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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, notificiret, de Anno 1714.
Unsere freundliche Dienste, und was wir mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.
Durchläuchtigste Fürstin, freundlich geliebte Frau Muhme,

EUer Liebden haben wir wegen der Ehre der nahen Anverwandtschafft hiermit wehmüthig zu berichten keinen Umgang nehmen mögen; Was Gestalt es GOtt also gefügt, daß die Durchläuchtigste Fürstin, Frau Sophia, verwittibte Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, gebohrne aus Churfürstlichem Stamme der Pfaltzgrafen bey Rhein etc. unserer Hochgeehrten Frau Mutter Gnaden, gestern Nachmittag gantz unvermuthet und ohne vorhero gespürete Kranckheit, aus dieser Welt, sanfft und selig abgeschieden; Wie sehr wir dadurch bestürtzet und betrübet worden, wird leichte zu erachten seyn, wenn man hochgedachter Ihro Gnaden sonderbare Begabnissen gekannt, und versuchet hat, wie schmertzlich es thue, eine Person zu verliehren, die man inniglich liebet und ehret; Wir versichern uns dahero auch Eurer Liebden Mitleidens, und wünschen von Hertzen, daß der Allerhöchste dieselbe für empfindlichen Trauer-Fällen lange bewahren, alles Leid und Unglück von Ihro und Ihrem hohen Hause gnädiglich abwenden, und sie mit allem selbst verlangenden Wohlergehen und Glück, beständig segnen und erfreuen wolle! Uns wird nie etwas Liebers seyn, als die Gelegenheiten, in angenehmen und frölichen Vorfallen darthun zu können, daß wir Euer Liebden zu allen freund-vetterlichen

Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, notificiret, de Anno 1714.
Unsere freundliche Dienste, und was wir mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.
Durchläuchtigste Fürstin, freundlich geliebte Frau Muhme,

EUer Liebden haben wir wegen der Ehre der nahen Anverwandtschafft hiermit wehmüthig zu berichten keinen Umgang nehmen mögen; Was Gestalt es GOtt also gefügt, daß die Durchläuchtigste Fürstin, Frau Sophia, verwittibte Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, gebohrne aus Churfürstlichem Stamme der Pfaltzgrafen bey Rhein etc. unserer Hochgeehrten Frau Mutter Gnaden, gestern Nachmittag gantz unvermuthet und ohne vorhero gespürete Kranckheit, aus dieser Welt, sanfft und selig abgeschieden; Wie sehr wir dadurch bestürtzet und betrübet worden, wird leichte zu erachten seyn, wenn man hochgedachter Ihro Gnaden sonderbare Begabnissen gekannt, und versuchet hat, wie schmertzlich es thue, eine Person zu verliehren, die man inniglich liebet und ehret; Wir versichern uns dahero auch Eurer Liebden Mitleidens, und wünschen von Hertzen, daß der Allerhöchste dieselbe für empfindlichen Trauer-Fällen lange bewahren, alles Leid und Unglück von Ihro und Ihrem hohen Hause gnädiglich abwenden, und sie mit allem selbst verlangenden Wohlergehen und Glück, beständig segnen und erfreuen wolle! Uns wird nie etwas Liebers seyn, als die Gelegenheiten, in angenehmen und frölichen Vorfallen darthun zu können, daß wir Euer Liebden zu allen freund-vetterlichen

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                     Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, gebohrne aus Churfürstlichem Stamme
                     der Pfaltzgrafen bey Rhein etc. unserer Hochgeehrten Frau Mutter Gnaden, gestern
                     Nachmittag gantz unvermuthet und ohne vorhero gespürete Kranckheit, aus dieser
                     Welt, sanfft und selig abgeschieden; Wie sehr wir dadurch bestürtzet und
                     betrübet worden, wird leichte zu erachten seyn, wenn man hochgedachter Ihro
                     Gnaden sonderbare Begabnissen gekannt, und versuchet hat, wie schmertzlich es
                     thue, eine Person zu verliehren, die man inniglich liebet und ehret; Wir
                     versichern uns dahero auch Eurer Liebden Mitleidens, und wünschen von Hertzen,
                     daß der Allerhöchste dieselbe für empfindlichen Trauer-Fällen lange bewahren,
                     alles Leid und Unglück von Ihro und Ihrem hohen Hause gnädiglich abwenden, und
                     sie mit allem selbst verlangenden Wohlergehen und Glück, beständig segnen und
                     erfreuen wolle! Uns wird nie etwas Liebers seyn, als die Gelegenheiten, in
                     angenehmen und frölichen Vorfallen darthun zu können, daß wir Euer Liebden zu
                     allen freund-vetterlichen
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[64/0100] Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, notificiret, de Anno 1714. Unsere freundliche Dienste, und was wir mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor. Durchläuchtigste Fürstin, freundlich geliebte Frau Muhme, EUer Liebden haben wir wegen der Ehre der nahen Anverwandtschafft hiermit wehmüthig zu berichten keinen Umgang nehmen mögen; Was Gestalt es GOtt also gefügt, daß die Durchläuchtigste Fürstin, Frau Sophia, verwittibte Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, gebohrne aus Churfürstlichem Stamme der Pfaltzgrafen bey Rhein etc. unserer Hochgeehrten Frau Mutter Gnaden, gestern Nachmittag gantz unvermuthet und ohne vorhero gespürete Kranckheit, aus dieser Welt, sanfft und selig abgeschieden; Wie sehr wir dadurch bestürtzet und betrübet worden, wird leichte zu erachten seyn, wenn man hochgedachter Ihro Gnaden sonderbare Begabnissen gekannt, und versuchet hat, wie schmertzlich es thue, eine Person zu verliehren, die man inniglich liebet und ehret; Wir versichern uns dahero auch Eurer Liebden Mitleidens, und wünschen von Hertzen, daß der Allerhöchste dieselbe für empfindlichen Trauer-Fällen lange bewahren, alles Leid und Unglück von Ihro und Ihrem hohen Hause gnädiglich abwenden, und sie mit allem selbst verlangenden Wohlergehen und Glück, beständig segnen und erfreuen wolle! Uns wird nie etwas Liebers seyn, als die Gelegenheiten, in angenehmen und frölichen Vorfallen darthun zu können, daß wir Euer Liebden zu allen freund-vetterlichen

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/100>, abgerufen am 25.04.2024.