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Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876.

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b. Declination der Pronomina.
der instr. tagu; hier ist eine indogermanische Grundform auf -a anzusetzen, dies
müsste nach der gewöhnlichen Formulirung des germanischen Auslautsgesetzes
zu a werden, und somit wäre ein Fall vorhanden, wo ahd. -u = got. -a, ebenso
beim nom.-acc. plur. ntr., urspr. -a, germ. a, ahd. u (wenn nicht abgefallen).
Darin sind sich alle Fälle gleich, dass für die vorgermanische Zeit a als Länge
angenommen werden muss und zwar nach den belegbaren Formen der anderen
Sprachen. Der Gedanke liegt also nicht fern, dass die Qualität des Vocals als u
in der That mit der ursprünglichen Länge etwas zu thun habe. Hat man sich auf
voralthochdeutscher Stufe das auslautende a eines instr. * daga oder einer 1. sg.
nima und das einer Form wie nasida ganz gleich, beide kurz zu denken, wie
kommt es, dass jenes tagu, nimu, dieses nerita lautet? Wo wir hinter zwei ver-
schiedenen Entwicklungsrichtungen gleiche Vocale finden, hinter diesen wieder
eine Trennung, die mit jener Verschiedenheit übereinstimmt, ist doch die Wahr-
scheinlichkeit durchaus dafür, dass die Gleichheit nur eine scheinbare ist und
die alte Trennung in der bestehenden Verschiedenheit fortlebt. Daraus würde
nun allerdings hervorgehen, dass für die voralthochdeutsche Stufe jene Auslaute
noch als lang anzusetzen wären, und ich sehe darin nicht bloss keine Schwierig-
keit, sondern halte es sogar für nothwendig, wenn man je zu einer klaren An-
schauung von dem Verhältniss der westgermanischen (deutsch-angelsächsischen)
zu den ostgermanischen (gotisch-nordischen) Auslauten kommen will. Mit andern
Worten, das vocalische Auslautsgesetz ist wenigstens in der Ausdehnung, wie bis-
her angenommen, nicht allgemein germanisch, sondern erst nach der Trennung
der Hauptgruppen ausgebildet. Es würde zu weit führen, wollte ich das hier
im einzelnen begründen. Kehren wir zu der vorliegenden Form zurück: wir
können jetzt zugeben, dass tage in der That auf * dagai zurückgeht, aber dies,
mit kurzem a im Diphthong, ist dann nicht Dativ, sondern Locativ, und wir
haben, wie für das Griechische oiko und oikoi, so für das Germanische ur-
sprünglich loc. * dagai, dat. * dagai anzusetzen, das gotische Auslautsgesetz
machte daraus * daga, * daga und bei der weiteren Verkürzung der Längen fielen
die Formen in daga zusammen. Gälte, was Braune annimmt, das Auslautsgesetz
bei zweisilbigen Formen nicht, so ist nicht abzusehen, warum das Gotische die
charakteristische Form * dagai oder dagai, die doch im femininalen gibai geläufig
bleibt, hätte fallen und dafür den instr. eintreten lassen. Im Althochdeutschen
ward der loc. * dagai als Dativ tage festgehalten, der eigentliche Dativ, der aus
dem zunächst entstehenden * daga hätte * tagu werden müssen, fiel mit dem instr.
zusammen und verschwand so. Beim Pronomen und Femininum, wo ein solches
Zusammenfallen nicht eintreten konnte, blieb der alte Dativ demu, gebu erhalten.
Im Gotischen musste aus * thammai demgemäss * thamma (die Länge erhalten in
hvamme-h) endlich thamma werden. So halte ich thamma und demu für dieselbe
Form und beide für wirkliche Dative.

b) Die Formen des fem. sg.

