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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.

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gesamten Kaufmannschaft.
sche Rechenkunst ohne Widerspruch den obersten Platz ein, in-1) Rechen-
kunst.

dem niemand leugnen kann, und wird, daß ein Kaufmann müs-
se überhaupt fertig rechnen können, und insonderheit in den
Kaufmannsrechnungsarten geübet seyn, da fast in alle seine
Handelsgeschäffte sich das Rechnen mit einmischet. Dazu ist
nun in den wohlbestellten Rechen-Schreib- und Buchhalterschu-
len der großen Handelsstädte leichtlich zu gelangen: Man hat
überdieß viele Rechenbücher, die bloß lediglich auf die Kauf-
mannschaft eingerichtet sind. Siehe hierbey den Artikel Re-
chenkunst
in unserer Akademie der Kaufleute.

§. 10.

Der Rechenkunst setzen wir 2) die Schreibekust an die2) Schrei-
bekunst.

Seite. Denn ein Kaufmann muß a) schön schreiben können,
immaßen der Nutzen des Schönschreibens eines Kaufmanns nicht
etwann nur darinn zu suchen ist, daß das, was schön geschrieben
ist, das Auge des Lesers erfreue; sondern vornehmlich darinn,
daß, wenn sein Correspondent eine gute Hand vor sich bekömmt,
er die Meynung des Briefstellers beydes deutlicher begreifen,
als auch desto richtiger vollziehen kann: da er hingegen bey ei-
ner schlechten Schrift oft kaum die halbe Meynung einzusehen
vermögend ist. Wer nun weiß, wie viel daran gelegen ist, daß
den Befehlen und Verordnungen der Kaufleute in ihren Han-
delssachen von ihren Correspondenten nach allen Puncten auf
das genaueste nachgelebet werde; der wird auch leicht gestehen
müssen, daß vorzüglich den Kaufleuten eine schöne und deutli-
che Hand höchstnöthig und nützlich sey. Jndessen versteht man
unter dem Schönschreiben eines Kaufmanns nicht, daß seine
Schriften geschrieben seyn müssen, als wenn sie in Kupfer ge-
stochen wären; vielmehr würden solche gekünstelte Schriften
anzeigen, daß der Kaufmann nicht viel zu thun haben müsse:
sondern man zielet damit auf eine leserliche, reinliche, nicht be-
fleckte, und nicht zu viel abgekürzte oder in einander gezogene
Schrift. Auch muß ein Kaufmann b) recht oder orthogra-
phisch
schreiben können, das heißt, er muß sowol die Wörter
mit ihren gehörigen Buchstaben zu schreiben, als auch die Un-
terscheidungszeichen (Signa distinctionis) an die gehörigen Orte
zu setzen wissen. Denn es dienet die (a) Schreibung der Wör-
ter mit ihren gehörigen Buchstaben
nicht nur zur Zierde;
sondern sie ist auch, zur bessern Verständlichkeit und größern
Deutlichkeit einer Schrift, eine sehr nöthige Sache, weil durch
Verwechselung oder Auslassung eines einigen Buchstabens oft
der ganze Sinn der Schrift kann verändert oder gar verkehret
werden. Eben so nöthig ist die (b) Setzung der Unterschei-
dungszeichen an die gehörigen Orte,
immaßen selbige den
Leser in den Stand setzet, eines von dem andern in der Schrift
zu unterscheiden, und den rechten Verstand eines jedweden Vor-
trages geschwinder und richtiger einzusehen, auch allerhand
Misverstand glücklich zu vermeiden, der nicht selten von gros-
ser Folge ist: da hingegen die Weglassung oder unrichtige Stel-

lung

geſamten Kaufmannſchaft.
ſche Rechenkunſt ohne Widerſpruch den oberſten Platz ein, in-1) Rechen-
kunſt.

dem niemand leugnen kann, und wird, daß ein Kaufmann muͤſ-
ſe uͤberhaupt fertig rechnen koͤnnen, und inſonderheit in den
Kaufmannsrechnungsarten geuͤbet ſeyn, da faſt in alle ſeine
Handelsgeſchaͤffte ſich das Rechnen mit einmiſchet. Dazu iſt
nun in den wohlbeſtellten Rechen-Schreib- und Buchhalterſchu-
len der großen Handelsſtaͤdte leichtlich zu gelangen: Man hat
uͤberdieß viele Rechenbuͤcher, die bloß lediglich auf die Kauf-
mannſchaft eingerichtet ſind. Siehe hierbey den Artikel Re-
chenkunſt
in unſerer Akademie der Kaufleute.

