Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.

Bild:
<< vorherige Seite

Compagnie und Speditions-Handel.
Jnteresse in Acht nimmt, indem er außer der Provision, dieCommitten-
tens vor-
theilhaft?
1) überhaupt

ihm bezahlet wird, noch seinen Nutzen durch krumme Wege
zu machen suchet: so findet der Committent von Commißionen
selten seinen Vortheil, daß daher unter den Kaufleuten das
Sprüchwort entstanden: Wer am Bettelstabe gehen will, | soll
seine Sachen durch Commißion verwalten lassen.
Gesetzt
aber, daß man an der Treue seines Commißionärs nichts aus-
zusetzen habe, so findet der Committent noch aus andern Ursachen
vielmals seinen Vortheil nicht bey Commißionen, sie mögen
den Ein- oder Verkauf der Waaren betreffen. Denn anlangend
1) den Einkauf der Waaren: so kann ein Commißionär nicht2) beym Ein-
kaufe der
Waaren,

so gut die Waaren nach ihrem verschiedenen Absatze auswählen;
noch der Committent die Eigenschaften so, wie er sie wünschet,
bestellen, immaßen es bey vielen Waaren, z. E. bey farbigten
Zeugen, unmöglich ist, sie durch Schreiben recht auszudrücken.
Die Farben zu erwählen, beruhet allein in dem Augenscheine
und der Besichtigung derer, so derselben benöthigt sind; und
der Commißionär, der nicht von dem Verkaufe seines Commit-
tentens unterrichtet ist, kauft als ein Blinder, und weiß nicht,
ob es dem Committenten dienlich sey, oder nicht. Betrachten
wir 2) den Verkauf der Waaren; so ist gleichfalls die Versen-3) beym Ver
kaufe der
Waaren,

dung der Waaren in Commißion, nicht sonderlich zu rühmen,
wenn es nämlich in Waaren geschieht, darauf nicht groß zu
profitiren,
weil alsdenn die Unkosten, Fracht und Provision,
ingleichen das Jnteresse des Geldes mehr wegfrißt, als Profit
darauf zu holen ist. Eine andere Bewandtniß hat es a) mit
den Waaren, die nach fernen Landen von großen Capitalisten
versendet werden, so mit ihrem eigenen Capitale handeln, selbst
den Risico laufen, und sich endlich nach Länge der Zeit 30 bis
40 und noch mehr pro Cent versprechen können; oder b) mit
denen Kaufleuten, die der Waaren so viel haben, daß sie solche
nothwendig außerhalb Landes verschicken müssen, weil sie solche
nicht alle vor der Thüre verkaufen, oder auf große Messen
damit reisen können.

§. 445.

Wenn nun aber gleichwol jemand (1) Waaren in Com-Pflicht des
Committen-
tens, als
1) Verkäu-
fers,

mißion versendet: so ist seine Pflicht, daß er über die von
ihm weggesandten Commißionswaaren Rechnung halte,

damit er daraus ersehen könne, ob sein Commißionär die ihm
zugesandten Waaren alle richtig berechnet, und wie viel annoch
bey ihm im Lager unverkauft vorhanden ist. Von der Pflicht2) Einkäu-
fers.

dessen, der (2) den Einkauf der Manufacturwaaren com-
mittiret,
siehe den 165 §.

§. 446.