Die gotischen Formen des gen. und dat. thizos und thizai haben in dem z
unverkennbar einen Rest des alten sj bewahrt; da aber alle germanischen

b. Declination der Pronomina.
der instr. tagu; hier ist eine indogermanische Grundform auf anzusetzen, dies
müsste nach der gewöhnlichen Formulirung des germanischen Auslautsgesetzes
zu ă werden, und somit wäre ein Fall vorhanden, wo ahd. -u = got. , ebenso
beim nom.-acc. plur. ntr., urspr. , germ. ă, ahd. u (wenn nicht abgefallen).
Darin sind sich alle Fälle gleich, dass für die vorgermanische Zeit ā als Länge
angenommen werden muss und zwar nach den belegbaren Formen der anderen
Sprachen. Der Gedanke liegt also nicht fern, dass die Qualität des Vocals als u
in der That mit der ursprünglichen Länge etwas zu thun habe. Hat man sich auf
voralthochdeutscher Stufe das auslautende a eines instr. * daga oder einer 1. sg.
nima und das einer Form wie nasida ganz gleich, beide kurz zu denken, wie
kommt es, dass jenes tagu, nimu, dieses nerita lautet? Wo wir hinter zwei ver-
schiedenen Entwicklungsrichtungen gleiche Vocale finden, hinter diesen wieder
eine Trennung, die mit jener Verschiedenheit übereinstimmt, ist doch die Wahr-
scheinlichkeit durchaus dafür, dass die Gleichheit nur eine scheinbare ist und
die alte Trennung in der bestehenden Verschiedenheit fortlebt. Daraus würde
nun allerdings hervorgehen, dass für die voralthochdeutsche Stufe jene Auslaute
noch als lang anzusetzen wären, und ich sehe darin nicht bloss keine Schwierig-
keit, sondern halte es sogar für nothwendig, wenn man je zu einer klaren An-
schauung von dem Verhältniss der westgermanischen (deutsch-angelsächsischen)
zu den ostgermanischen (gotisch-nordischen) Auslauten kommen will. Mit andern
Worten, das vocalische Auslautsgesetz ist wenigstens in der Ausdehnung, wie bis-
her angenommen, nicht allgemein germanisch, sondern erst nach der Trennung
der Hauptgruppen ausgebildet. Es würde zu weit führen, wollte ich das hier
im einzelnen begründen. Kehren wir zu der vorliegenden Form zurück: wir
können jetzt zugeben, dass tage in der That auf * dagai zurückgeht, aber dies,
mit kurzem a im Diphthong, ist dann nicht Dativ, sondern Locativ, und wir
haben, wie für das Griechische οἴκῳ und οἴκοι, so für das Germanische ur-
sprünglich loc. * dagai, dat. * dagāi anzusetzen, das gotische Auslautsgesetz
machte daraus * daga, * dagā und bei der weiteren Verkürzung der Längen fielen
die Formen in daga zusammen. Gälte, was Braune annimmt, das Auslautsgesetz
bei zweisilbigen Formen nicht, so ist nicht abzusehen, warum das Gotische die
charakteristische Form * dagai oder dagāi, die doch im femininalen gibai geläufig
bleibt, hätte fallen und dafür den instr. eintreten lassen. Im Althochdeutschen
ward der loc. * dagai als Dativ tage festgehalten, der eigentliche Dativ, der aus
dem zunächst entstehenden * dagā hätte * tagu werden müssen, fiel mit dem instr.
zusammen und verschwand so. Beim Pronomen und Femininum, wo ein solches
Zusammenfallen nicht eintreten konnte, blieb der alte Dativ demu, gebu erhalten.
Im Gotischen musste aus * þammāi demgemäss * þammā (die Länge erhalten in
hvammē-h) endlich þamma werden. So halte ich þamma und demu für dieselbe
Form und beide für wirkliche Dative.

b) Die Formen des fem. sg.

