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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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Siebenter Theil.
Abarten des Schachspieles.

Siebenundvierzigstes Kapitel.
Die eigentlichen Abarten.

§. 329. Für die eigentlichen Abarten gilt als Haupt-
bedingung eine wesentliche Abänderung am Materiale des
gewöhnlichen Schachspieles. Vorzüglich wird davon die Ein-
richtung und Grösse des Brettes sodann auch die Anzahl
der Figuren betroffen, doch bleiben die Eigenschaften der
letzteren, also namentlich die Gangweise, unverändert. Durch
solche mehr oder weniger wesentliche Aenderung des Ma-
terials unterscheiden sich diese Arten des Spieles von den
im siebenten Kapitel angedeuteten geschichtlich begründeten
Abarten, welche nur in der besonderen Fassung einzelner
Grundregeln abweichen, namentlich der Privilegien der Figuren,
wie sie durch die Ausbildung des Spieles bei verschiedenen
Nationen und Ortschaften (namentlich in Indien selbst, in
Italien, im deutschen Dorfe Ströbeck u. a.) entstanden sind.
Auf der andern Seite stehen jenen eigentlichen Abarten des
Spieles noch gewisse mit dem Schach verwandte oder ihm
ähnliche Spiele gegenüber, welche auf einer durchgreifenden
Abänderung am Material, vorzüglich auf Begründung neuer
Arten von Figuren, beruhen.

§. 330. Eine Vergrösserung des Brettes bei Bewahrung
der gewöhnlichen Figuren des Zweischach führte zur Ver-
mehrung der spielenden Personen oder Vervielfältigung der
Parteien. Daraus hat man die eigenthümlichen Abarten des
Dreischach und Vierschach abgeleitet, ja in manchen Gegen-
den ein sogenanntes Sechsschach gebildet. Am wenigsten
Anklang hat das Dreischach gefunden; ein sonderbar zuge-
schnittenes Bret dient ihm als Grundlage und, da sämmtliche
drei Parteien gegen einander feindlich operiren, sind die
Regeln und die Aufstellung der Figuren so complicirt, dass

Siebenter Theil.
Abarten des Schachspieles.

Siebenundvierzigstes Kapitel.
Die eigentlichen Abarten.

§. 329. Für die eigentlichen Abarten gilt als Haupt-
bedingung eine wesentliche Abänderung am Materiale des
gewöhnlichen Schachspieles. Vorzüglich wird davon die Ein-
richtung und Grösse des Brettes sodann auch die Anzahl
der Figuren betroffen, doch bleiben die Eigenschaften der
letzteren, also namentlich die Gangweise, unverändert. Durch
solche mehr oder weniger wesentliche Aenderung des Ma-
terials unterscheiden sich diese Arten des Spieles von den
im siebenten Kapitel angedeuteten geschichtlich begründeten
Abarten, welche nur in der besonderen Fassung einzelner
Grundregeln abweichen, namentlich der Privilegien der Figuren,
wie sie durch die Ausbildung des Spieles bei verschiedenen
Nationen und Ortschaften (namentlich in Indien selbst, in
Italien, im deutschen Dorfe Ströbeck u. a.) entstanden sind.
Auf der andern Seite stehen jenen eigentlichen Abarten des
Spieles noch gewisse mit dem Schach verwandte oder ihm
ähnliche Spiele gegenüber, welche auf einer durchgreifenden
Abänderung am Material, vorzüglich auf Begründung neuer
Arten von Figuren, beruhen.

§. 330. Eine Vergrösserung des Brettes bei Bewahrung
der gewöhnlichen Figuren des Zweischach führte zur Ver-
mehrung der spielenden Personen oder Vervielfältigung der
Parteien. Daraus hat man die eigenthümlichen Abarten des
Dreischach und Vierschach abgeleitet, ja in manchen Gegen-
den ein sogenanntes Sechsschach gebildet. Am wenigsten
Anklang hat das Dreischach gefunden; ein sonderbar zuge-
schnittenes Bret dient ihm als Grundlage und, da sämmtliche
drei Parteien gegen einander feindlich operiren, sind die
Regeln und die Aufstellung der Figuren so complicirt, dass

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[187/0199] Siebenter Theil. Abarten des Schachspieles. Siebenundvierzigstes Kapitel. Die eigentlichen Abarten. §. 329. Für die eigentlichen Abarten gilt als Haupt- bedingung eine wesentliche Abänderung am Materiale des gewöhnlichen Schachspieles. Vorzüglich wird davon die Ein- richtung und Grösse des Brettes sodann auch die Anzahl der Figuren betroffen, doch bleiben die Eigenschaften der letzteren, also namentlich die Gangweise, unverändert. Durch solche mehr oder weniger wesentliche Aenderung des Ma- terials unterscheiden sich diese Arten des Spieles von den im siebenten Kapitel angedeuteten geschichtlich begründeten Abarten, welche nur in der besonderen Fassung einzelner Grundregeln abweichen, namentlich der Privilegien der Figuren, wie sie durch die Ausbildung des Spieles bei verschiedenen Nationen und Ortschaften (namentlich in Indien selbst, in Italien, im deutschen Dorfe Ströbeck u. a.) entstanden sind. Auf der andern Seite stehen jenen eigentlichen Abarten des Spieles noch gewisse mit dem Schach verwandte oder ihm ähnliche Spiele gegenüber, welche auf einer durchgreifenden Abänderung am Material, vorzüglich auf Begründung neuer Arten von Figuren, beruhen. §. 330. Eine Vergrösserung des Brettes bei Bewahrung der gewöhnlichen Figuren des Zweischach führte zur Ver- mehrung der spielenden Personen oder Vervielfältigung der Parteien. Daraus hat man die eigenthümlichen Abarten des Dreischach und Vierschach abgeleitet, ja in manchen Gegen- den ein sogenanntes Sechsschach gebildet. Am wenigsten Anklang hat das Dreischach gefunden; ein sonderbar zuge- schnittenes Bret dient ihm als Grundlage und, da sämmtliche drei Parteien gegen einander feindlich operiren, sind die Regeln und die Aufstellung der Figuren so complicirt, dass

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/199>, abgerufen am 28.03.2024.