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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

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Das Einförmige.
und diese Frage löset sich immer in die auf, wie fern
bey solchen kleinern Anomalien entweder wirklich et-
was Gleichförmiges sey, oder wie fern es wenigstens
um die Rechnung nicht gar zu sehr zu verwickeln,
ohne merklichen Fehler angenommen werden könne?
Diese letztere Frage ist nun um desto zuläßiger, weil
es in Absicht auf den Gebrauch sehr natürlich ist, von
allen solchen kleinern Unrichtigkeiten und Anomalien
zu abstrahiren, die einzeln oder auch mehrere zusam-
men genommen von uns schlechthin nicht bemerket,
oder wenn sie bemerkbar sind, in Ansehung der vor-
habenden Absicht, aus der Acht gelassen werden
können.

§. 838.

Man sieht nun leicht, daß es hiebey darauf an-
kömmt, wie fern solche kleinere Anomalien, theils
einander compensiren, theils auch, wie fern sie ent-
weder gleichförmig vertheilet sind, oder als nach ei-
nem gleichförmigen Gesetze vertheilet angesehen wer-
den können, so daß, wenn sie auch in der That nicht
genau so vertheilet sind, dennoch dabey ein solcher
Ersatz statt finde, daß die Anomalien in den Erfolg
der Rechnung keinen merklichen Einfluß haben. Al-
les dieses muß nun aus der Betrachtung der Natur
der Sache und der Umstände erörtert werden, und
dazu können verschiedene allgemeinere Sätze verhel-
fen, die theils von der Vielfältigkeit der wirkenden
Ursachen und individualen Umstände, theils auch
eben deswegen von dem Unterschiede der gesetzlichen
und der localen Ordnung (§. 327.) hergenommen sind,
und aus diesem Grunde die Berechnung der Wahr-
scheinlichkeit dabey anwendbar machen. Man hat
aber allerdings hiebey die größern Anomalien, die
etwann auch wenig an der Zahl sind, von den klei-

nern
Lamb. Archit. II. B. G g

Das Einfoͤrmige.
und dieſe Frage loͤſet ſich immer in die auf, wie fern
bey ſolchen kleinern Anomalien entweder wirklich et-
was Gleichfoͤrmiges ſey, oder wie fern es wenigſtens
um die Rechnung nicht gar zu ſehr zu verwickeln,
ohne merklichen Fehler angenommen werden koͤnne?
Dieſe letztere Frage iſt nun um deſto zulaͤßiger, weil
es in Abſicht auf den Gebrauch ſehr natuͤrlich iſt, von
allen ſolchen kleinern Unrichtigkeiten und Anomalien
zu abſtrahiren, die einzeln oder auch mehrere zuſam-
men genommen von uns ſchlechthin nicht bemerket,
oder wenn ſie bemerkbar ſind, in Anſehung der vor-
habenden Abſicht, aus der Acht gelaſſen werden
koͤnnen.

§. 838.

Man ſieht nun leicht, daß es hiebey darauf an-
koͤmmt, wie fern ſolche kleinere Anomalien, theils
einander compenſiren, theils auch, wie fern ſie ent-
weder gleichfoͤrmig vertheilet ſind, oder als nach ei-
nem gleichfoͤrmigen Geſetze vertheilet angeſehen wer-
den koͤnnen, ſo daß, wenn ſie auch in der That nicht
genau ſo vertheilet ſind, dennoch dabey ein ſolcher
Erſatz ſtatt finde, daß die Anomalien in den Erfolg
der Rechnung keinen merklichen Einfluß haben. Al-
les dieſes muß nun aus der Betrachtung der Natur
der Sache und der Umſtaͤnde eroͤrtert werden, und
dazu koͤnnen verſchiedene allgemeinere Saͤtze verhel-
fen, die theils von der Vielfaͤltigkeit der wirkenden
Urſachen und individualen Umſtaͤnde, theils auch
eben deswegen von dem Unterſchiede der geſetzlichen
und der localen Ordnung (§. 327.) hergenommen ſind,
und aus dieſem Grunde die Berechnung der Wahr-
ſcheinlichkeit dabey anwendbar machen. Man hat
aber allerdings hiebey die groͤßern Anomalien, die
etwann auch wenig an der Zahl ſind, von den klei-

nern
Lamb. Archit. II. B. G g
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[465/0473] Das Einfoͤrmige. und dieſe Frage loͤſet ſich immer in die auf, wie fern bey ſolchen kleinern Anomalien entweder wirklich et- was Gleichfoͤrmiges ſey, oder wie fern es wenigſtens um die Rechnung nicht gar zu ſehr zu verwickeln, ohne merklichen Fehler angenommen werden koͤnne? Dieſe letztere Frage iſt nun um deſto zulaͤßiger, weil es in Abſicht auf den Gebrauch ſehr natuͤrlich iſt, von allen ſolchen kleinern Unrichtigkeiten und Anomalien zu abſtrahiren, die einzeln oder auch mehrere zuſam- men genommen von uns ſchlechthin nicht bemerket, oder wenn ſie bemerkbar ſind, in Anſehung der vor- habenden Abſicht, aus der Acht gelaſſen werden koͤnnen. §. 838. Man ſieht nun leicht, daß es hiebey darauf an- koͤmmt, wie fern ſolche kleinere Anomalien, theils einander compenſiren, theils auch, wie fern ſie ent- weder gleichfoͤrmig vertheilet ſind, oder als nach ei- nem gleichfoͤrmigen Geſetze vertheilet angeſehen wer- den koͤnnen, ſo daß, wenn ſie auch in der That nicht genau ſo vertheilet ſind, dennoch dabey ein ſolcher Erſatz ſtatt finde, daß die Anomalien in den Erfolg der Rechnung keinen merklichen Einfluß haben. Al- les dieſes muß nun aus der Betrachtung der Natur der Sache und der Umſtaͤnde eroͤrtert werden, und dazu koͤnnen verſchiedene allgemeinere Saͤtze verhel- fen, die theils von der Vielfaͤltigkeit der wirkenden Urſachen und individualen Umſtaͤnde, theils auch eben deswegen von dem Unterſchiede der geſetzlichen und der localen Ordnung (§. 327.) hergenommen ſind, und aus dieſem Grunde die Berechnung der Wahr- ſcheinlichkeit dabey anwendbar machen. Man hat aber allerdings hiebey die groͤßern Anomalien, die etwann auch wenig an der Zahl ſind, von den klei- nern Lamb. Archit. II. B. G g

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/473>, abgerufen am 29.03.2024.