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Liszt, Franz von: Das Völkerrecht. Berlin, 1898.

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Einleitung.
annähernd überblickt werden können; dem Aufstand auf Kreta und
dem griechisch-türkischen Krieg von 1897 gegenüber erhält sich
trotz aller Schwierigkeiten die Einigkeit der europäischen Mächte,
die Kreta die Durchführung der Autonomie, Russland im übrigen
die Aufrechterhaltung des Besitzstandes gewährleistet; der spanisch-
amerikanische Seekrieg von 1898 endlich rückt den Wettbewerb
der Vereinigten Staaten mit den europäischen Mächten um die
Herrschaft der Welt, damit vielleicht aber auch eine engere
völkerrechtliche Zusammenfassung der Staaten Europas, in bisher
unvorhergesehene Nähe.

Nagao Ariga, La guerre sino-japonaise au point de vue du droit inter-
national. 1896.

Erskine Holland, The European Concert in the Eastern Question. 1885.
R. G. V 116 (über den türkisch-griechischen Frieden).

6. In der Wissenschaft herrscht unbestritten die positive
Methode (letzter Anhänger des Naturrechts wohl der Schotte Lo-
rimer
), die die Erscheinungen des Rechtslebens der Staaten zu
verallgemeinern und die sie bestimmenden Normen in Begriffe und
Grundsätze zu fassen sich bemüht (am klarsten v. Martitz). Bisher
ist es ihr auch (trotz Heilborn u. a.) glücklich gelungen, die An-
griffe des privatrechtlichen Formalismus abzuwehren. Für ihre
Lebenskraft legen zahlreiche Systeme und Monographieen, mehr
aber noch die dem Völkerrecht gewidmeten Zeitschriften, ein
glänzendes Zeugnis ab.

§ 4. Die Litteratur des Völkerrechts.

Treffliche Übersicht in dem "Juristischen Litteraturbericht 1884--1894,
herausgegeben von v. Kirchenheim" (für das Völkerrecht bearbeitet
von Stoerk). In der folgenden Übersicht sind die empfehlenswertesten
Werke durch Sternchen hervorgehoben.

I. Systematische Darstellungen.
1. In deutscher Sprache:

Bluntschli (+ 1881), Das Völkerrecht der civilisierten Staaten als Rechts-
buch dargestellt. 1868. 3. Aufl. 1878.

Bulmerincq (+ 1890), Das Völkerrecht oder das internationale Recht, 1884
(in Marquardsens Handbuch des öffentlichen Rechts).


Einleitung.
annähernd überblickt werden können; dem Aufstand auf Kreta und
dem griechisch-türkischen Krieg von 1897 gegenüber erhält sich
trotz aller Schwierigkeiten die Einigkeit der europäischen Mächte,
die Kreta die Durchführung der Autonomie, Ruſsland im übrigen
die Aufrechterhaltung des Besitzstandes gewährleistet; der spanisch-
amerikanische Seekrieg von 1898 endlich rückt den Wettbewerb
der Vereinigten Staaten mit den europäischen Mächten um die
Herrschaft der Welt, damit vielleicht aber auch eine engere
völkerrechtliche Zusammenfassung der Staaten Europas, in bisher
unvorhergesehene Nähe.

Nagao Ariga, La guerre sino-japonaise au point de vue du droit inter-
national. 1896.

Erskine Holland, The European Concert in the Eastern Question. 1885.
R. G. V 116 (über den türkisch-griechischen Frieden).

6. In der Wissenschaft herrscht unbestritten die positive
Methode (letzter Anhänger des Naturrechts wohl der Schotte Lo-
rimer
), die die Erscheinungen des Rechtslebens der Staaten zu
verallgemeinern und die sie bestimmenden Normen in Begriffe und
Grundsätze zu fassen sich bemüht (am klarsten v. Martitz). Bisher
ist es ihr auch (trotz Heilborn u. a.) glücklich gelungen, die An-
griffe des privatrechtlichen Formalismus abzuwehren. Für ihre
Lebenskraft legen zahlreiche Systeme und Monographieen, mehr
aber noch die dem Völkerrecht gewidmeten Zeitschriften, ein
glänzendes Zeugnis ab.

§ 4. Die Litteratur des Völkerrechts.

Treffliche Übersicht in dem „Juristischen Litteraturbericht 1884—1894,
herausgegeben von v. Kirchenheim“ (für das Völkerrecht bearbeitet
von Stoerk). In der folgenden Übersicht sind die empfehlenswertesten
Werke durch Sternchen hervorgehoben.

I. Systematische Darstellungen.
1. In deutscher Sprache:

Bluntschli († 1881), Das Völkerrecht der civilisierten Staaten als Rechts-
buch dargestellt. 1868. 3. Aufl. 1878.

Bulmerincq († 1890), Das Völkerrecht oder das internationale Recht, 1884
(in Marquardsens Handbuch des öffentlichen Rechts).


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[18/0040] Einleitung. annähernd überblickt werden können; dem Aufstand auf Kreta und dem griechisch-türkischen Krieg von 1897 gegenüber erhält sich trotz aller Schwierigkeiten die Einigkeit der europäischen Mächte, die Kreta die Durchführung der Autonomie, Ruſsland im übrigen die Aufrechterhaltung des Besitzstandes gewährleistet; der spanisch- amerikanische Seekrieg von 1898 endlich rückt den Wettbewerb der Vereinigten Staaten mit den europäischen Mächten um die Herrschaft der Welt, damit vielleicht aber auch eine engere völkerrechtliche Zusammenfassung der Staaten Europas, in bisher unvorhergesehene Nähe. Nagao Ariga, La guerre sino-japonaise au point de vue du droit inter- national. 1896. Erskine Holland, The European Concert in the Eastern Question. 1885. R. G. V 116 (über den türkisch-griechischen Frieden). 6. In der Wissenschaft herrscht unbestritten die positive Methode (letzter Anhänger des Naturrechts wohl der Schotte Lo- rimer), die die Erscheinungen des Rechtslebens der Staaten zu verallgemeinern und die sie bestimmenden Normen in Begriffe und Grundsätze zu fassen sich bemüht (am klarsten v. Martitz). Bisher ist es ihr auch (trotz Heilborn u. a.) glücklich gelungen, die An- griffe des privatrechtlichen Formalismus abzuwehren. Für ihre Lebenskraft legen zahlreiche Systeme und Monographieen, mehr aber noch die dem Völkerrecht gewidmeten Zeitschriften, ein glänzendes Zeugnis ab. § 4. Die Litteratur des Völkerrechts. Treffliche Übersicht in dem „Juristischen Litteraturbericht 1884—1894, herausgegeben von v. Kirchenheim“ (für das Völkerrecht bearbeitet von Stoerk). In der folgenden Übersicht sind die empfehlenswertesten Werke durch Sternchen hervorgehoben. I. Systematische Darstellungen. 1. In deutscher Sprache: Bluntschli († 1881), Das Völkerrecht der civilisierten Staaten als Rechts- buch dargestellt. 1868. 3. Aufl. 1878. Bulmerincq († 1890), Das Völkerrecht oder das internationale Recht, 1884 (in Marquardsens Handbuch des öffentlichen Rechts).

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Zitationshilfe: Liszt, Franz von: Das Völkerrecht. Berlin, 1898, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_voelkerrecht_1898/40>, abgerufen am 29.03.2024.