Es ist der Commißionshandel ein großer Vortheil für ei-Nutzen der
Commißions-
handlung
für einen
angehenden
Kaufmann.

nen jungen angehenden Kaufmann, sonderlich den, der keine
große Mittel hat. Denn außer dem, daß er (1) seiner neuen
Handlung durch Commißionen schon ein treffliches Ansehen giebt,
und einen guten Grund zu dem Credite legt, welchen ein Kauf-

mann
K. S. (P)

Compagnie und Speditions-Handel.
Jntereſſe in Acht nimmt, indem er außer der Proviſion, dieCommitten-
tens vor-
theilhaft?
1) uͤberhaupt

ihm bezahlet wird, noch ſeinen Nutzen durch krumme Wege
zu machen ſuchet: ſo findet der Committent von Commißionen
ſelten ſeinen Vortheil, daß daher unter den Kaufleuten das
Spruͤchwort entſtanden: Wer am Bettelſtabe gehen will, | ſoll
ſeine Sachen durch Commißion verwalten laſſen.
Geſetzt
aber, daß man an der Treue ſeines Commißionaͤrs nichts aus-
zuſetzen habe, ſo findet der Committent noch aus andern Urſachen
vielmals ſeinen Vortheil nicht bey Commißionen, ſie moͤgen
den Ein- oder Verkauf der Waaren betreffen. Denn anlangend
1) den Einkauf der Waaren: ſo kann ein Commißionaͤr nicht2) beym Ein-
kaufe der
Waaren,

ſo gut die Waaren nach ihrem verſchiedenen Abſatze auswaͤhlen;
noch der Committent die Eigenſchaften ſo, wie er ſie wuͤnſchet,
beſtellen, immaßen es bey vielen Waaren, z. E. bey farbigten
Zeugen, unmoͤglich iſt, ſie durch Schreiben recht auszudruͤcken.
Die Farben zu erwaͤhlen, beruhet allein in dem Augenſcheine
und der Beſichtigung derer, ſo derſelben benoͤthigt ſind; und
der Commißionaͤr, der nicht von dem Verkaufe ſeines Commit-
tentens unterrichtet iſt, kauft als ein Blinder, und weiß nicht,
ob es dem Committenten dienlich ſey, oder nicht. Betrachten
wir 2) den Verkauf der Waaren; ſo iſt gleichfalls die Verſen-3) beym Ver
kaufe der
Waaren,

dung der Waaren in Commißion, nicht ſonderlich zu ruͤhmen,
wenn es naͤmlich in Waaren geſchieht, darauf nicht groß zu
profitiren,
weil alsdenn die Unkoſten, Fracht und Proviſion,
ingleichen das Jntereſſe des Geldes mehr wegfrißt, als Profit
darauf zu holen iſt. Eine andere Bewandtniß hat es a) mit
den Waaren, die nach fernen Landen von großen Capitaliſten
verſendet werden, ſo mit ihrem eigenen Capitale handeln, ſelbſt
den Riſico laufen, und ſich endlich nach Laͤnge der Zeit 30 bis
40 und noch mehr pro Cent verſprechen koͤnnen; oder b) mit
denen Kaufleuten, die der Waaren ſo viel haben, daß ſie ſolche
nothwendig außerhalb Landes verſchicken muͤſſen, weil ſie ſolche
nicht alle vor der Thuͤre verkaufen, oder auf große Meſſen
damit reiſen koͤnnen.

§. 445.

Wenn nun aber gleichwol jemand (1) Waaren in Com-Pflicht des
Committen-
tens, als
1) Verkaͤu-
fers,

mißion verſendet: ſo iſt ſeine Pflicht, daß er uͤber die von
ihm weggeſandten Commißionswaaren Rechnung halte,

damit er daraus erſehen koͤnne, ob ſein Commißionaͤr die ihm
zugeſandten Waaren alle richtig berechnet, und wie viel annoch
bey ihm im Lager unverkauft vorhanden iſt. Von der Pflicht2) Einkaͤu-
fers.

deſſen, der (2) den Einkauf der Manufacturwaaren com-
mittiret,
ſiehe den 165 §.

§. 446.

