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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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umfertigen zu lassen; Als haben wir auch darauf dieselbe dergestalt anderweit expediren, und durch ermeldten Grafen von Taxis mit vollziehen lassen, die ihr auch dergestalt hiebey zu empfangen habt, welche ihr ebener Gestalt mit unterschreiben und versiegeln wollet, wovon ihr denn der Römischen Käyserlichen Majestät ein Exemplar zur Käyserlichen Confirmation übergeben, das eine aber uns, und das andere dem Grafen von Taxis wieder zurück zu schicken, das vierdte aber für euch behalten könnet, und wir euch nicht weniger bey eurem, als den Grafen von Taxis bey seinem Post-Amt und diesem Vergleich protegiren und manuteniren helffen, seynd euch dabey mit Gnaden und allem Guten stets wohl beygethan. Datum auf unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg, den 11. Junii, Anno 1666.

Johann Philipp.

XXXIX.
Schreiben des Magiftrats zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, worinn er denselben gehorsamst ersuchet, denen aus Polen mit Waaren kommenden Handelsleuten, die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen, de Anno 1675.

P. P.

WIe Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit wir, bey treuer Anwünschung alles Hochfürstlichen Wohlstandes, zu ersinnlichsten Diensten verbunden leben; Also setzen wir ausser allem Zweifel, es werden Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit gnädige Wissenschafft tragen, welcher Gestalt von etlicher Zeit

umfertigen zu lassen; Als haben wir auch darauf dieselbe dergestalt anderweit expediren, und durch ermeldten Grafen von Taxis mit vollziehen lassen, die ihr auch dergestalt hiebey zu empfangen habt, welche ihr ebener Gestalt mit unterschreiben und versiegeln wollet, wovon ihr denn der Römischen Käyserlichen Majestät ein Exemplar zur Käyserlichen Confirmation übergeben, das eine aber uns, und das andere dem Grafen von Taxis wieder zurück zu schicken, das vierdte aber für euch behalten könnet, und wir euch nicht weniger bey eurem, als den Grafen von Taxis bey seinem Post-Amt und diesem Vergleich protegiren und manuteniren helffen, seynd euch dabey mit Gnaden und allem Guten stets wohl beygethan. Datum auf unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg, den 11. Junii, Anno 1666.

Johann Philipp.

XXXIX.
Schreiben des Magiftrats zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, worinn er denselben gehorsamst ersuchet, denen aus Polen mit Waaren kommenden Handelsleuten, die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen, de Anno 1675.

P. P.

WIe Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit wir, bey treuer Anwünschung alles Hochfürstlichen Wohlstandes, zu ersinnlichsten Diensten verbunden leben; Also setzen wir ausser allem Zweifel, es werden Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit gnädige Wissenschafft tragen, welcher Gestalt von etlicher Zeit

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                     auch dergestalt hiebey zu empfangen habt, welche ihr ebener Gestalt mit
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                     Majestät ein Exemplar zur Käyserlichen Confirmation übergeben, das eine aber
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                     beygethan. Datum auf unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg, den 11. Junii, Anno
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                     verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen
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[98/0134] umfertigen zu lassen; Als haben wir auch darauf dieselbe dergestalt anderweit expediren, und durch ermeldten Grafen von Taxis mit vollziehen lassen, die ihr auch dergestalt hiebey zu empfangen habt, welche ihr ebener Gestalt mit unterschreiben und versiegeln wollet, wovon ihr denn der Römischen Käyserlichen Majestät ein Exemplar zur Käyserlichen Confirmation übergeben, das eine aber uns, und das andere dem Grafen von Taxis wieder zurück zu schicken, das vierdte aber für euch behalten könnet, und wir euch nicht weniger bey eurem, als den Grafen von Taxis bey seinem Post-Amt und diesem Vergleich protegiren und manuteniren helffen, seynd euch dabey mit Gnaden und allem Guten stets wohl beygethan. Datum auf unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg, den 11. Junii, Anno 1666. Johann Philipp. XXXIX. Schreiben des Magiftrats zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, worinn er denselben gehorsamst ersuchet, denen aus Polen mit Waaren kommenden Handelsleuten, die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen, de Anno 1675. P. P. WIe Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit wir, bey treuer Anwünschung alles Hochfürstlichen Wohlstandes, zu ersinnlichsten Diensten verbunden leben; Also setzen wir ausser allem Zweifel, es werden Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit gnädige Wissenschafft tragen, welcher Gestalt von etlicher Zeit

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/134>, abgerufen am 24.04.2024.