Die gotischen Formen des gen. und dat. þizōs und þizai haben in dem z
unverkennbar einen Rest des alten sj bewahrt; da aber alle germanischen

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[128/0164] b. Declination der Pronomina. der instr. tagu; hier ist eine indogermanische Grundform auf -ā anzusetzen, dies müsste nach der gewöhnlichen Formulirung des germanischen Auslautsgesetzes zu ă werden, und somit wäre ein Fall vorhanden, wo ahd. -u = got. -ă, ebenso beim nom.-acc. plur. ntr., urspr. -ā, germ. ă, ahd. u (wenn nicht abgefallen). Darin sind sich alle Fälle gleich, dass für die vorgermanische Zeit ā als Länge angenommen werden muss und zwar nach den belegbaren Formen der anderen Sprachen. Der Gedanke liegt also nicht fern, dass die Qualität des Vocals als u in der That mit der ursprünglichen Länge etwas zu thun habe. Hat man sich auf voralthochdeutscher Stufe das auslautende a eines instr. * daga oder einer 1. sg. nima und das einer Form wie nasida ganz gleich, beide kurz zu denken, wie kommt es, dass jenes tagu, nimu, dieses nerita lautet? Wo wir hinter zwei ver- schiedenen Entwicklungsrichtungen gleiche Vocale finden, hinter diesen wieder eine Trennung, die mit jener Verschiedenheit übereinstimmt, ist doch die Wahr- scheinlichkeit durchaus dafür, dass die Gleichheit nur eine scheinbare ist und die alte Trennung in der bestehenden Verschiedenheit fortlebt. Daraus würde nun allerdings hervorgehen, dass für die voralthochdeutsche Stufe jene Auslaute noch als lang anzusetzen wären, und ich sehe darin nicht bloss keine Schwierig- keit, sondern halte es sogar für nothwendig, wenn man je zu einer klaren An- schauung von dem Verhältniss der westgermanischen (deutsch-angelsächsischen) zu den ostgermanischen (gotisch-nordischen) Auslauten kommen will. Mit andern Worten, das vocalische Auslautsgesetz ist wenigstens in der Ausdehnung, wie bis- her angenommen, nicht allgemein germanisch, sondern erst nach der Trennung der Hauptgruppen ausgebildet. Es würde zu weit führen, wollte ich das hier im einzelnen begründen. Kehren wir zu der vorliegenden Form zurück: wir können jetzt zugeben, dass tage in der That auf * dagai zurückgeht, aber dies, mit kurzem a im Diphthong, ist dann nicht Dativ, sondern Locativ, und wir haben, wie für das Griechische οἴκῳ und οἴκοι, so für das Germanische ur- sprünglich loc. * dagai, dat. * dagāi anzusetzen, das gotische Auslautsgesetz machte daraus * daga, * dagā und bei der weiteren Verkürzung der Längen fielen die Formen in daga zusammen. Gälte, was Braune annimmt, das Auslautsgesetz bei zweisilbigen Formen nicht, so ist nicht abzusehen, warum das Gotische die charakteristische Form * dagai oder dagāi, die doch im femininalen gibai geläufig bleibt, hätte fallen und dafür den instr. eintreten lassen. Im Althochdeutschen ward der loc. * dagai als Dativ tage festgehalten, der eigentliche Dativ, der aus dem zunächst entstehenden * dagā hätte * tagu werden müssen, fiel mit dem instr. zusammen und verschwand so. Beim Pronomen und Femininum, wo ein solches Zusammenfallen nicht eintreten konnte, blieb der alte Dativ demu, gebu erhalten. Im Gotischen musste aus * þammāi demgemäss * þammā (die Länge erhalten in hvammē-h) endlich þamma werden. So halte ich þamma und demu für dieselbe Form und beide für wirkliche Dative. b) Die Formen des fem. sg. Die gotischen Formen des gen. und dat. þizōs und þizai haben in dem z unverkennbar einen Rest des alten sj bewahrt; da aber alle germanischen

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Zitationshilfe: Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leskien_declination_1876/164>, abgerufen am 23.04.2024.