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Ludwig, Carl: Lehrbuch der Physiologie des Menschen. Bd. 1. Heidelberg, 1852.

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Verbreiten und Erregen des Geschmackssinnes.
höhle, z. B. Verschrumpfungen, Anätzungen, Abkühlungen u. s. w., die mit einem
eigenthümlichen Gefühl empfunden werden; darum sind die Stoffe in mundwar-
men Lösungen anzuwenden, welche weder rasch verdunsten, noch am Zahnfleisch,
der Wangenfläche, oder überhaupt an Orten, die nachweislich nicht schmecken, die
bezeichneten Gefühle hervorrufen g) Nicht alle Geschmacksmittel scheinen überall,
wo überhaupt die spezifische Empfindung vorhanden ist, wirksam zu sein; es müssen
darum jedesmal zur Prüfung verschiedene, mit entgegengesetzten Geschmäcken be-
gabte Stoffe in Anwendung gebracht werden. d) Die schmeckenden Flächen der
Mundhöhle finden sich bei demselben Menschen nicht zu allen Zeiten in einem Zustand,
der sie zur Geschmacksempfindung befähigte, es sind darum entweder gleichzeitig
viele Menschen oder es ist derselbe Mensch zu verschiedenen Zeiten zu untersuchen.
e) Da die Prüfungsmittel in wässeriger Lösung angewendet werden müssen, die Ge-
schmacksflächen aber mit capillaren Räumen überzogen sind, welche die Verbrei-
tung der Flüssigkeit begünstigen, und da endlich die Geschmacksempfindungen nur
lebhaft hervortreten, wenn die Schmeckstoffe über die Schleimhautflächen hin be-
wegt werden, so bietet die willkürliche Beschränkung der einwirkenden Stoffe
Schwierigkeiten. Um diese zu erzielen, bedient man sich der befeuchteten Pinsel
und Schwämme, schmeckender Pasten, die man in beschränkten Räumen bewegt,
oder man bedeckt mit Wachstafft und dergl. einzelne Theile der Zunge und des Gau-
mens, während man andere mit Flüssigkeiten bestreicht. Sollten sich die elektri-
schen Erregungsmittel nicht vorzugsweise zur Prüfung eignen?

Da auch Flächen, welche keine Papillen besitzen, Theil am Geschmackssinn neh-
men, so versteht es sich von selbst, dass die Papillen nicht die Bedingungen für
ihn enthalten; ob nicht dennoch aber an dem Orte, wo sie vorkommen, die Pa-
pille von Bedeutung ist für Modifikationen des Geschmackes, kann nicht entschieden
werden.

Die alte Streitfrage, ob die Geschmacksnerven nur in der Bahn des n. glosso-
pharyngeus oder zugleich auch in der des ram. III. n. trigemini laufen, muss so
lange als unerledigt angesehen werden, als nicht in alle Geschmacksflächen, wie
namentlich in die Zungenspitze, die Röhren aus den Zungenschlundkopfnerven ver-
folgt sind, oder aber bis sichere mit allen Cautelen angestellte Beobachtungen an
Individuen mit örtlichen Verletzungen des n. glossopharyngeus oder des ram. III.
n. trigem. vorliegen, welche zeigen, dass nach Abtödtung des ersten Nerven der Ge-
schmack überall erloschen oder nach Vernichtung des zweiten der Geschmack überall
erhalten ist.

2. Erreger der Geschmacksempfindung *). Der Sprachgebrauch
des gewöhnlichen Lebens ertheilt den Namen "Geschmack" einer
grössern Reihe von Empfindungen, denen er im strengeren Wortsinn
nicht zukommt; namentlich werden Verknüpfungen von Temperatur-
oder Geruchseindrücken mit Tastempfindungen der Mundhöhle geradezu
als Geschmäcke bezeichnet, und ausserdem Verknüpfungen von Tem-
peratur- Tast- und Geruchseindrücken, mit wahren Geschmacksempfin-
dungen, mit Besonderheiten der Geschmäcke, verwechselt. Wie häufig
dieses in der That geschieht und wie sehr die eben so oft ausgespro-
chene als auch wieder vernachlässigte Meinung begründet ist, dass
die kühlenden, brennenden, stechenden, aromatischen Geschmäcke gar
nicht als besondere Empfindungen der oben genannten Flächen be-
stehen, lehrt tausendfältige und tägliche Erfahrung. Wenn man beim

*) Chevreul. Journal de physiol. experimentale tom. IV. 1824.

