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Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 1. Wien, 1891.

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Die Donauhäfen.
Berliner Vertrage ist auch Rumänien in der europäischen Donaucom-
mission durch einen Delegirten vertreten. Die Aufgabe derselben
besteht in der Beseitigung der Schiffahrtshindernisse im Arme der
Sulina und an der Mündung, sowie in der stetigen Verbesserung des
Fahrwassers und in der Instandhaltung der ausgeführten Arbeiten.

Der europäischen Donau-Commission steht das Recht zu, fixe,
durch Stimmenmehrheit festzustellende Gebühren einzuheben, sowie
die Schiffahrts- und Flusspolizei auf Grund der im eigenen Wirkungs-
kreise zu erlassenden Reglements auszuüben. Infolge der Bestimmun-
gen des Londoner Vertrages vom 10. März 1883 (Art. I) erstreckt
sich die Jurisdiction der europäischen Donau-Commission gegenwärtig
auf den Stromlauf von Braila bis zur Mündung des Sulina-Armes
einschliesslich des Hafengebietes von Sulina.

Die Einnahmen der Commission erreichten 1888 2,077.110 Francs,
die höchste Ziffer seit deren Bestande, obwohl seit 1865 die Tarife
wiederholt herabgesetzt wurden, so 1881, 1883, 1885, 1888. Seit
1881 sind Schiffe von 100 Tonnen und darunter, seit 1885 solche
von 200 Tonnen und darunter von den Abgaben befreit.

Consulate: Belgien, Dänemark, Deutsches Reich, Frankreich, Griechen-
land, Grossbritannien, Italien, Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Russland, Schweden
und Norwegen, Schweiz, Türkei.

Braila.

Braila, türkisch Ibrahil genannt, ist neben Galatz der wichtigste
Handelsplatz an der unteren Donau, und da nur die geringe Entfernung
von 22 km die beiden Häfen trennt, so stehen dieselben in vielfachen
Beziehungen unter dem Drucke einer lebhaften Rivalität. Diesem Um-
stande ist es wohl zuzuschreiben, dass Braila ebenfalls ein mit den-
selben Anstalten ausgestattetes Hafenbassin von denselben Dimensionen
als Geschenk der Regierung erhält, wie wir selbes bei Galatz be-
schrieben haben. Die Stadt zählt 28.000 Einwohner und zeichnet sich
durch hübsche geregelte Strassen nach westländischem Begriffe aus.
Längs des Quais findet man den ganzen Apparat eines emsig be-
triebenen Handels vereinigt.

Braila, oberhalb der letzten Strombeuge der Donau gelegen, ist
Rumäniens erster Exporthafen und hat unter allen Hafenstädten des
Landes durch die Ableitung des Eisenbahnverkehres von den Grenzen
der österreichisch-ungarischen Monarchie am meisten gewonnen. Dies
verdankt die Stadt hauptsächlich ihrer günstigen Lage als letzter für
grosse Seeschiffe erreichbarer Donauhafen, dann den Verbesserungen

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Die Donauhäfen.
Berliner Vertrage ist auch Rumänien in der europäischen Donaucom-
mission durch einen Delegirten vertreten. Die Aufgabe derselben
besteht in der Beseitigung der Schiffahrtshindernisse im Arme der
Sulina und an der Mündung, sowie in der stetigen Verbesserung des
Fahrwassers und in der Instandhaltung der ausgeführten Arbeiten.

Der europäischen Donau-Commission steht das Recht zu, fixe,
durch Stimmenmehrheit festzustellende Gebühren einzuheben, sowie
die Schiffahrts- und Flusspolizei auf Grund der im eigenen Wirkungs-
kreise zu erlassenden Reglements auszuüben. Infolge der Bestimmun-
gen des Londoner Vertrages vom 10. März 1883 (Art. I) erstreckt
sich die Jurisdiction der europäischen Donau-Commission gegenwärtig
auf den Stromlauf von Braila bis zur Mündung des Sulina-Armes
einschliesslich des Hafengebietes von Sulina.

Die Einnahmen der Commission erreichten 1888 2,077.110 Francs,
die höchste Ziffer seit deren Bestande, obwohl seit 1865 die Tarife
wiederholt herabgesetzt wurden, so 1881, 1883, 1885, 1888. Seit
1881 sind Schiffe von 100 Tonnen und darunter, seit 1885 solche
von 200 Tonnen und darunter von den Abgaben befreit.

