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Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876.

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ii. Die Casus des Plurals.
diese Identificirung der Formen des msc. und fem. hat Scherer gemacht. Nach
seiner Formulirung der germanischen consonantischen Auslautsgesetze (a. a. O.
p. 97) heisst es: "das Ostgermanische [also nach Müllenhoffs und Scherers An-
setzung Gotisch und Altnordisch] lässt das schliessende s unangetastet, das West-
germanische [Deutsch und Angelsächsisch] duldet im allgemeinen kein s am
Wortende". Die Einschränkung bezieht sich auf die einsilbigen Pronominalformen
ahd. wir, ir, er, der, huer und den nom. sg msc. des unbestimmten Adjectivs
blinter, welcher bei Scherer, da er ihn aus *blinda-jis, urspr. *blindas + jas ab-
leitet, auch in die erstere Kategorie fällt. Wie es sich nun auch mit dem Ur-
sprung dieser Adjectivform verhalten möge, Thatsache ist, dass der nom. pl. der
sogenannten westgermanischen Sprachen bei allen Nicht-a-stämmen dem Gesetze
entspricht (ahd. z. B. man = got. mans, belgi = got. balgeis), bei den femininalen
a-stämmen ebenfalls (z. B. ahd. geba = got. gibos), bei den msc. a-stämmen da-
gegen nicht: altsächs. dagos, dagas, angels. fiscas, zu welchen noch die von
Förstemann, K. Z. XIV, 163 behandelten althochdeutschen pluralischen Orts-
namen auf -as (Rimilingas) kommen, die sich etwa bis zur Mitte des 9. Jahr-
hunderts nachweisen lassen. Scherer (a. a. O. p. 427) sträubt sich gegen die
Annahme einer Abweichung vom Auslautsgesetz und sucht die Erklärung in dem
arischen -asas (skrt. devasas, zend. acpaonho, altpers. bagaha). Ein so gebildetes
* varkasas kann allerdings im Germanischen zunächst nur * vulfass geben, und
das einstmals doppelte s würde hier die Erhaltung z. B. im altsächsischen wulbos
ebenso erklären wie im gen. sg. auf -es = got. -is. Demnach hätten wir im
Germanischen zwei Formen anzusetzen: -as für das fem., -asas für das msc.,
und bekämen in letzterer eine ganz specielle Uebereinstimmung mit den arischen
Sprachen, noch genauer mit dem Iranischen, das die längere Form auch nur
beim msc. kennt. Scherer bemerkt dazu: "vereinzelte Uebereinstimmung einer
westarischen Sprache mit dem Ostarischen ist nichts unerhörtes". Gewiss nicht,
allein eine solche Uebereinstimmung hat zur nothwendigen Voraussetzung die
einst allgemeine indogermanische Gültigkeit dieser Form, und auffallend bleibt es,
dass in keiner andern westarischen (europäischen) Sprache sich von -asas die
geringste Spur findet. Ja sogar im Germanischen weist das nordische ulfar die
Grundform * vulfas = * varkas ganz unzweifelhaft auf, da eben aus * varkasas,
* vulfass
nordisch nur * ulfas hätte werden können, vgl. gen. sg. ulfs = vulfis
aus * vulfissa = varkasja. Es ist mir daher nicht entschieden, ob wir nicht in
den altsächsischen und angelsächsischen Formen eine Alterthümlichkeit vor uns
haben, wie in den vereinzelten althochdeutschen, und die Sache so ansehen
müssen, dass die Wirkung des Auslautsgesetzes im Althochdeutschen consequent
weiter gegangen ist, in den beiden andern Dialekten bei diesen Formen auf-
gehört hat und die Plurale auf -s so feste Formen wurden. Jedenfalls ist mir das
Verbleiben des s in den beiden Dialekten nicht genügend, um eine sonst nur als
speciell arisch bekannte Form dem Germanischen zuzuschreiben.

