaus
befindet. Alle Theorien in derselben gründen sich
schlechthin nur auf solche einfachere und allgemeinere
Einförmigkeiten, und man hat sich noch immer da-

mit
Dreyßigſtes Hauptſtuͤck.
Die Schranken.
§. 850.

Sofern man bey dem im vorhergehenden Haupt-
ſtuͤcke betrachteten Aufſuchen des Einfoͤrmigen
bey den Groͤßen und ihren Veraͤnderungen dieſes gleich-
ſam aus einer Menge kleinerer Anomalien heraus
zieht, werden dadurch allerdings allgemeinere und
einfachere Geſetze zur Beſtimmung ſolcher Groͤßen ge-
funden, und dieſes giebt, wie wir erſt angemerket
haben (§. 849.), die Anlage zu der Theorie derſel-
ben. Es iſt aber auch nur die erſte Anlage dazu,
und wenn ſie nicht weiter getrieben wird, ſo giebt ſie
auch nur das Allgemeine der Sache, und die Groͤße
derſelben in jedem beſondern Fall auch nur beylaͤufig
an, weil man noch der Anomalien Rechnung tragen
muß, und ſo lange dieſe nicht ebenfalls auf eine The-
orie gebracht ſind, ſo lange kann man auch in jedem
beſondern Fall nicht wiſſen, welche davon ſtatt findet,
wie groß ſie iſt, und wie viel folglich die nach dem
einfoͤrmigen Geſetze allein heraus gebrachte Berech-
nung von der Erfahrung abweichet.

§. 851.

Dieſes iſt nun auch dermalen noch der Fall, in
welchem ſich die angewandte Mathematic durchaus
befindet. Alle Theorien in derſelben gruͤnden ſich
ſchlechthin nur auf ſolche einfachere und allgemeinere
Einfoͤrmigkeiten, und man hat ſich noch immer da-

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[477/0485] Dreyßigſtes Hauptſtuͤck. Die Schranken. §. 850. Sofern man bey dem im vorhergehenden Haupt- ſtuͤcke betrachteten Aufſuchen des Einfoͤrmigen bey den Groͤßen und ihren Veraͤnderungen dieſes gleich- ſam aus einer Menge kleinerer Anomalien heraus zieht, werden dadurch allerdings allgemeinere und einfachere Geſetze zur Beſtimmung ſolcher Groͤßen ge- funden, und dieſes giebt, wie wir erſt angemerket haben (§. 849.), die Anlage zu der Theorie derſel- ben. Es iſt aber auch nur die erſte Anlage dazu, und wenn ſie nicht weiter getrieben wird, ſo giebt ſie auch nur das Allgemeine der Sache, und die Groͤße derſelben in jedem beſondern Fall auch nur beylaͤufig an, weil man noch der Anomalien Rechnung tragen muß, und ſo lange dieſe nicht ebenfalls auf eine The- orie gebracht ſind, ſo lange kann man auch in jedem beſondern Fall nicht wiſſen, welche davon ſtatt findet, wie groß ſie iſt, und wie viel folglich die nach dem einfoͤrmigen Geſetze allein heraus gebrachte Berech- nung von der Erfahrung abweichet. §. 851. Dieſes iſt nun auch dermalen noch der Fall, in welchem ſich die angewandte Mathematic durchaus befindet. Alle Theorien in derſelben gruͤnden ſich ſchlechthin nur auf ſolche einfachere und allgemeinere Einfoͤrmigkeiten, und man hat ſich noch immer da- mit

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 477. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/485>, abgerufen am 28.03.2024.