§. 10.

Der Rechenkunſt ſetzen wir 2) die Schreibekuſt an die2) Schrei-
bekunſt.

Seite. Denn ein Kaufmann muß a) ſchoͤn ſchreiben koͤnnen,
immaßen der Nutzen des Schoͤnſchreibens eines Kaufmanns nicht
etwann nur darinn zu ſuchen iſt, daß das, was ſchoͤn geſchrieben
iſt, das Auge des Leſers erfreue; ſondern vornehmlich darinn,
daß, wenn ſein Correſpondent eine gute Hand vor ſich bekoͤmmt,
er die Meynung des Briefſtellers beydes deutlicher begreifen,
als auch deſto richtiger vollziehen kann: da er hingegen bey ei-
ner ſchlechten Schrift oft kaum die halbe Meynung einzuſehen
vermoͤgend iſt. Wer nun weiß, wie viel daran gelegen iſt, daß
den Befehlen und Verordnungen der Kaufleute in ihren Han-
delsſachen von ihren Correſpondenten nach allen Puncten auf
das genaueſte nachgelebet werde; der wird auch leicht geſtehen
muͤſſen, daß vorzuͤglich den Kaufleuten eine ſchoͤne und deutli-
che Hand hoͤchſtnoͤthig und nuͤtzlich ſey. Jndeſſen verſteht man
unter dem Schoͤnſchreiben eines Kaufmanns nicht, daß ſeine
Schriften geſchrieben ſeyn muͤſſen, als wenn ſie in Kupfer ge-
ſtochen waͤren; vielmehr wuͤrden ſolche gekuͤnſtelte Schriften
anzeigen, daß der Kaufmann nicht viel zu thun haben muͤſſe:
ſondern man zielet damit auf eine leſerliche, reinliche, nicht be-
fleckte, und nicht zu viel abgekuͤrzte oder in einander gezogene
Schrift. Auch muß ein Kaufmann b) recht oder orthogra-
phiſch
ſchreiben koͤnnen, das heißt, er muß ſowol die Woͤrter
mit ihren gehoͤrigen Buchſtaben zu ſchreiben, als auch die Un-
terſcheidungszeichen (Signa diſtinctionis) an die gehoͤrigen Orte
zu ſetzen wiſſen. Denn es dienet die (a) Schreibung der Woͤr-
ter mit ihren gehoͤrigen Buchſtaben
nicht nur zur Zierde;
ſondern ſie iſt auch, zur beſſern Verſtaͤndlichkeit und groͤßern
Deutlichkeit einer Schrift, eine ſehr noͤthige Sache, weil durch
Verwechſelung oder Auslaſſung eines einigen Buchſtabens oft
der ganze Sinn der Schrift kann veraͤndert oder gar verkehret
werden. Eben ſo noͤthig iſt die (b) Setzung der Unterſchei-
dungszeichen an die gehoͤrigen Orte,
immaßen ſelbige den
Leſer in den Stand ſetzet, eines von dem andern in der Schrift
zu unterſcheiden, und den rechten Verſtand eines jedweden Vor-
trages geſchwinder und richtiger einzuſehen, auch allerhand
Misverſtand gluͤcklich zu vermeiden, der nicht ſelten von groſ-
ſer Folge iſt: da hingegen die Weglaſſung oder unrichtige Stel-