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ii. Die Casus des Plurals.
diese Identificirung der Formen des msc. und fem. hat Scherer gemacht. Nach
seiner Formulirung der germanischen consonantischen Auslautsgesetze (a. a. O.
p. 97) heisst es: «das Ostgermanische [also nach Müllenhoffs und Scherers An-
setzung Gotisch und Altnordisch] lässt das schliessende s unangetastet, das West-
germanische [Deutsch und Angelsächsisch] duldet im allgemeinen kein s am
Wortende». Die Einschränkung bezieht sich auf die einsilbigen Pronominalformen
ahd. wir, ir, er, der, huer und den nom. sg msc. des unbestimmten Adjectivs
blintêr, welcher bei Scherer, da er ihn aus *blinda-jis, urspr. *blindas + jas ab-
leitet, auch in die erstere Kategorie fällt. Wie es sich nun auch mit dem Ur-
sprung dieser Adjectivform verhalten möge, Thatsache ist, dass der nom. pl. der
sogenannten westgermanischen Sprachen bei allen Nicht-a-stämmen dem Gesetze
entspricht (ahd. z. B. man = got. mans, belgi = got. balgeis), bei den femininalen
ā-stämmen ebenfalls (z. B. ahd. gëbâ = got. gibos), bei den msc. a-stämmen da-
gegen nicht: altsächs. dagos, dagas, angels. fiscas, zu welchen noch die von
Förstemann, K. Z. XIV, 163 behandelten althochdeutschen pluralischen Orts-
namen auf -as (Rimilingas) kommen, die sich etwa bis zur Mitte des 9. Jahr-
hunderts nachweisen lassen. Scherer (a. a. O. p. 427) sträubt sich gegen die
Annahme einer Abweichung vom Auslautsgesetz und sucht die Erklärung in dem
arischen -āsas (skrt. dēvāsas, zend. açpāoṅhō, altpers. bagāha). Ein so gebildetes
* varkāsas kann allerdings im Germanischen zunächst nur * vulfāss geben, und
das einstmals doppelte s würde hier die Erhaltung z. B. im altsächsischen wulƀos
ebenso erklären wie im gen. sg. auf -es = got. -is. Demnach hätten wir im
Germanischen zwei Formen anzusetzen: -ās für das fem., -āsas für das msc.,
und bekämen in letzterer eine ganz specielle Uebereinstimmung mit den arischen
Sprachen, noch genauer mit dem Iranischen, das die längere Form auch nur
beim msc. kennt. Scherer bemerkt dazu: «vereinzelte Uebereinstimmung einer
westarischen Sprache mit dem Ostarischen ist nichts unerhörtes». Gewiss nicht,
allein eine solche Uebereinstimmung hat zur nothwendigen Voraussetzung die
einst allgemeine indogermanische Gültigkeit dieser Form, und auffallend bleibt es,
dass in keiner andern westarischen (europäischen) Sprache sich von -āsas die
geringste Spur findet. Ja sogar im Germanischen weist das nordische ulfar die
Grundform * vulfās = * varkās ganz unzweifelhaft auf, da eben aus * varkāsas,
* vulfāss
nordisch nur * ulfas hätte werden können, vgl. gen. sg. ulfs = vulfis
aus * vulfissa = varkasja. Es ist mir daher nicht entschieden, ob wir nicht in
den altsächsischen und angelsächsischen Formen eine Alterthümlichkeit vor uns
haben, wie in den vereinzelten althochdeutschen, und die Sache so ansehen
müssen, dass die Wirkung des Auslautsgesetzes im Althochdeutschen consequent
weiter gegangen ist, in den beiden andern Dialekten bei diesen Formen auf-
gehört hat und die Plurale auf -s so feste Formen wurden. Jedenfalls ist mir das
Verbleiben des s in den beiden Dialekten nicht genügend, um eine sonst nur als
speciell arisch bekannte Form dem Germanischen zuzuschreiben.