Es iſt der Commißionshandel ein großer Vortheil fuͤr ei-Nutzen der
Com̄ißions-
handlung
fuͤr einen
angehenden
Kaufmann.

nen jungen angehenden Kaufmann, ſonderlich den, der keine
große Mittel hat. Denn außer dem, daß er (1) ſeiner neuen
Handlung durch Commißionen ſchon ein treffliches Anſehen giebt,
und einen guten Grund zu dem Credite legt, welchen ein Kauf-

mann
K. S. (P)
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <floatingText>
          <body>
            <div n="1">
              <div n="2">
                <div n="3">
                  <div n="4">
                    <p><pb facs="#f0829" n="225"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Compagnie und Speditions-Handel.</hi></fw><lb/>
Jntere&#x017F;&#x017F;e in Acht nimmt, indem er außer der Provi&#x017F;ion, die<note place="right">Committen-<lb/>
tens vor-<lb/>
theilhaft?<lb/>
1) u&#x0364;berhaupt</note><lb/>
ihm bezahlet wird, noch &#x017F;einen Nutzen durch krumme Wege<lb/>
zu machen &#x017F;uchet: &#x017F;o findet der Committent von Commißionen<lb/>
&#x017F;elten &#x017F;einen Vortheil, daß daher unter den Kaufleuten das<lb/>
Spru&#x0364;chwort ent&#x017F;tanden: <hi rendition="#fr">Wer am Bettel&#x017F;tabe gehen will, | &#x017F;oll<lb/>
&#x017F;eine Sachen durch Commißion verwalten la&#x017F;&#x017F;en.</hi> Ge&#x017F;etzt<lb/>
aber, daß man an der Treue &#x017F;eines Commißiona&#x0364;rs nichts aus-<lb/>
zu&#x017F;etzen habe, &#x017F;o findet der Committent noch aus andern Ur&#x017F;achen<lb/>
vielmals &#x017F;einen Vortheil nicht bey Commißionen, &#x017F;ie mo&#x0364;gen<lb/>
den Ein- oder Verkauf der Waaren betreffen. Denn anlangend<lb/>
1) den <hi rendition="#fr">Einkauf der Waaren:</hi> &#x017F;o kann ein Commißiona&#x0364;r nicht<note place="right">2) beym Ein-<lb/>
kaufe der<lb/>
Waaren,</note><lb/>
&#x017F;o gut die Waaren nach ihrem ver&#x017F;chiedenen Ab&#x017F;atze auswa&#x0364;hlen;<lb/>
noch der Committent die Eigen&#x017F;chaften &#x017F;o, wie er &#x017F;ie wu&#x0364;n&#x017F;chet,<lb/>
be&#x017F;tellen, immaßen es bey vielen Waaren, z. E. bey farbigten<lb/>
Zeugen, unmo&#x0364;glich i&#x017F;t, &#x017F;ie durch Schreiben recht auszudru&#x0364;cken.<lb/>
Die Farben zu erwa&#x0364;hlen, beruhet allein in dem Augen&#x017F;cheine<lb/>
und der Be&#x017F;ichtigung derer, &#x017F;o der&#x017F;elben beno&#x0364;thigt &#x017F;ind; und<lb/>
der Commißiona&#x0364;r, der nicht von dem Verkaufe &#x017F;eines Commit-<lb/>
tentens unterrichtet i&#x017F;t, kauft als ein Blinder, und weiß nicht,<lb/>
ob es dem Committenten dienlich &#x017F;ey, oder nicht. Betrachten<lb/>
wir 2) den <hi rendition="#fr">Verkauf der Waaren;</hi> &#x017F;o i&#x017F;t gleichfalls die Ver&#x017F;en-<note place="right">3) beym Ver<lb/>
kaufe der<lb/>
Waaren,</note><lb/>
dung der Waaren in Commißion, nicht &#x017F;onderlich zu ru&#x0364;hmen,<lb/>
wenn es na&#x0364;mlich in <hi rendition="#fr">Waaren</hi> ge&#x017F;chieht, <hi rendition="#fr">darauf nicht groß zu<lb/>
profitiren,</hi> weil alsdenn die Unko&#x017F;ten, Fracht und Provi&#x017F;ion,<lb/>
