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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

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geben, was demselben in dieser so absoluten Allge-
meinheit betrachtet, noch zukomme (§. 2.), so wird
nun an sich schon wenig übrig bleiben, um so mehr,
da man bey dem Abstrahiren ohnehin alles speciale
so wegläßt, daß man es nachgehends kaum mehr
finden kann, (§. 194. 500.). Dieses sollte aber nicht
seyn. Wir können nunmehr erzählungsweise anfüh-
ren, wie man hiebey verfahren, und dieses wird zu-
gleich dienen, den Unterschied der bisherigen On-
tologien und ihrer Ordnung von der gegenwärtigen
kenntlich zu machen, und gleichsam mit einem An-
blicke vor Augen zu legen.

§. 519.

Man fängt bey dem Unterschiede des Etwas und
Nichts, das will sagen, des Gedenkbaren und
des bloß symbolischen (§. 288.) an, und machet
den Satz des Widerspruches zu der Gränzlinie zwi-
schen beyden (§. 502.). Gleich darauf ließ man in
den neuern Grundlehren die Theorie des zureichenden
Grundes folgen, (§. 469. seqq.). Und nach diesem
betrachtete man den Begriff eines Dinges (Ens),
weil man diesen Begriff so bestimmte, daß das exi-
stiren können
mit dazu genommen wurde, so daß
jedes Ding metaphysische Wahrheit haben muß-
te (§. 288. 297.), welche man aber aus einer ange-
nommenen Definition (§. 304.), als einem jeden Din-
ge zukommend zu beweisen suchte. Nunmehr war es
um die Eigenschaften, Affectiones, Prädicata eines
so abstracten Dinges zu thun, welche man bey dem
Abstrahiren weggelassen hatte. Da nun auf diese
Art in dem abstracten Begriffe fast nichts benennba-
res mehr zurückbliebe, so kehrte man zu den Indiui-
duis
zurücke, und zwar um desto natürlicher, weil

bey

XVI. Hauptſtuͤck.
geben, was demſelben in dieſer ſo abſoluten Allge-
meinheit betrachtet, noch zukomme (§. 2.), ſo wird
nun an ſich ſchon wenig uͤbrig bleiben, um ſo mehr,
da man bey dem Abſtrahiren ohnehin alles ſpeciale
ſo weglaͤßt, daß man es nachgehends kaum mehr
finden kann, (§. 194. 500.). Dieſes ſollte aber nicht
ſeyn. Wir koͤnnen nunmehr erzaͤhlungsweiſe anfuͤh-
ren, wie man hiebey verfahren, und dieſes wird zu-
gleich dienen, den Unterſchied der bisherigen On-
tologien und ihrer Ordnung von der gegenwaͤrtigen
kenntlich zu machen, und gleichſam mit einem An-
blicke vor Augen zu legen.

§. 519.

Man faͤngt bey dem Unterſchiede des Etwas und
Nichts, das will ſagen, des Gedenkbaren und
des bloß ſymboliſchen (§. 288.) an, und machet
den Satz des Widerſpruches zu der Graͤnzlinie zwi-
ſchen beyden (§. 502.). Gleich darauf ließ man in
den neuern Grundlehren die Theorie des zureichenden
Grundes folgen, (§. 469. ſeqq.). Und nach dieſem
betrachtete man den Begriff eines Dinges (Ens),
weil man dieſen Begriff ſo beſtimmte, daß das exi-
ſtiren koͤnnen
mit dazu genommen wurde, ſo daß
jedes Ding metaphyſiſche Wahrheit haben muß-
te (§. 288. 297.), welche man aber aus einer ange-
nommenen Definition (§. 304.), als einem jeden Din-
ge zukommend zu beweiſen ſuchte. Nunmehr war es
um die Eigenſchaften, Affectiones, Praͤdicata eines
ſo abſtracten Dinges zu thun, welche man bey dem
Abſtrahiren weggelaſſen hatte. Da nun auf dieſe
Art in dem abſtracten Begriffe faſt nichts benennba-
res mehr zuruͤckbliebe, ſo kehrte man zu den Indiui-
duis
zuruͤcke, und zwar um deſto natuͤrlicher, weil

bey
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[136/0144] XVI. Hauptſtuͤck. geben, was demſelben in dieſer ſo abſoluten Allge- meinheit betrachtet, noch zukomme (§. 2.), ſo wird nun an ſich ſchon wenig uͤbrig bleiben, um ſo mehr, da man bey dem Abſtrahiren ohnehin alles ſpeciale ſo weglaͤßt, daß man es nachgehends kaum mehr finden kann, (§. 194. 500.). Dieſes ſollte aber nicht ſeyn. Wir koͤnnen nunmehr erzaͤhlungsweiſe anfuͤh- ren, wie man hiebey verfahren, und dieſes wird zu- gleich dienen, den Unterſchied der bisherigen On- tologien und ihrer Ordnung von der gegenwaͤrtigen kenntlich zu machen, und gleichſam mit einem An- blicke vor Augen zu legen. §. 519. Man faͤngt bey dem Unterſchiede des Etwas und Nichts, das will ſagen, des Gedenkbaren und des bloß ſymboliſchen (§. 288.) an, und machet den Satz des Widerſpruches zu der Graͤnzlinie zwi- ſchen beyden (§. 502.). Gleich darauf ließ man in den neuern Grundlehren die Theorie des zureichenden Grundes folgen, (§. 469. ſeqq.). Und nach dieſem betrachtete man den Begriff eines Dinges (Ens), weil man dieſen Begriff ſo beſtimmte, daß das exi- ſtiren koͤnnen mit dazu genommen wurde, ſo daß jedes Ding metaphyſiſche Wahrheit haben muß- te (§. 288. 297.), welche man aber aus einer ange- nommenen Definition (§. 304.), als einem jeden Din- ge zukommend zu beweiſen ſuchte. Nunmehr war es um die Eigenſchaften, Affectiones, Praͤdicata eines ſo abſtracten Dinges zu thun, welche man bey dem Abſtrahiren weggelaſſen hatte. Da nun auf dieſe Art in dem abſtracten Begriffe faſt nichts benennba- res mehr zuruͤckbliebe, ſo kehrte man zu den Indiui- duis zuruͤcke, und zwar um deſto natuͤrlicher, weil bey

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/144>, abgerufen am 18.04.2024.