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[83/0119] ii. Die Casus des Plurals. diese Identificirung der Formen des msc. und fem. hat Scherer gemacht. Nach seiner Formulirung der germanischen consonantischen Auslautsgesetze (a. a. O. p. 97) heisst es: «das Ostgermanische [also nach Müllenhoffs und Scherers An- setzung Gotisch und Altnordisch] lässt das schliessende s unangetastet, das West- germanische [Deutsch und Angelsächsisch] duldet im allgemeinen kein s am Wortende». Die Einschränkung bezieht sich auf die einsilbigen Pronominalformen ahd. wir, ir, er, der, huer und den nom. sg msc. des unbestimmten Adjectivs blintêr, welcher bei Scherer, da er ihn aus *blinda-jis, urspr. *blindas + jas ab- leitet, auch in die erstere Kategorie fällt. Wie es sich nun auch mit dem Ur- sprung dieser Adjectivform verhalten möge, Thatsache ist, dass der nom. pl. der sogenannten westgermanischen Sprachen bei allen Nicht-a-stämmen dem Gesetze entspricht (ahd. z. B. man = got. mans, belgi = got. balgeis), bei den femininalen ā-stämmen ebenfalls (z. B. ahd. gëbâ = got. gibos), bei den msc. a-stämmen da- gegen nicht: altsächs. dagos, dagas, angels. fiscas, zu welchen noch die von Förstemann, K. Z. XIV, 163 behandelten althochdeutschen pluralischen Orts- namen auf -as (Rimilingas) kommen, die sich etwa bis zur Mitte des 9. Jahr- hunderts nachweisen lassen. Scherer (a. a. O. p. 427) sträubt sich gegen die Annahme einer Abweichung vom Auslautsgesetz und sucht die Erklärung in dem arischen -āsas (skrt. dēvāsas, zend. açpāoṅhō, altpers. bagāha). Ein so gebildetes * varkāsas kann allerdings im Germanischen zunächst nur * vulfāss geben, und das einstmals doppelte s würde hier die Erhaltung z. B. im altsächsischen wulƀos ebenso erklären wie im gen. sg. auf -es = got. -is. Demnach hätten wir im Germanischen zwei Formen anzusetzen: -ās für das fem., -āsas für das msc., und bekämen in letzterer eine ganz specielle Uebereinstimmung mit den arischen Sprachen, noch genauer mit dem Iranischen, das die längere Form auch nur beim msc. kennt. Scherer bemerkt dazu: «vereinzelte Uebereinstimmung einer westarischen Sprache mit dem Ostarischen ist nichts unerhörtes». Gewiss nicht, allein eine solche Uebereinstimmung hat zur nothwendigen Voraussetzung die einst allgemeine indogermanische Gültigkeit dieser Form, und auffallend bleibt es, dass in keiner andern westarischen (europäischen) Sprache sich von -āsas die geringste Spur findet. Ja sogar im Germanischen weist das nordische ulfar die Grundform * vulfās = * varkās ganz unzweifelhaft auf, da eben aus * varkāsas, * vulfāss nordisch nur * ulfas hätte werden können, vgl. gen. sg. ulfs = vulfis aus * vulfissa = varkasja. Es ist mir daher nicht entschieden, ob wir nicht in den altsächsischen und angelsächsischen Formen eine Alterthümlichkeit vor uns haben, wie in den vereinzelten althochdeutschen, und die Sache so ansehen müssen, dass die Wirkung des Auslautsgesetzes im Althochdeutschen consequent weiter gegangen ist, in den beiden andern Dialekten bei diesen Formen auf- gehört hat und die Plurale auf -s so feste Formen wurden. Jedenfalls ist mir das Verbleiben des s in den beiden Dialekten nicht genügend, um eine sonst nur als speciell arisch bekannte Form dem Germanischen zuzuschreiben. 6*

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Zitationshilfe: Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leskien_declination_1876/119>, abgerufen am 28.03.2024.