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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

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Die Gleichartigkeit.
Bemerkung, daß die Dinge in diesem oder jenem
Stücke gleichartig sind, bewenden läßt, und die Din-
ge dessen unerachtet mehrentheils in ganz verschiedene
Classen vertheilet, zumal, wenn sie in allem übrigen
verschieden sind. Jn dieser Absicht wird der erst er-
wähnte vierte Satz des §. 141. bestimmter so vorge-
tragen, daß die Dinge gleichartig sind, die sich
nur durch die Größe unterscheiden lassen, und
daß, in welcher einzeln Absicht sie sich nur
durch die Größe unterscheiden lassen, sie aller-
dings, aller übrigen Unterschiede unerachtet,
in eben dieser einzeln Absicht gleichartig sind.

Mit solchen einzeln Absichten kann man sich der Aus-
messung halber begnügen, und zwar um so viel desto
mehr, weil nicht nur die Ausmessung in jeder beson-
ders vorgenommen wird (§. 717.), sondern weil man,
wenigstens in der wirklichen Welt nicht zwey Dinge
findet, die in allen Absichten betrachtet, gleichartig
wären (§. 130.), und weil überdieß der Philosoph die
absolute Gleichartigkeit ohne Verwirrung nicht weiter
ausdehnen kann, als sie der Mathematiker zur Aus-
messung und Berechnung tauglich findet, (§. 458. 455.).

§. 812.

Ungeachtet man aber da, wo es um das Addiren
und Subtrahiren, und um die Vergleichung der
Summen und Differenzen der Größen zu thun ist,
dieselben nothwendig und im strengsten Verstande
gleichartig nehmen muß; so hat man dennoch in der
Mathematic Mittel gefunden, auch ungleichartige
Größen, so zu vergleichen, daß sich die einen ver-
mittelst der andern bestimmen lassen. Um dieses
mit der behörigen Deutlichkeit ins Licht zu setzen,
werden wir den Unterschied zwischen dem, was man

eigentlich
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Die Gleichartigkeit.
Bemerkung, daß die Dinge in dieſem oder jenem
Stuͤcke gleichartig ſind, bewenden laͤßt, und die Din-
ge deſſen unerachtet mehrentheils in ganz verſchiedene
Claſſen vertheilet, zumal, wenn ſie in allem uͤbrigen
verſchieden ſind. Jn dieſer Abſicht wird der erſt er-
waͤhnte vierte Satz des §. 141. beſtimmter ſo vorge-
tragen, daß die Dinge gleichartig ſind, die ſich
nur durch die Groͤße unterſcheiden laſſen, und
daß, in welcher einzeln Abſicht ſie ſich nur
durch die Groͤße unterſcheiden laſſen, ſie aller-
dings, aller uͤbrigen Unterſchiede unerachtet,
in eben dieſer einzeln Abſicht gleichartig ſind.

Mit ſolchen einzeln Abſichten kann man ſich der Aus-
meſſung halber begnuͤgen, und zwar um ſo viel deſto
mehr, weil nicht nur die Ausmeſſung in jeder beſon-
ders vorgenommen wird (§. 717.), ſondern weil man,
wenigſtens in der wirklichen Welt nicht zwey Dinge
findet, die in allen Abſichten betrachtet, gleichartig
waͤren (§. 130.), und weil uͤberdieß der Philoſoph die
abſolute Gleichartigkeit ohne Verwirrung nicht weiter
ausdehnen kann, als ſie der Mathematiker zur Aus-
meſſung und Berechnung tauglich findet, (§. 458. 455.).

§. 812.

Ungeachtet man aber da, wo es um das Addiren
und Subtrahiren, und um die Vergleichung der
Summen und Differenzen der Groͤßen zu thun iſt,
dieſelben nothwendig und im ſtrengſten Verſtande
gleichartig nehmen muß; ſo hat man dennoch in der
Mathematic Mittel gefunden, auch ungleichartige
Groͤßen, ſo zu vergleichen, daß ſich die einen ver-
mittelſt der andern beſtimmen laſſen. Um dieſes
mit der behoͤrigen Deutlichkeit ins Licht zu ſetzen,
werden wir den Unterſchied zwiſchen dem, was man

eigentlich
E e 4
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[439/0447] Die Gleichartigkeit. Bemerkung, daß die Dinge in dieſem oder jenem Stuͤcke gleichartig ſind, bewenden laͤßt, und die Din- ge deſſen unerachtet mehrentheils in ganz verſchiedene Claſſen vertheilet, zumal, wenn ſie in allem uͤbrigen verſchieden ſind. Jn dieſer Abſicht wird der erſt er- waͤhnte vierte Satz des §. 141. beſtimmter ſo vorge- tragen, daß die Dinge gleichartig ſind, die ſich nur durch die Groͤße unterſcheiden laſſen, und daß, in welcher einzeln Abſicht ſie ſich nur durch die Groͤße unterſcheiden laſſen, ſie aller- dings, aller uͤbrigen Unterſchiede unerachtet, in eben dieſer einzeln Abſicht gleichartig ſind. Mit ſolchen einzeln Abſichten kann man ſich der Aus- meſſung halber begnuͤgen, und zwar um ſo viel deſto mehr, weil nicht nur die Ausmeſſung in jeder beſon- ders vorgenommen wird (§. 717.), ſondern weil man, wenigſtens in der wirklichen Welt nicht zwey Dinge findet, die in allen Abſichten betrachtet, gleichartig waͤren (§. 130.), und weil uͤberdieß der Philoſoph die abſolute Gleichartigkeit ohne Verwirrung nicht weiter ausdehnen kann, als ſie der Mathematiker zur Aus- meſſung und Berechnung tauglich findet, (§. 458. 455.). §. 812. Ungeachtet man aber da, wo es um das Addiren und Subtrahiren, und um die Vergleichung der Summen und Differenzen der Groͤßen zu thun iſt, dieſelben nothwendig und im ſtrengſten Verſtande gleichartig nehmen muß; ſo hat man dennoch in der Mathematic Mittel gefunden, auch ungleichartige Groͤßen, ſo zu vergleichen, daß ſich die einen ver- mittelſt der andern beſtimmen laſſen. Um dieſes mit der behoͤrigen Deutlichkeit ins Licht zu ſetzen, werden wir den Unterſchied zwiſchen dem, was man eigentlich E e 4

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 439. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/447>, abgerufen am 29.03.2024.