ingleichen das Jntere&#x017F;&#x017F;e des Geldes mehr wegfrißt, als Profit<lb/>
darauf zu holen i&#x017F;t. Eine andere Bewandtniß hat es <hi rendition="#aq">a</hi>) mit<lb/>
den Waaren, die nach fernen Landen von großen Capitali&#x017F;ten<lb/>
ver&#x017F;endet werden, &#x017F;o mit ihrem eigenen Capitale handeln, &#x017F;elb&#x017F;t<lb/>
den Ri&#x017F;ico laufen, und &#x017F;ich endlich nach La&#x0364;nge der Zeit 30 bis<lb/>
40 und noch mehr pro Cent ver&#x017F;prechen ko&#x0364;nnen; oder <hi rendition="#aq">b</hi>) mit<lb/>
denen Kaufleuten, die der Waaren &#x017F;o viel haben, daß &#x017F;ie &#x017F;olche<lb/>
nothwendig außerhalb Landes ver&#x017F;chicken mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en, weil &#x017F;ie &#x017F;olche<lb/>
nicht alle vor der Thu&#x0364;re verkaufen, oder auf große Me&#x017F;&#x017F;en<lb/>
damit rei&#x017F;en ko&#x0364;nnen.</p>
                  </div><lb/>
                  <div n="4">
                    <head>§. 445.</head><lb/>
                    <p>Wenn nun aber gleichwol jemand (1) <hi rendition="#fr">Waaren in Com-</hi><note place="right">Pflicht des<lb/>
Committen-<lb/>
tens, als<lb/>
1) Verka&#x0364;u-<lb/>
fers,</note><lb/><hi rendition="#fr">mißion ver&#x017F;endet:</hi> &#x017F;o i&#x017F;t &#x017F;eine Pflicht, daß er <hi rendition="#fr">u&#x0364;ber die von<lb/>
ihm wegge&#x017F;andten Commißionswaaren Rechnung halte,</hi><lb/>
damit er daraus er&#x017F;ehen ko&#x0364;nne, ob &#x017F;ein Commißiona&#x0364;r die ihm<lb/>
zuge&#x017F;andten Waaren alle richtig berechnet, und wie viel annoch<lb/>
bey ihm im Lager unverkauft vorhanden i&#x017F;t. Von der Pflicht<note place="right">2) Einka&#x0364;u-<lb/>
fers.</note><lb/>
de&#x017F;&#x017F;en, der (2) den <hi rendition="#fr">Einkauf der Manufacturwaaren com-<lb/>
mittiret,</hi> &#x017F;iehe den 165 §.</p>
                  </div><lb/>
                  <div n="4">
                    <head>§. 446.</head><lb/>
                    <p>Es i&#x017F;t der Commißionshandel ein großer Vortheil fu&#x0364;r ei-<note place="right">Nutzen der<lb/>
Com&#x0304;ißions-<lb/>
handlung<lb/>
fu&#x0364;r einen<lb/>
angehenden<lb/>
Kaufmann.</note><lb/>
nen jungen angehenden Kaufmann, &#x017F;onderlich den, der keine<lb/>
große Mittel hat. Denn außer dem, daß er (1) &#x017F;einer neuen<lb/>
Handlung durch Commißionen &#x017F;chon ein treffliches An&#x017F;ehen giebt,<lb/>
und einen guten Grund zu dem Credite legt, welchen ein Kauf-<lb/>
<fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">K. S.</hi> (P)</fw><fw place="bottom" type="catch">mann</fw><lb/></p>
                  </div>
                </div>
              </div>
            </div>
          </body>
