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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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XXXVII.
Antwort Käysers Leopoldi auf vorherstehendes Schreiben, Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz, worinn er das vom Grafen von Paar, zu Beylegung des zwischen ihm und dem Grafen von Taxis, wegen des Post-Wesens im Römischen Reich entstandenen Streits, gemachte Project approbiret, de Anno 1666.

Leopold etc.

Hochwürdiger lieber Neve und Churfürst,

WIr haben aus Euer Liebden Schreiben, de dato Mäyntz, den 12. Januarii, dieses ietzt lauffenden Jahres, mit mehrern vernommen, was Gestalt die zwischen beyden Grafen von Paar und Taxis, entstandene Mißhelligkeiten, über alle angewendete Bemühung, weiter nicht zu bringen gewesen, als die beyde uns eingeschickte Projecta ausweisen thun, und sie uns dahero anheim stellen, sintemahlen das Werck allein an Repartirung der Emolumentorum beruhet, ob dieser Passus nach dem Paarischen oder Taxischen Project einzurichten seyn möchte. Weiln nun dasselbe durch Euer Liebden eyfrige Bemühung gleichwohl so weit gebracht worden, daß es allein beruhet, ob ein ieder seine Emolumenta divisim oder conjunctim einnehmen solte, und wir auch unsers Orts dafür halten, daß durch den Paarischen Vorschlag die besorgende Confusion und anderwärtige Mißhelligkeit besser, als durch die von dem Grafen von Taxis ins Mittel gebrachte absonderliche Einnehmung der Emolumentorum vermittelt werden kan, und darbey gleichwohl zu erwegen ist, daß ermeldter von Paar, zu Bezeugung seines friedliebenden Gemüths, nicht allein die Bestellung der Post

XXXVII.
Antwort Käysers Leopoldi auf vorherstehendes Schreiben, Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz, worinn er das vom Grafen von Paar, zu Beylegung des zwischen ihm und dem Grafen von Taxis, wegen des Post-Wesens im Römischen Reich entstandenen Streits, gemachte Project approbiret, de Anno 1666.

Leopold etc.

Hochwürdiger lieber Neve und Churfürst,

WIr haben aus Euer Liebden Schreiben, de dato Mäyntz, den 12. Januarii, dieses ietzt lauffenden Jahres, mit mehrern vernommen, was Gestalt die zwischen beyden Grafen von Paar und Taxis, entstandene Mißhelligkeiten, über alle angewendete Bemühung, weiter nicht zu bringen gewesen, als die beyde uns eingeschickte Projecta ausweisen thun, und sie uns dahero anheim stellen, sintemahlen das Werck allein an Repartirung der Emolumentorum beruhet, ob dieser Passus nach dem Paarischen oder Taxischen Project einzurichten seyn möchte. Weiln nun dasselbe durch Euer Liebden eyfrige Bemühung gleichwohl so weit gebracht worden, daß es allein beruhet, ob ein ieder seine Emolumenta divisim oder conjunctim einnehmen solte, und wir auch unsers Orts dafür halten, daß durch den Paarischen Vorschlag die besorgende Confusion und anderwärtige Mißhelligkeit besser, als durch die von dem Grafen von Taxis ins Mittel gebrachte absonderliche Einnehmung der Emolumentorum vermittelt werden kan, und darbey gleichwohl zu erwegen ist, daß ermeldter von Paar, zu Bezeugung seines friedliebenden Gemüths, nicht allein die Bestellung der Post

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                     Bemühung, weiter nicht zu bringen gewesen, als die beyde uns eingeschickte
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[95/0131] XXXVII. Antwort Käysers Leopoldi auf vorherstehendes Schreiben, Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz, worinn er das vom Grafen von Paar, zu Beylegung des zwischen ihm und dem Grafen von Taxis, wegen des Post-Wesens im Römischen Reich entstandenen Streits, gemachte Project approbiret, de Anno 1666. Leopold etc. Hochwürdiger lieber Neve und Churfürst, WIr haben aus Euer Liebden Schreiben, de dato Mäyntz, den 12. Januarii, dieses ietzt lauffenden Jahres, mit mehrern vernommen, was Gestalt die zwischen beyden Grafen von Paar und Taxis, entstandene Mißhelligkeiten, über alle angewendete Bemühung, weiter nicht zu bringen gewesen, als die beyde uns eingeschickte Projecta ausweisen thun, und sie uns dahero anheim stellen, sintemahlen das Werck allein an Repartirung der Emolumentorum beruhet, ob dieser Passus nach dem Paarischen oder Taxischen Project einzurichten seyn möchte. Weiln nun dasselbe durch Euer Liebden eyfrige Bemühung gleichwohl so weit gebracht worden, daß es allein beruhet, ob ein ieder seine Emolumenta divisim oder conjunctim einnehmen solte, und wir auch unsers Orts dafür halten, daß durch den Paarischen Vorschlag die besorgende Confusion und anderwärtige Mißhelligkeit besser, als durch die von dem Grafen von Taxis ins Mittel gebrachte absonderliche Einnehmung der Emolumentorum vermittelt werden kan, und darbey gleichwohl zu erwegen ist, daß ermeldter von Paar, zu Bezeugung seines friedliebenden Gemüths, nicht allein die Bestellung der Post

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/131>, abgerufen am 28.03.2024.