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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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er hingegen mit dem General-Reichs-Post-Amt belehnet, und sowohl von ihme, als seinem Vater, unserm Käyserlichen-Hof-Post-Amt keinen Eintrag zu thun, angelobt und versprochen worden. So viel aber die in Euer Liebden Schreiben angedeutete Consequenz bey andern Churfürsten und Ständen des Reichs anlanget, wird dieselbe, weil das Post-Wesen ein Käyserlich Regal, hieraus nicht zu befahren seyn; Immassen wir auch darob, von tragenden Käyserlichen Amts wegen, festiglich zu halten, schuldig und geneigt seyn. Woltens Euer Liebden also in Antwort zur Nachricht unverhalten, und verbleiben ihro mit Freundschafft, Käyserlichen Gnaden, und allem Guten förderist wohl beygethan. Wien den 7. Decembris, Anno 1656.

Ferdinand.

Vt. Ferdinand, Graf Kurtz.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.

Reichard Schröder.

XXXI.
Schreiben des Königlichen Dänischen Gesandten an dem Chur-Brandenburgischen Hofe, Herrn Detleffs von Alefeld, an König Friedrich den III. in Dänemarck, worinn er demselben referiret, wie weit er es mit seiner Negotiation am Chur-Brandenburgischen Hofe gebracht habe, de Anno 1658.
Durchläuchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr,

EUer Königliche Majestät werden verhoffentlich meine beyde vorige vom 23. und 29. Decem-

er hingegen mit dem General-Reichs-Post-Amt belehnet, und sowohl von ihme, als seinem Vater, unserm Käyserlichen-Hof-Post-Amt keinen Eintrag zu thun, angelobt und versprochen worden. So viel aber die in Euer Liebden Schreiben angedeutete Consequenz bey andern Churfürsten und Ständen des Reichs anlanget, wird dieselbe, weil das Post-Wesen ein Käyserlich Regal, hieraus nicht zu befahren seyn; Immassen wir auch darob, von tragenden Käyserlichen Amts wegen, festiglich zu halten, schuldig und geneigt seyn. Woltens Euer Liebden also in Antwort zur Nachricht unverhalten, und verbleiben ihro mit Freundschafft, Käyserlichen Gnaden, und allem Guten förderist wohl beygethan. Wien den 7. Decembris, Anno 1656.

Ferdinand.

Vt. Ferdinand, Graf Kurtz.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.

Reichard Schröder.

XXXI.
Schreiben des Königlichen Dänischen Gesandten an dem Chur-Brandenburgischen Hofe, Herrn Detleffs von Alefeld, an König Friedrich den III. in Dänemarck, worinn er demselben referiret, wie weit er es mit seiner Negotiation am Chur-Brandenburgischen Hofe gebracht habe, de Anno 1658.
Durchläuchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr,

EUer Königliche Majestät werden verhoffentlich meine beyde vorige vom 23. und 29. Decem-

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                     unserm Käyserlichen-Hof-Post-Amt keinen Eintrag zu thun, angelobt und
                     versprochen worden. So viel aber die in Euer Liebden Schreiben angedeutete
                     Consequenz bey andern Churfürsten und Ständen des Reichs anlanget, wird
                     dieselbe, weil das Post-Wesen ein Käyserlich Regal, hieraus nicht zu befahren
                     seyn; Immassen wir auch darob, von tragenden Käyserlichen Amts wegen, festiglich
                     zu halten, schuldig und geneigt seyn. Woltens Euer Liebden also in Antwort zur
                     Nachricht unverhalten, und verbleiben ihro mit Freundschafft, Käyserlichen
                     Gnaden, und allem Guten förderist wohl beygethan. Wien den 7. Decembris, Anno
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[73/0109] er hingegen mit dem General-Reichs-Post-Amt belehnet, und sowohl von ihme, als seinem Vater, unserm Käyserlichen-Hof-Post-Amt keinen Eintrag zu thun, angelobt und versprochen worden. So viel aber die in Euer Liebden Schreiben angedeutete Consequenz bey andern Churfürsten und Ständen des Reichs anlanget, wird dieselbe, weil das Post-Wesen ein Käyserlich Regal, hieraus nicht zu befahren seyn; Immassen wir auch darob, von tragenden Käyserlichen Amts wegen, festiglich zu halten, schuldig und geneigt seyn. Woltens Euer Liebden also in Antwort zur Nachricht unverhalten, und verbleiben ihro mit Freundschafft, Käyserlichen Gnaden, und allem Guten förderist wohl beygethan. Wien den 7. Decembris, Anno 1656. Ferdinand. Vt. Ferdinand, Graf Kurtz. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium. Reichard Schröder. XXXI. Schreiben des Königlichen Dänischen Gesandten an dem Chur-Brandenburgischen Hofe, Herrn Detleffs von Alefeld, an König Friedrich den III. in Dänemarck, worinn er demselben referiret, wie weit er es mit seiner Negotiation am Chur-Brandenburgischen Hofe gebracht habe, de Anno 1658. Durchläuchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr, EUer Königliche Majestät werden verhoffentlich meine beyde vorige vom 23. und 29. Decem-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/109>, abgerufen am 25.04.2024.