        </floatingText>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[225/0829] Compagnie und Speditions-Handel. Jntereſſe in Acht nimmt, indem er außer der Proviſion, die ihm bezahlet wird, noch ſeinen Nutzen durch krumme Wege zu machen ſuchet: ſo findet der Committent von Commißionen ſelten ſeinen Vortheil, daß daher unter den Kaufleuten das Spruͤchwort entſtanden: Wer am Bettelſtabe gehen will, | ſoll ſeine Sachen durch Commißion verwalten laſſen. Geſetzt aber, daß man an der Treue ſeines Commißionaͤrs nichts aus- zuſetzen habe, ſo findet der Committent noch aus andern Urſachen vielmals ſeinen Vortheil nicht bey Commißionen, ſie moͤgen den Ein- oder Verkauf der Waaren betreffen. Denn anlangend 1) den Einkauf der Waaren: ſo kann ein Commißionaͤr nicht ſo gut die Waaren nach ihrem verſchiedenen Abſatze auswaͤhlen; noch der Committent die Eigenſchaften ſo, wie er ſie wuͤnſchet, beſtellen, immaßen es bey vielen Waaren, z. E. bey farbigten Zeugen, unmoͤglich iſt, ſie durch Schreiben recht auszudruͤcken. Die Farben zu erwaͤhlen, beruhet allein in dem Augenſcheine und der Beſichtigung derer, ſo derſelben benoͤthigt ſind; und der Commißionaͤr, der nicht von dem Verkaufe ſeines Commit- tentens unterrichtet iſt, kauft als ein Blinder, und weiß nicht, ob es dem Committenten dienlich ſey, oder nicht. Betrachten wir 2) den Verkauf der Waaren; ſo iſt gleichfalls die Verſen- dung der Waaren in Commißion, nicht ſonderlich zu ruͤhmen, wenn es naͤmlich in Waaren geſchieht, darauf nicht groß zu profitiren, weil alsdenn die Unkoſten, Fracht und Proviſion, ingleichen das Jntereſſe des Geldes mehr wegfrißt, als Profit darauf zu holen iſt. Eine andere Bewandtniß hat es a) mit den Waaren, die nach fernen Landen von großen Capitaliſten verſendet werden, ſo mit ihrem eigenen Capitale handeln, ſelbſt den Riſico laufen, und ſich endlich nach Laͤnge der Zeit 30 bis 40 und noch mehr pro Cent verſprechen koͤnnen; oder b) mit denen Kaufleuten, die der Waaren ſo viel haben, daß ſie ſolche nothwendig außerhalb Landes verſchicken muͤſſen, weil ſie ſolche nicht alle vor der Thuͤre verkaufen, oder auf große Meſſen damit reiſen koͤnnen. Committen- tens vor- theilhaft? 1) uͤberhaupt 2) beym Ein- kaufe der Waaren, 3) beym Ver kaufe der Waaren, §. 445. Wenn nun aber gleichwol jemand (1) Waaren in Com- mißion verſendet: ſo iſt ſeine Pflicht, daß er uͤber die von ihm weggeſandten Commißionswaaren Rechnung halte, damit er daraus erſehen koͤnne, ob ſein Commißionaͤr die ihm zugeſandten Waaren alle richtig berechnet, und wie viel annoch bey ihm im Lager unverkauft vorhanden iſt. Von der Pflicht deſſen, der (2) den Einkauf der Manufacturwaaren com- mittiret, ſiehe den 165 §. Pflicht des Committen- tens, als 1) Verkaͤu- fers, 2) Einkaͤu- fers. §. 446. Es iſt der Commißionshandel ein großer Vortheil fuͤr ei- nen jungen angehenden Kaufmann, ſonderlich den, der keine große Mittel hat. Denn außer dem, daß er (1) ſeiner neuen Handlung durch Commißionen ſchon ein treffliches Anſehen giebt, und einen guten Grund zu dem Credite legt, welchen ein Kauf- mann Nutzen der Com̄ißions- handlung fuͤr einen angehenden Kaufmann. K. S. (P)

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/829
Zitationshilfe: Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/829>, abgerufen am 20.04.2024.