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[11/0615] geſamten Kaufmannſchaft. ſche Rechenkunſt ohne Widerſpruch den oberſten Platz ein, in- dem niemand leugnen kann, und wird, daß ein Kaufmann muͤſ- ſe uͤberhaupt fertig rechnen koͤnnen, und inſonderheit in den Kaufmannsrechnungsarten geuͤbet ſeyn, da faſt in alle ſeine Handelsgeſchaͤffte ſich das Rechnen mit einmiſchet. Dazu iſt nun in den wohlbeſtellten Rechen-Schreib- und Buchhalterſchu- len der großen Handelsſtaͤdte leichtlich zu gelangen: Man hat uͤberdieß viele Rechenbuͤcher, die bloß lediglich auf die Kauf- mannſchaft eingerichtet ſind. Siehe hierbey den Artikel Re- chenkunſt in unſerer Akademie der Kaufleute. 1) Rechen- kunſt. §. 10. Der Rechenkunſt ſetzen wir 2) die Schreibekuſt an die Seite. Denn ein Kaufmann muß a) ſchoͤn ſchreiben koͤnnen, immaßen der Nutzen des Schoͤnſchreibens eines Kaufmanns nicht etwann nur darinn zu ſuchen iſt, daß das, was ſchoͤn geſchrieben iſt, das Auge des Leſers erfreue; ſondern vornehmlich darinn, daß, wenn ſein Correſpondent eine gute Hand vor ſich bekoͤmmt, er die Meynung des Briefſtellers beydes deutlicher begreifen, als auch deſto richtiger vollziehen kann: da er hingegen bey ei- ner ſchlechten Schrift oft kaum die halbe Meynung einzuſehen vermoͤgend iſt. Wer nun weiß, wie viel daran gelegen iſt, daß den Befehlen und Verordnungen der Kaufleute in ihren Han- delsſachen von ihren Correſpondenten nach allen Puncten auf das genaueſte nachgelebet werde; der wird auch leicht geſtehen muͤſſen, daß vorzuͤglich den Kaufleuten eine ſchoͤne und deutli- che Hand hoͤchſtnoͤthig und nuͤtzlich ſey. Jndeſſen verſteht man unter dem Schoͤnſchreiben eines Kaufmanns nicht, daß ſeine Schriften geſchrieben ſeyn muͤſſen, als wenn ſie in Kupfer ge- ſtochen waͤren; vielmehr wuͤrden ſolche gekuͤnſtelte Schriften anzeigen, daß der Kaufmann nicht viel zu thun haben muͤſſe: ſondern man zielet damit auf eine leſerliche, reinliche, nicht be- fleckte, und nicht zu viel abgekuͤrzte oder in einander gezogene Schrift. Auch muß ein Kaufmann b) recht oder orthogra- phiſch ſchreiben koͤnnen, das heißt, er muß ſowol die Woͤrter mit ihren gehoͤrigen Buchſtaben zu ſchreiben, als auch die Un- terſcheidungszeichen (Signa diſtinctionis) an die gehoͤrigen Orte zu ſetzen wiſſen. Denn es dienet die (a) Schreibung der Woͤr- ter mit ihren gehoͤrigen Buchſtaben nicht nur zur Zierde; ſondern ſie iſt auch, zur beſſern Verſtaͤndlichkeit und groͤßern Deutlichkeit einer Schrift, eine ſehr noͤthige Sache, weil durch Verwechſelung oder Auslaſſung eines einigen Buchſtabens oft der ganze Sinn der Schrift kann veraͤndert oder gar verkehret werden. Eben ſo noͤthig iſt die (b) Setzung der Unterſchei- dungszeichen an die gehoͤrigen Orte, immaßen ſelbige den Leſer in den Stand ſetzet, eines von dem andern in der Schrift zu unterſcheiden, und den rechten Verſtand eines jedweden Vor- trages geſchwinder und richtiger einzuſehen, auch allerhand Misverſtand gluͤcklich zu vermeiden, der nicht ſelten von groſ- ſer Folge iſt: da hingegen die Weglaſſung oder unrichtige Stel- lung 2) Schrei- bekunſt.

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Zitationshilfe: Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/615>, abgerufen am 29.03.2024.