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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.

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I.
Grundriß

eines vollständigen
Kaufmanns-Systems.


Einleitung.
§. 1.

Die Kaufmannschaft , oder die Kaufmannswissen-Was die
Kaufmann-
schaft sey?

schaft ist eine Wissenschaft, welche die Erkenntniß
der Waaren, den Handel mit denselben, und die
Art und Weise, wie Buch darüber zu halten ist,
lehret.

(*) Das Wort Kaufmannschaft ist von dreyerley Bedeu-
tung, indem es genommen wird: 1) für die Jnnung, oder
das Corpus der Kaufleute, und besonders der Großirer,
oder Handelsherren eines Ortes; 2) für den Handel, oder
das Gewerbe und die Beschäfftigung der Kaufleute mit dem
Ein- und Verkaufe der Waaren; und 3) für die Wissenschaft
der Kaufleute,
welche letzte Bedeutung hier statt hat.
§. 2.

Sie muß von der Handlungspolitik, oder der Regierungs-Unterschied
derselben
von der
Handlungs-
poliuk.

kunst der Handlung eines Staates wohl unterschieden werden,
als worunter man die Wissenschaft versteht, wie die Handlung
in einem Staate zu ihrer Vollkommenheit, oder zu ihrem Flo-
re zu bringen sey. Mithin beruhet beyder Unterschied darauf,

daß
(A) 2


I.
Grundriß

eines vollſtaͤndigen
Kaufmanns-Syſtems.


Einleitung.
§. 1.

Die Kaufmannſchaft , oder die Kaufmannswiſſen-Was die
Kaufmann-
ſchaft ſey?

ſchaft iſt eine Wiſſenſchaft, welche die Erkenntniß
der Waaren, den Handel mit denſelben, und die
Art und Weiſe, wie Buch daruͤber zu halten iſt,
lehret.

(*) Das Wort Kaufmannſchaft iſt von dreyerley Bedeu-
tung, indem es genommen wird: 1) fuͤr die Jnnung, oder
das Corpus der Kaufleute, und beſonders der Großirer,
oder Handelsherren eines Ortes; 2) fuͤr den Handel, oder
das Gewerbe und die Beſchaͤfftigung der Kaufleute mit dem
Ein- und Verkaufe der Waaren; und 3) fuͤr die Wiſſenſchaft
der Kaufleute,
welche letzte Bedeutung hier ſtatt hat.
§. 2.

Sie muß von der Handlungspolitik, oder der Regierungs-Unterſchied
derſelben
von der
Handlungs-
poliuk.

kunſt der Handlung eines Staates wohl unterſchieden werden,
als worunter man die Wiſſenſchaft verſteht, wie die Handlung
in einem Staate zu ihrer Vollkommenheit, oder zu ihrem Flo-
re zu bringen ſey. Mithin beruhet beyder Unterſchied darauf,

daß
(A) 2
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[[3]/0607] I. Grundriß eines vollſtaͤndigen Kaufmanns-Syſtems. Einleitung. §. 1. Die Kaufmannſchaft , oder die Kaufmannswiſſen- ſchaft iſt eine Wiſſenſchaft, welche die Erkenntniß der Waaren, den Handel mit denſelben, und die Art und Weiſe, wie Buch daruͤber zu halten iſt, lehret. Was die Kaufmann- ſchaft ſey? ⁽*⁾ Das Wort Kaufmannſchaft iſt von dreyerley Bedeu- tung, indem es genommen wird: 1) fuͤr die Jnnung, oder das Corpus der Kaufleute, und beſonders der Großirer, oder Handelsherren eines Ortes; 2) fuͤr den Handel, oder das Gewerbe und die Beſchaͤfftigung der Kaufleute mit dem Ein- und Verkaufe der Waaren; und 3) fuͤr die Wiſſenſchaft der Kaufleute, welche letzte Bedeutung hier ſtatt hat. §. 2. Sie muß von der Handlungspolitik, oder der Regierungs- kunſt der Handlung eines Staates wohl unterſchieden werden, als worunter man die Wiſſenſchaft verſteht, wie die Handlung in einem Staate zu ihrer Vollkommenheit, oder zu ihrem Flo- re zu bringen ſey. Mithin beruhet beyder Unterſchied darauf, daß Unterſchied derſelben von der Handlungs- poliuk. (A) 2

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Zitationshilfe: Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/607>, abgerufen am 16.04.2024.