Verbreiten und Erregen des Geschmackssinnes.
höhle, z. B. Verschrumpfungen, Anätzungen, Abkühlungen u. s. w., die mit einem
eigenthümlichen Gefühl empfunden werden; darum sind die Stoffe in mundwar-
men Lösungen anzuwenden, welche weder rasch verdunsten, noch am Zahnfleisch,
der Wangenfläche, oder überhaupt an Orten, die nachweislich nicht schmecken, die
bezeichneten Gefühle hervorrufen γ) Nicht alle Geschmacksmittel scheinen überall,
wo überhaupt die spezifische Empfindung vorhanden ist, wirksam zu sein; es müssen
darum jedesmal zur Prüfung verschiedene, mit entgegengesetzten Geschmäcken be-
gabte Stoffe in Anwendung gebracht werden. δ) Die schmeckenden Flächen der
Mundhöhle finden sich bei demselben Menschen nicht zu allen Zeiten in einem Zustand,
der sie zur Geschmacksempfindung befähigte, es sind darum entweder gleichzeitig
viele Menschen oder es ist derselbe Mensch zu verschiedenen Zeiten zu untersuchen.
ε) Da die Prüfungsmittel in wässeriger Lösung angewendet werden müssen, die Ge-
schmacksflächen aber mit capillaren Räumen überzogen sind, welche die Verbrei-
tung der Flüssigkeit begünstigen, und da endlich die Geschmacksempfindungen nur
lebhaft hervortreten, wenn die Schmeckstoffe über die Schleimhautflächen hin be-
wegt werden, so bietet die willkürliche Beschränkung der einwirkenden Stoffe
Schwierigkeiten. Um diese zu erzielen, bedient man sich der befeuchteten Pinsel
und Schwämme, schmeckender Pasten, die man in beschränkten Räumen bewegt,
oder man bedeckt mit Wachstafft und dergl. einzelne Theile der Zunge und des Gau-
mens, während man andere mit Flüssigkeiten bestreicht. Sollten sich die elektri-
schen Erregungsmittel nicht vorzugsweise zur Prüfung eignen?

Da auch Flächen, welche keine Papillen besitzen, Theil am Geschmackssinn neh-
men, so versteht es sich von selbst, dass die Papillen nicht die Bedingungen für
ihn enthalten; ob nicht dennoch aber an dem Orte, wo sie vorkommen, die Pa-
pille von Bedeutung ist für Modifikationen des Geschmackes, kann nicht entschieden
werden.

Die alte Streitfrage, ob die Geschmacksnerven nur in der Bahn des n. glosso-
pharyngeus oder zugleich auch in der des ram. III. n. trigemini laufen, muss so
lange als unerledigt angesehen werden, als nicht in alle Geschmacksflächen, wie
namentlich in die Zungenspitze, die Röhren aus den Zungenschlundkopfnerven ver-
folgt sind, oder aber bis sichere mit allen Cautelen angestellte Beobachtungen an
Individuen mit örtlichen Verletzungen des n. glossopharyngeus oder des ram. III.
n. trigem. vorliegen, welche zeigen, dass nach Abtödtung des ersten Nerven der Ge-
schmack überall erloschen oder nach Vernichtung des zweiten der Geschmack überall
erhalten ist.

2. Erreger der Geschmacksempfindung *). Der Sprachgebrauch
des gewöhnlichen Lebens ertheilt den Namen „Geschmack“ einer
grössern Reihe von Empfindungen, denen er im strengeren Wortsinn
nicht zukommt; namentlich werden Verknüpfungen von Temperatur-
oder Geruchseindrücken mit Tastempfindungen der Mundhöhle geradezu
als Geschmäcke bezeichnet, und ausserdem Verknüpfungen von Tem-
peratur- Tast- und Geruchseindrücken, mit wahren Geschmacksempfin-
dungen, mit Besonderheiten der Geschmäcke, verwechselt. Wie häufig
dieses in der That geschieht und wie sehr die eben so oft ausgespro-
chene als auch wieder vernachlässigte Meinung begründet ist, dass
die kühlenden, brennenden, stechenden, aromatischen Geschmäcke gar
nicht als besondere Empfindungen der oben genannten Flächen be-
stehen, lehrt tausendfältige und tägliche Erfahrung. Wenn man beim

*) Chevreul. Journal de physiol. experimentale tom. IV. 1824.
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Zitationshilfe: Ludwig, Carl: Lehrbuch der Physiologie des Menschen. Bd. 1. Heidelberg, 1852, S. 293. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludwig_physiologie01_1852/307>, abgerufen am 28.03.2024.