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Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.

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schon von selbst hervor, daß wir mit dem Principe,
auf welchem dies Gesetz fußt, völlig übereinstimmen.
Die im §. 1. desselben enthaltene Bestimmung, welche
die unberechtigte Annahme von Einzeichnungen ver-
pönt, ist zwar nur eine entschiedenere Form der Mini-
sterial-Bekanntmachung vom 11. April, doch war sie
sicher nach den in der Gegenwart gemachten Erfah-
rungen ebenso nothwendig, als sie für die Vertrauens-
würdigkeit künftiger Bahn-Unternehmungen heilsam
sein wird. Die übrigen 4 Paragraphen beruhen gleich-
falls auf der einzigen, unserer Ueberzeugung nach rich-
tigen Ansicht, daß man das durch die Jllusionen der
Agiotage in ein Hasardspiel verwandelte Aktiengeschäft
zu einem reellen Handel, der die Waare nur für
Geld oder Geldeswerth kauft und verkauft, zurückfüh-
ren und daher alle Zeit- und Prämienabschlüsse für
rechtsungültig erklären müsse. Wir können der hier
und da laut gewordenen Meinung nicht beitreten, daß,
um die Ausführung großartiger industrieller Pläne
namentlich der Eisenbahnen zu bewerkstelligen, die Spe-
kulation in jeder Gestalt frei sein müsse. Haben
die Verfechter jener Meinung wohl mit offnem, un-
partheiischem Auge die Börsenvorgänge des letzten hal-
ben Jahres betrachtet? haben sie nicht gesehen, wie
die Verwegenheit der Spekulanten den Umsatz aller-
dings zu chimärischen Summen steigerte, die aber
trotz ihrer colossalen Ausdehnung nicht im Geringsten
den Eisenbahnen selbst, sondern nur der Gewinn-
sucht
zur Nahrung dienten? Hat wohl einer der
Tonangeber der Agiotage bei seinen gränzenlosen Ope-
rationen daran gedacht, dadurch den Bau, die Vollen-
dung, den Ruf der und jener Bahn zu fördern?

ſchon von ſelbſt hervor, daß wir mit dem Principe,
auf welchem dies Geſetz fußt, völlig übereinſtimmen.
Die im §. 1. deſſelben enthaltene Beſtimmung, welche
die unberechtigte Annahme von Einzeichnungen ver-
pönt, iſt zwar nur eine entſchiedenere Form der Mini-
ſterial-Bekanntmachung vom 11. April, doch war ſie
ſicher nach den in der Gegenwart gemachten Erfah-
rungen ebenſo nothwendig, als ſie für die Vertrauens-
würdigkeit künftiger Bahn-Unternehmungen heilſam
ſein wird. Die übrigen 4 Paragraphen beruhen gleich-
falls auf der einzigen, unſerer Ueberzeugung nach rich-
tigen Anſicht, daß man das durch die Jlluſionen der
Agiotage in ein Haſardſpiel verwandelte Aktiengeſchäft
zu einem reellen Handel, der die Waare nur für
Geld oder Geldeswerth kauft und verkauft, zurückfüh-
ren und daher alle Zeit- und Prämienabſchlüſſe für
rechtsungültig erklären müſſe. Wir können der hier
und da laut gewordenen Meinung nicht beitreten, daß,
um die Ausführung großartiger induſtrieller Pläne
namentlich der Eiſenbahnen zu bewerkſtelligen, die Spe-
kulation in jeder Geſtalt frei ſein müſſe. Haben
die Verfechter jener Meinung wohl mit offnem, un-
partheiiſchem Auge die Börſenvorgänge des letzten hal-
ben Jahres betrachtet? haben ſie nicht geſehen, wie
die Verwegenheit der Spekulanten den Umſatz aller-
dings zu chimäriſchen Summen ſteigerte, die aber
trotz ihrer coloſſalen Ausdehnung nicht im Geringſten
den Eiſenbahnen ſelbſt, ſondern nur der Gewinn-
ſucht
zur Nahrung dienten? Hat wohl einer der
Tonangeber der Agiotage bei ſeinen gränzenloſen Ope-
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[23/0029] ſchon von ſelbſt hervor, daß wir mit dem Principe, auf welchem dies Geſetz fußt, völlig übereinſtimmen. Die im §. 1. deſſelben enthaltene Beſtimmung, welche die unberechtigte Annahme von Einzeichnungen ver- pönt, iſt zwar nur eine entſchiedenere Form der Mini- ſterial-Bekanntmachung vom 11. April, doch war ſie ſicher nach den in der Gegenwart gemachten Erfah- rungen ebenſo nothwendig, als ſie für die Vertrauens- würdigkeit künftiger Bahn-Unternehmungen heilſam ſein wird. Die übrigen 4 Paragraphen beruhen gleich- falls auf der einzigen, unſerer Ueberzeugung nach rich- tigen Anſicht, daß man das durch die Jlluſionen der Agiotage in ein Haſardſpiel verwandelte Aktiengeſchäft zu einem reellen Handel, der die Waare nur für Geld oder Geldeswerth kauft und verkauft, zurückfüh- ren und daher alle Zeit- und Prämienabſchlüſſe für rechtsungültig erklären müſſe. Wir können der hier und da laut gewordenen Meinung nicht beitreten, daß, um die Ausführung großartiger induſtrieller Pläne namentlich der Eiſenbahnen zu bewerkſtelligen, die Spe- kulation in jeder Geſtalt frei ſein müſſe. Haben die Verfechter jener Meinung wohl mit offnem, un- partheiiſchem Auge die Börſenvorgänge des letzten hal- ben Jahres betrachtet? haben ſie nicht geſehen, wie die Verwegenheit der Spekulanten den Umſatz aller- dings zu chimäriſchen Summen ſteigerte, die aber trotz ihrer coloſſalen Ausdehnung nicht im Geringſten den Eiſenbahnen ſelbſt, ſondern nur der Gewinn- ſucht zur Nahrung dienten? Hat wohl einer der Tonangeber der Agiotage bei ſeinen gränzenloſen Ope- rationen daran gedacht, dadurch den Bau, die Vollen- dung, den Ruf der und jener Bahn zu fördern?

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Zitationshilfe: Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/29>, abgerufen am 28.03.2024.