Consulate: Belgien, Dänemark, Deutsches Reich, Frankreich, Griechen-
land, Grossbritannien, Italien, Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Russland, Schweden
und Norwegen, Schweiz, Türkei.

Braila.

Braila, türkisch Ibrahil genannt, ist neben Galatz der wichtigste
Handelsplatz an der unteren Donau, und da nur die geringe Entfernung
von 22 km die beiden Häfen trennt, so stehen dieselben in vielfachen
Beziehungen unter dem Drucke einer lebhaften Rivalität. Diesem Um-
stande ist es wohl zuzuschreiben, dass Braila ebenfalls ein mit den-
selben Anstalten ausgestattetes Hafenbassin von denselben Dimensionen
als Geschenk der Regierung erhält, wie wir selbes bei Galatz be-
schrieben haben. Die Stadt zählt 28.000 Einwohner und zeichnet sich
durch hübsche geregelte Strassen nach westländischem Begriffe aus.
Längs des Quais findet man den ganzen Apparat eines emsig be-
triebenen Handels vereinigt.

Braila, oberhalb der letzten Strombeuge der Donau gelegen, ist
Rumäniens erster Exporthafen und hat unter allen Hafenstädten des
Landes durch die Ableitung des Eisenbahnverkehres von den Grenzen
der österreichisch-ungarischen Monarchie am meisten gewonnen. Dies
verdankt die Stadt hauptsächlich ihrer günstigen Lage als letzter für
grosse Seeschiffe erreichbarer Donauhafen, dann den Verbesserungen

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[163/0183] Die Donauhäfen. Berliner Vertrage ist auch Rumänien in der europäischen Donaucom- mission durch einen Delegirten vertreten. Die Aufgabe derselben besteht in der Beseitigung der Schiffahrtshindernisse im Arme der Sulina und an der Mündung, sowie in der stetigen Verbesserung des Fahrwassers und in der Instandhaltung der ausgeführten Arbeiten. Der europäischen Donau-Commission steht das Recht zu, fixe, durch Stimmenmehrheit festzustellende Gebühren einzuheben, sowie die Schiffahrts- und Flusspolizei auf Grund der im eigenen Wirkungs- kreise zu erlassenden Reglements auszuüben. Infolge der Bestimmun- gen des Londoner Vertrages vom 10. März 1883 (Art. I) erstreckt sich die Jurisdiction der europäischen Donau-Commission gegenwärtig auf den Stromlauf von Braila bis zur Mündung des Sulina-Armes einschliesslich des Hafengebietes von Sulina. Die Einnahmen der Commission erreichten 1888 2,077.110 Francs, die höchste Ziffer seit deren Bestande, obwohl seit 1865 die Tarife wiederholt herabgesetzt wurden, so 1881, 1883, 1885, 1888. Seit 1881 sind Schiffe von 100 Tonnen und darunter, seit 1885 solche von 200 Tonnen und darunter von den Abgaben befreit. Consulate: Belgien, Dänemark, Deutsches Reich, Frankreich, Griechen- land, Grossbritannien, Italien, Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Russland, Schweden und Norwegen, Schweiz, Türkei. Braila. Braila, türkisch Ibrahil genannt, ist neben Galatz der wichtigste Handelsplatz an der unteren Donau, und da nur die geringe Entfernung von 22 km die beiden Häfen trennt, so stehen dieselben in vielfachen Beziehungen unter dem Drucke einer lebhaften Rivalität. Diesem Um- stande ist es wohl zuzuschreiben, dass Braila ebenfalls ein mit den- selben Anstalten ausgestattetes Hafenbassin von denselben Dimensionen als Geschenk der Regierung erhält, wie wir selbes bei Galatz be- schrieben haben. Die Stadt zählt 28.000 Einwohner und zeichnet sich durch hübsche geregelte Strassen nach westländischem Begriffe aus. Längs des Quais findet man den ganzen Apparat eines emsig be- triebenen Handels vereinigt. Braila, oberhalb der letzten Strombeuge der Donau gelegen, ist Rumäniens erster Exporthafen und hat unter allen Hafenstädten des Landes durch die Ableitung des Eisenbahnverkehres von den Grenzen der österreichisch-ungarischen Monarchie am meisten gewonnen. Dies verdankt die Stadt hauptsächlich ihrer günstigen Lage als letzter für grosse Seeschiffe erreichbarer Donauhafen, dann den Verbesserungen 21*

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Zitationshilfe: Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 1. Wien, 1891, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lehnert_seehaefen01_1891/183>, abgerufen am 23.04.2024.